2018-03-16Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr (Stadt Gera)
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung.
Der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten.
Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Funk-Taxi-FischerTaxibetrieb BüchnerTaxibetrieb Norbert Möller