2019-01-04Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem... (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130 a Abs. 8 S. 5 SGBV für Ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Shire Deutschland GmbH