Anbieter: Tüchler Deutschland GmbH
2 archivierte Beschaffungen
Tüchler Deutschland GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen), baustoffe und Zubehör und baustoffe.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Tüchler Deutschland GmbH erwähnt wird
2023-09-26
T3-470 Bühnentechnik T - Textilien (Stadt Freising)
Lieferung und Einbau folgender Vorhangstoffe, Vorhangschienensystemen sowie Bühnenzubehör: Bühne Asam-Theater: 1 zweiteiliger Hauptvorhang, 8 Abdeckvorhänge, 8 Schals, 12 Soffitten, 2 Schleiernessel sowie diverse Textilverblendungen für Bühnenpodeste. ca. 25m2 mobiler Tanzboden, 20 Steckfußpodeste unterschiedlicher Größe mit Geländern, Treppen, Lagerwagen, Zubehör Kleiner Saal: 7 Verdunklungsvorhänge mit gestalterischen Stoffvorgaben. Asam Saal: 23 Verdunklungsvorhänge mit gestalterischen Stoffvorgaben … Ansicht der Beschaffung »
Lieferung und Einbau folgender Vorhangstoffe, Vorhangschienensystemen sowie Bühnenzubehör: Bühne Asam-Theater: 1 zweiteiliger Hauptvorhang, 8 Abdeckvorhänge, 8 Schals, 12 Soffitten, 2 Schleiernessel sowie diverse Textilverblendungen für Bühnenpodeste. ca. 25m2 mobiler Tanzboden, 20 Steckfußpodeste unterschiedlicher Größe mit Geländern, Treppen, Lagerwagen, Zubehör Kleiner Saal: 7 Verdunklungsvorhänge mit gestalterischen Stoffvorgaben. Asam Saal: 23 Verdunklungsvorhänge mit gestalterischen Stoffvorgaben … Ansicht der Beschaffung »
2019-12-20
Generalsanierung der bühnentechnischen Anlagen inkl. der notwendigen baulichen Anpassungen des Theaters Hof, Bühnentextilien (Stadt Hof)
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof. Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12 700 m Höhe über Gelände bis ca. 27,50 m Geplante Maßnahmen: siehe II.2.4). Ansicht der Beschaffung »
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof. Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12 700 m Höhe über Gelände bis ca. 27,50 m Geplante Maßnahmen: siehe II.2.4). Ansicht der Beschaffung »