2016-11-09   Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Badewannenliftern (Produktart 04.40.01.0) (DAK-Gesundheit)
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit — elektromotorisch betriebenen Badewannenliftern, mobil, Energieversorgung über wieder aufladbare Akkus (Produktart 04.40.01.0), einschließlich — Zubehör, — notwendiger Reparaturen und Ersatzteile wie wieder aufladbare Akkus oder – bei unwirtschaftlicher Reparatur – dem kostenlosen Produktersatz, — notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen … Ansicht der Beschaffung »