Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 23 EG VOL/A. Informationen gem. § 101 a GWB, unberücksichtigte Bieter, mindestens 15 Tage vor Zuschlagserteilung unter Angabe der Gründe der Nichtberücksichtigung.