Anbieter: Nennung unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV

2 archivierte Beschaffungen

Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Nennung unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV erwähnt wird

2022-07-20   "Rahmenvereinbarung zu Sprach- und Datennetzleitungen" für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BITMARCK Holding GmbH)
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Nennung unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV
2022-07-12   Hardware Rahmenvereinbarung (BITMARCK Holding GmbH)
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Nennung unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV