Anbieter: Keine Veröffentlichung gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV, da Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen, die im Wettbewerb um die Ein
Eine archivierte Beschaffung
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Keine Veröffentlichung gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV, da Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen, die im Wettbewerb um die Ein erwähnt wird