Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die Programmgestaltung und den Betrieb der Stadthalle Wattenscheid und Freilichtbühne Wattenscheid für die Zeit vom 1.1.2012 - 31.12.2015
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die Programmgestaltung und den Betrieb der Stadthalle Wattenscheid und Freilichtbühne Wattenscheid für die Zeit vom 1.1.2012 - 31.12.2015.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um 2 weitere Jahre verlängert werden.
1. Vorwort
Bochum, "wo das Herz noch zählt": So charakterisierte Sänger Herbert Grönemeyer die Stadt mitten im Ruhrgebiet schon vor Jahrzehnten. 5 000 000 Menschen zählt dieser größte Ballungsraum Europas, darunter etwa 400 000 in Bochum. Die Ansicht Grönemeyers können auch heute noch viele teilen. Wirtschaftlich gesehen hat sich der Standort Bochum allerdings in den letzten 40 Jahren seit Gründung der ersten Nachkriegs-Universität gehörig gewandelt.
Seit über 30 Jahren gibt es in Bochum keine Zeche mehr, die Stahlerzeugung hat an Bedeutung verloren. Gesicht geben der Bochumer Wirtschaft heute Firmen wie Opel, BP und andere. Die führende Rolle jedoch hat der Dienstleistungssektor übernommen. Zu den größten Arbeitgebern Bochums zählen die Hochschulen. Etwa 6 000 Menschen sind dort in Wissenschaft, Forschung und Verwaltung beschäftigt. Die Hochschulen und die neben ihnen angesiedelten Technologie-Zentren repräsentieren heute den Standort Bochum.
Die Bürgerinnen und Bürger Bochums profitieren vom vielfältigen kulturellen Angebot Bochums und der Region. Besucher gehen in Konzerte, Museen, Musicals und Festivals. Die Jahrhunderthalle Bochum ist seit 2003 zentrales Festspielhaus der RuhrTriennale mit Produktionen aus Schauspiel, Musiktheater, Oper und Tanz. Die traditionsreiche Kultur - wie Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Museum Bochum - als auch die freie Szene spielen kräftig auf.
Wer nach einem kulturreichen Tag das Nachtleben der Stadt mitten im Ruhrgebiet erkunden möchte, steuert meist ein Ziel an: das Bermuda-Dreieck. Das verkehrsberuhigte sympathische Straßendreieck in der Innenstadt zieht mit seinen individuellen Cafés und urigen Kneipen, mit seinen ungewöhnlichen Tanzclubs, eleganten Lounges und internationalen Restaurants auch zahlreiche Bewohner aus Nachbarstädten an.
Neben den traditionellen Kultureinrichtungen wie Schauspielhaus, Museum, Planetarium.
Und anderen wird in den Bochumer Spielstätten RuhrCongress Bochum, Jahrhunderthalle sowie in der Stadthalle Wattenscheid und der Freilichtbühne ein vielfältiges Veranstaltungsangebot vorgehalten.
Der zukünftige Auftragnehmer und Vertragspartner erhält den Auftrag, den Betrieb der städtischen Spielstätten Stadthalle Wattenscheid und Freilichtbühne Wattenscheid zu gewährleisten und ein Programmkonzept für beide Spielstätten für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2015 zuzüglich einer zweijährigen Verlängerungsoption zu entwickeln und zielgerichtet umzusetzen. Grundlage des zu entwickelnden und umzusetzenden Programmformates ist das bisher von der Stadt Bochum angebotene Programm, das unter Punkt 2 näher beschrieben ist.
Auftraggeberin der ausgeschriebenen Dienstleistung ist die Stadt Bochum.
2. Stadthalle und Freilichtbühne Wattenscheid /
Objekt- und Betriebsbeschreibung.
Freilichtbühne Wattenscheid.
Parkstraße, 44866 Bochum, DEUTSCHLAND.
Die Freilichtbühne in Wattenscheid ist eine Open-Air-Spielstätte mit 2 500 Steh- und Sitzplätzen (2 050 Sitzplätze bei kompletter Bestuhlung) und einer überdachten Bühne, die multifunktional mit Theateraufführungen, Musikaufführungen etc. bespielt werden kann. Die Spielstätte liegt zentral im Stadtteil Bochum-Wattenscheid am Stadtgarten. Wegen der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung sind immissionsrechtliche Auflagen zu beachten. Maßgeblich hierfür ist das Landes-Immissionsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen(www.umwelt.nrw.de). Die Spielstätte ist - ähnlich einem römischen Amphitheater - mit einer von der Bühne aus halbkreisförmig ansteigenden Zuschauertribüne ausgestattet. Im Eingangsbereich befindet sich die als Biergarten konzipierte Gastronomie. Das Pachtverhältnis mit dem derzeitigen Gastronomen läuft zum 31.12.2011 aus.
