2017-05-31   Beförderung von Schülerinnen und Schülern, teilweise mit Behinderungen (Landkreis Nordwestmecklenburg -Die Landrätin-)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fahrleistung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet Nordwestmecklenburg zu Schulen innerhalb des Landkreises sowie zu Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin, der Stadt Güstrow, der Hansestadt Lübeck und der Landeshauptstadt Hannover auf der Grundlage des § 113 Abs. Abs. 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ansicht der Beschaffung »