Anbieter: Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V.
3 archivierte Beschaffungen
Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V. war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen und dienstleistungen des Sozialwesens.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V., Evangelische Heimstiftung Pfalz, R U B I N gemeinnützige GmbH, Barmherzige Brüder Trier gGmbH, Diakonisches Werk im Westerwald, Fachdienste für Arbeit und Integration, Heinrich-Haus gGmbH, informa ggmbh und IWB GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V. erwähnt wird
2023-05-10
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX in Rheinland-Pfalz (EAA) (Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz)
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (§ 185a Abs. 1 SGB IX). Die Aufgaben der EAA werden in der "Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 … Ansicht der Beschaffung »
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (§ 185a Abs. 1 SGB IX). Die Aufgaben der EAA werden in der "Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 … Ansicht der Beschaffung »
2023-05-10
Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste (IFD-BBD) für Menschen mit Schwerbehinderung in Rheinland-Pfalz (Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz)
Die Integrationsfachdienste (IFD) sollen die Instrumentarien von Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern bei der beruflichen Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ergänzen. In Rheinland-Pfalz beauftragt das Integrationsamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hierfür die IFD. Ein Teilbereich ist der IFD-Berufsbegleitender Dienst (IFD-BBD), der zum Ziel hat, Probleme von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zu lösen bzw. zu mildern. Ansicht der Beschaffung »
Die Integrationsfachdienste (IFD) sollen die Instrumentarien von Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern bei der beruflichen Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ergänzen. In Rheinland-Pfalz beauftragt das Integrationsamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hierfür die IFD. Ein Teilbereich ist der IFD-Berufsbegleitender Dienst (IFD-BBD), der zum Ziel hat, Probleme von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zu lösen bzw. zu mildern. Ansicht der Beschaffung »
2021-08-05
Inklusionsberatung (Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Projekte und Maßnahmen zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Land verwirklicht damit die Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 (Artikel 30 Abs. 1 und 2) sowie des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 25. März 2010 (Ziffer 3.4)). Das Forum … Ansicht der Beschaffung »
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Projekte und Maßnahmen zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Land verwirklicht damit die Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 (Artikel 30 Abs. 1 und 2) sowie des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 25. März 2010 (Ziffer 3.4)). Das Forum … Ansicht der Beschaffung »