Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter tic Medizintechnik GmbH erwähnt wird
2017-11-20Elektrostimulationsgeräte (AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse)
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Medizintechnik Rostock GmbHSanitätshaus Kaphingst GmbHtic Medizintechnik GmbH