Das Vergabeverfahrens wird nach § 17 EU Absatz 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden. Die Vergabestelle hat festgestellt, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2023 die „Ersatzbaustoffverordnung“ zwingend anzuwenden ist. Die zukünftig zwingende Anwendung der Regelungen der EBV führt dazu, dass das den Vergabeunterlagen beigefügte Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH vom 05.08.2021 grundlegend überarbeitet oder sogar neu erstellt werden muss. Ferner müssen eine große Anzahl von Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses geändert werden.