2021-05-31Sicherheitsdienstleistungen (Flughafen Köln/Bonn GmbH)
Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sog. „Eigensicherung“ verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG). Der Flughafenbetreiber ist darüber hinaus auch zur Ermöglichung der Sicherungsmaßnahmen Dritter verpflichtet. Hierzu gehört der sichere Transport von aufgegebenem …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KGSecuritas GmbH
2021-04-22Sicherheitsdienstleistungen (Hamburg Port Authority AöR)
Zu Beginn ist zu erklären, dass die Hamburg Port Authority AöR (HPA) das Bewerbungsverfahren um die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen an den Kreuzfahrtterminals des Hamburger Hafens begleitet. Die HPA Tochterfirma und Betreiberin der Kreuzfahrtterminals in Hamburg, die Cruise Gate Hamburg GmbH fungiert als Auftraggeberin (AG) der Sicherheitsdienstleistungen an den Kreuzfahrtterminals.
Bei dem Projekt handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb für die Sicherheitsdienstleistungen an den …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Securitas GmbH
2014-01-30Sicherheitsdienste 15/21 (Flughafen Köln/Bonn GmbH)
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.
Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. X-Ray und Sprengstoff-Detektoren).
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Kötter Airport Security GmbHSecuritas GmbH