Die Stadt Bochum plant und realisiert jährlich in der Zeit von Mai bis September ca. 20 Veranstaltungen in eigener Regie oder in Kooperation mit Drittveranstaltern.
In der Spielzeit 2009 waren die unterschiedlichen Genres wie folgt vertreten:
1 familienfreundliche Eröffnungsveranstaltung zum Saisonbeginn
3 Theaterinszenierungen
1 Kabarett/Comedy
10 Musikveranstaltungen (Rock, Pop, Jazz, Weltmusik und Klassik)
5 Jazz-Matineen im Biergarten
Darüber hinaus wird die Freilichtbühne in Abstimmung mit dem städtischen Kulturbüro von der örtlichen Kirchengemeinde, der Bezirksvertretung und einigen Bochumer nichtkommerziellen Kultureinrichtungen für traditionelle Veranstaltungen (St. Martinszug, Fronleichnamsprozession, Chorkonzerte u.a.m.) genutzt.
Die Spielstätte hat pro Saison eine Auslastung von ca. 24 Belegtagen (Veranstaltungen einschließlich evtl. Aufbau-, Proben- und Abbautage).
Stadthalle Wattenscheid.
Saarlandstraße 40, 44866 Bochum, DEUTSCHLAND.
Die Stadthalle Wattenscheid, ursprünglich als Schulaula konzipiert, dient seit den frühen 60er Jahren als multifunktionale Veranstaltungshalle für Theaterveranstaltungen, Konzerte, Kongresse, große Festivitäten (zum Beispiel Karnevalsveranstaltungen), Börsen etc. Die Zuschauerkapazität beträgt unbestuhlt 1 000, bestuhlt bis zu 625 Zuschauer. Die Spielstätte ist zusätzlich mit einem großen Foyer ausgestattet, das von einem Gastronomen bewirtschaftet wird. Das Pachtverhältnis läuft zum 31.12.2011 aus.
Das Kulturbüro bietet seit über 40 Jahren ein Programm mit Boulevard-Theater an, das mit zurzeit acht Aufführungen auch im Abonnement gebucht werden kann. Viele Stars aus Film und Fernsehen haben seitdem auf der großen Bühne Komödien, Dramen, Krimis und Musikstücke zum Besten gegeben. Seit der Saison 1994/95 werden vom Kulturbüro in Kooperation mit örtlichen Kulturschaffenden ca. 10 weitere Veranstaltungen aus dem Bereich Kindertheater, Kabarett, Comedy, Amateurtheater und Musik.
Angeboten.
Im Jahre 2009 fanden unter der Regie des Kulturbüros Veranstaltungen aus folgenden Genres statt:
8 Belegtage = BT (Aufbau, Veranstaltung, Abbau) für 8 Theateraufführungen im Rahmen einer Vormietereihe
8 BT für 8 Veranstaltungen unterschiedlicher Formate (Comedy, Kindertheater, Konzerte u.a.)
Darüber hinaus fanden folgende Veranstaltungen in städtischem Interesse zu Sonderkonditionen statt:
5 BT Seniorennachmittage der Altenhilfe/Sozialamt der Stadt Bochum, jeweils 375,-- EUR
3 BT WAT-Kreativ, Kunsthandwerkermarkt der Bezirksvertretung Bochum- Wattenscheid, entgeltfrei
1 BT Kinderveranstaltung des Jugendamtes der Stadt Bochum, 375,-- EUR
3 BT Konzerte der Musikschule Bochum, entgeltfrei
9 BT Karnevalsveranstaltungen der Wattenscheider Karnevalsgesellschaften:
Festausschuss der Wattenscheider Karnevalsgesellschaft.
4 BT, entgeltfrei
Günnigfelder Karnevals-Gesellschaft.
3 BT Galaball 600,-- EUR
1 BT Kinderkarneval 90,-- EUR
Gänsereiterclub Höntrop von 1598 e. V.
1 BT Rosenmontagsball 690,-- EUR
Vom zukünftigen Betreiber/Anbieter wird erwartet, dass die Veranstaltungen im städtischen Interesse auch weiterhin in der Stadthalle zu den gleichen Konditionen stattfinden können.
Zudem wurde die Stadthalle von der Märkischen Schule in Eigenregie ohne zusätzliche technische Betreuung und Veranstaltungsleitung des Betreibers an 32 Tagen – in der Regel an Werktagen - als Schulaula genutzt. Daher stehen die Wochendenden fast ausschließlich für Veranstaltungen der Stadt und des Abieters/Betreibers zur Verfügung.
Der zukünftige Betreiber/Anbieter muss diese Nutzungen der Märkischen Schule auch weiterhin entgeltfrei zulassen.
