2012-08-03   Arzneimittel-Rahmenrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (DAK-Gesundheit)
Die DAK beabsichtigt, die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 51 (einundfünfzig) Wirkstoffen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarungen gem. § 4 VOL/A-EG) zu optimieren. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Los dar. Für jedes Los werden mit 3 (drei) Bietern Arzneimittel-Rahmenrabattverträge abgeschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine … Ansicht der Beschaffung »