6 Strom- und 5 Gaskonzessionsverträge i. S. v. § 46 Abs. 2 EnWG für Gemeinden im "Peiner Land"

Energieversorgung Peiner Land - EnPL, Anstalt des öffentlichen Rechts

Die EnPL macht hiermit namens und im Auftrag der Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt, Lengede und Wendeburg das Verfahren zur Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen bekannt. Die vorgenannten Gemeinden haben sich zu der EnPL zusammengeschlossen und diese mit der Vergabe von Konzessionsverträgen i.S.v. § 46 Abs. 2 EnWG beauftragt. Neben dem bloßen Neuabschluss der Strom- und Gaskonzessionsverträge soll in diesem Zusammenhang auch die Realisierung eines Kooperationsmodells erwogen werden.
Bei Konzessionsverträgen i.S.v. § 46 Abs. 2 EnWG handelt es sich um Dienstleistungskonzessionen, auf welche das Vergaberecht nicht anwendbar ist. Die EnPL hat für das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionsverträge jedoch ein Verfahren gewählt, welches an die Regelungen der VOL/A angelehnt ist und welches die Einhaltung der Anforderungen des § 46 Abs. 3 EnWG sowie der gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze insbesondere in Bezug auf Transparenz und Nichtdiskriminierung sicherstellt.
In diesem Verfahren sollen in vier Losen 6 Strom- und 5 Gaskonzessionsverträge neu vergeben werden. Gegenstand des Loses I sind 5 Stromkonzessionsverträge für die Gemeindegebiete Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt und Wendeburg. 4 Gaskonzessionsverträge für die Gemeindegebiete Edemissen, Hohenhameln, Ilsede und Lahstedt sind Gegenstand des Loses II. Gegenstand des Loses III ist der Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Lengede, während sich das Los IV auf den Gaskonzessionsvertrag der Gemeinde Lengede bezieht.
Die Laufzeiten der neu abzuschließenden Konzessionsverträge sollen künftig vereinheitlicht werden. Die Strom- und Gaskonzessionsverträge der Gemeinden Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt und Lengede sollen jeweils am 1.1.2013 beginnen. Für die Gemeinde Edemissen soll der Stromkonzessionsvertrag am 14.12.2013 und der Gaskonzessionsvertrag am 7.12.2013 beginnen. Der Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Wendeburg soll am 20.1.2014 beginnen. Einheitliches Vertragsende für alle Konzessionsverträge soll der 31.12.2032 sein.
Die Auslaufdaten der derzeit bestehenden Konzessionsverträge stellen sich wie folgt dar:
— Gemeinde Edemissen: 13.12.2013 (Strom), 6.12.2013 (Gas),
— Gemeinde Hohenhameln: 7.5.2012 (Strom), 8.5.2012 (Gas),
— Gemeinde Ilsede: 12.6.2012 (Strom), 30.3.2012 (Gas),
— Gemeinde Lahstedt: 26.6.2012 (Strom), 31.12.2010 (Gas),
— Gemeinde Wendeburg: 19.1.2014 (Strom).
Die Gemeinde Lengede hatte zunächst am 30.6.1992 einen Stromkonzessionsvertrag mit 20-jähriger Laufzeit und am 22/24.6.1992 einen Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2008 abgeschlossen. Diese wurden während der Vertragslaufzeit am 31.1./8.2.2001 vorzeitig verlängert bzw. mit der gleichen Vertragspartnerin (E.ON Avacon AG) neu abgeschlossen, ohne dass eine Bekanntmachung auf der Grundlage des seinerzeit geltenden EnWG (vgl. § 13 Abs. 3 ENWG 1998) erfolgt ist. Die EnPL und die Gemeinde Lengede gehen unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Düsseldorf (Urteil v. 12.3.2008, Az.: VI-2 U (Kart) 8/07) davon aus, dass die unterbliebene Bekanntmachung dazu führt, dass die Konzessionsverträge der Gemeinde Lengede jedenfalls am 30.6.2012 (Strom) bzw. am 24.6.2012 (Gas) ihre Rechtswirksamkeit verlieren. Das OLG Düsseldorf hat die energiewirtschaftsrechtliche Bekanntmachungsvorschrift in dem vorgenannten Urteil als sogenanntes Verbotsgesetz ausgelegt und entschieden, dass die Bekanntmachungsregelung jedenfalls alle 20 Jahre einen Wettbewerb um die Netze sicherstellen solle. Erfolge eine derartige Bekanntmachung nicht, müsse dies zur Nichtigkeit der in Frage stehenden Konzessionsverträge führen, wenn auf diese Weise eine Bindung an ein und denselben Vertragspartner über die Höchtslaufzeit von 20 Jahren hinaus erzielt werde, ohne dass zwischenzeitlich ein Wettbewerb ermöglicht worden sei. In Anbetracht des Umstands, dass die Konzessionsverträge der Gemeinde Lengede unter Berücksichtigung dieses Urteils des OLG Düsseldorf jedenfalls im Laufe des Jahres 2012 ihre Rechtswirksamkeit verlieren, sollen auch der Stromkonzessionsvertrag (Los III) und der Gaskonzessionsvertrag (Los IV) der Gemeinde Lengede mit zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht und für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2032 neu vergeben werden. Die Rechtswirkungen dieser Verträge werden jedoch davon abhängig gemacht, dass das zu bezuschlagende Energieversorgungsunternehmen die Verfügungsgewalt über die für den Betrieb des Netzes der allgemeinen Versorgung notwendigen Verteilunsanlagen besitzt bzw. erlangt hat (aufschiebende Bedingung).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-21 Auftragsbekanntmachung
2012-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge