Lieferung von halogenfreien 10 kV Mittelspannungskabel. Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung B2 s1 d1 a1 geliefert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10 KV Mittelspannungskabel - halogenfrei [ta]
FE2-902-20230829
Produkte/Dienstleistungen: Mittelspannungskabel📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von halogenfreien 10 kV Mittelspannungskabel. Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung B2 s1 d1 a1 geliefert werden.”
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von halogenfreien 10 kV Mittelspannungskabel. Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung B2 s1 d1 a1 geliefert werden.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Bezüglich der Teilnahmebedingungen der Punkte III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Bezüglich der Teilnahmebedingungen der Punkte III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) verweisen wir auf unser "Formular für die Eigenerklärungen und geforderte Nachweise" zum Teilnahmeantrag, welches auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) abzurufen, auszufüllen und unter dem Punkt "Teilnahmeanträge" unterschrieben wieder hochzuladen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-02
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36VFP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042792-3080 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042792-3080 📠
Quelle: OJS 2023/S 168-526036 (2023-08-29)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 10 kV Mittelspannungskabel
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 168-526036
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung, und Inbetriebnahme von Bedienteilen für die Bus-Bordrechner einschließlich Software, Verkabelung und Halterung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Postleitzahl: 1210
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
Quelle: OJS 2024/S 012-031797 (2024-01-12)