2022-03-02   Schülerbeförderungsleistungen für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 im freigestellten Schülerverkehr (Landkreis Helmstedt)
Schülerbeförderung im FSV zur Rudolf-Diesel-Schule Königslutter, Friedrich-Schiller-Schule und Peter-Pan-Schule in Wolfsburg, Franz-Mersi-Schule in Hannover und Grundschule Pestalozzistraße - Außenstelle-Emmerstedt- Ansicht der Beschaffung »
2021-03-26   21-0130 Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung sowie für Integrationskinder (Stadt Wolfsburg)
Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung aus dem gesamten Stadtgebiet Wolfsburg zu Schulen in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn und Hannover sowie Integrationskinder ab dem 1.2.2022 für 6 Jahre bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres am 31.1.2028. Ansicht der Beschaffung »
2021-03-22   Schülerbeförderung im Individualverkehr (Landkreis Hildesheim)
Der Landkreis Hildesheim ist als Träger der Schülerbeförderung für die Beförderung von Schüler*innen verantwortlich, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgestz haben. Ansicht der Beschaffung »
2017-08-22   17-0379 Fahrdienste für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie für Integrationskinder (Stadt Wolfsburg)
Fahrdienste für Schüler*innen mit Behinderung aus dem gesamten Stadtgebiet Wolfsburg zu Schulen in Wolfsburg, Gifhorn, Braunschweig und Hannover sowie für die Integrationskinder ab dem 1.2.2018 für 2 Jahre bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2019/2020 (31.1.2020) mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Ansicht der Beschaffung »
2016-08-22   Schülerbeförderung (Stadt Braunschweig)
Schultägliche Beförderung von Braunschweiger Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Schulen und Schulkindergärten sowie Beförderungen im Rahmen der vorschulischen Sprachförderung im Zeitraum vom 1.2.2017 bis zum 31.1.2019 (2. Schulhalbjahr 2016/2017, Schuljahr 2017/2018 und 1. Schulhalbjahr 2018/2019). Ansicht der Beschaffung »
2015-09-28   Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Gifhorn zu Schulen innerhalb und außerhalb des... (Landkreis Gifhorn)
Zu befördern sind Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig, seelisch oder lernbehindert sind oder einen Schulkindergarten oder die Sprachförderung besuchen und nicht den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler, die mit dem ÖPNV nicht unter zumutbaren Bedingungen vom Wohnort zur Schule oder zurück befördert werden können, von der gegenständlichen Beförderung umfasst. Ansicht der Beschaffung »