3. Aufgabe des Anbieters / neuen Betreibers
3.1 Programmgestaltung und Veranstaltungsbetreuung
Die Stadt Bochum bietet - wie in Punkt 2 beschrieben - in beiden Spielstätten jährlich mind. 36 Veranstaltungen an, davon.
— in der Stadthalle Wattenscheid 8 Boulevardtheaterproduktionen im Rahmen einer Theatervormietereihe und 8 Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Formate,
— in der Freilichtbühne in der Zeit von Mai bis September ca. 20, höchstens jedoch 24 Veranstaltungen (Immissionsbelastung der umliegenden Wohnbebauung) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Klassik, Theater, Comedy u.a.m.
Diese Veranstaltungen sollen zukünftig vom Betreiber selbst in eigener organisatorischer und finanzieller Verantwortung und in vergleichbarer Quantität und Qualität angeboten werden. Dabei ist es unerheblich, ob er die Veranstaltungen in eigener Regie oder in Zusammenarbeit mit Dritten durchführt.
Die quantitativen und qualitativen Kriterien für das vorzuhaltende Veranstaltungsangebot lassen sich wie folgt beschreiben:
3.1.1 Freilichtbühne
— Gewährleistung eines generationenübergreifenden Veranstaltungsmixes mit mindestens 20, max. 24 Veranstaltungen pro Jahr, die der Größe und dem Open-Air-Charakter der Bühne angemessen sind,
— Berücksichtigung mehrerer Veranstaltungsformate (Konzerte, Theater, Comedy u.a.m.),
— Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Kultur- und Künstlerszene,
— Realisierung von populären Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit professi-onellen Künstlern und Agenturen.
3.1.2. Stadthalle
— Theatervormieteprogramm (8 Boulevardtheaterproduktionen o.Ä.). Bei der Auswahl der Produktionen ist gemäß der bisherigen Praxis darauf zu achten, dass die Qualität und der Bekanntheitsgrad der Darsteller geeignet sind, den Veranstaltungssaal mit ca. 600 Sitzplätzen zu füllen. Dabei hat sich bewährt, mit den führenden Theateragenturen und Privattheatern (wie z.B. Agentur Landgraf, Theater am Kurfürstendamm, Münchener Tournee, Neue Schaubühne München etc.) zusammenzuarbeiten. Für die Spielzeit 2011/2012 hat die Stadt bereits entsprechende Gastspielverträge mit Theateragenturen abgeschlossen (s. Anlage Theatervormietenprogramm 2011/2012). Die daraus resultierenden Verpflichtungen (Honorare, Tantiemen und andere Nebenkosten in Höhe von ca. 38 000,-- EUR) sind vom neuen Betreiber ab 2012 für 5 Produktionen zu übernehmen,
— Mindestens 8 Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Formate (Comedy, Kindertheater, Konzerte etc.) in Zusammenarbeit sowohl mit professionellen Künstlern und Agenturen als auch mit Akteuren der örtlichen und regionalen Kultur- und Künstlerszene.
Diese Standards für die Programmgestaltung sollen durch die Einrichtung eines Programmbeirates, der sich aus Vertretern des Anbieters/neuen Betreibers und der Stadt Bochum zusammensetzt, sichergestellt werden.
Über diese Programmplanung und –realisierung hinaus ist es Aufgabe des Anbieters/neuen Betreibers, die technische Betreuung und Veranstaltungsleitung, die er im Auftrage der Stadt durchführt (60 Belegtage in beiden Spielstätten, s. Punkt 2), zu gewährleisten.
Unabhängig davon erhält er die Möglichkeit, an den noch freien Terminen entweder eigene Veranstaltungen durchzuführen oder die Spielstätten an Dritte zu vermieten. Alle Einnahmen aus dieser Tätigkeit verbleiben beim Anbieter/neuen Betreiber.
Als Orientierungshilfe für die Abgabe eines Angebotes werden folgende Zusatzinformationen geliefert:
Für die Realisierung des eigenen Programms (durchschnittlich 28 Veranstaltungen in beiden Spielstätten pro Jahr – ca. 20 in der Freilichtbühne und 8 Theatervormieteproduktionen in der Stadthalle) standen dem Kulturbüro bisher 127 000,-- EUR aus städt. Mitteln zur Verfügung. Demgegenüber standen Einnahmen in Höhe von ca. 63 000,-- EUR aus dem Verkauf von Eintrittskarten und der Gastronomiepacht, die dem Betreiber zukünftig zur Gegenfinanzierung zur Verfügung stehen werden.
3.2 Geschäftsbetrieb und Management
Die Stadthalle und Freilichtbühne Wattenscheid sind Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb solcher Versammlungsstätten ist auf der Grundlage des § 85 der Landesbauordnung (BauO NRW) die Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) maßgeblich. Der zukünftige Betreiber/Anbieter muss sämtliche Forderungen dieser Verordnung erfüllen. Beispielhaft seien hier die §§ 38 bis 43 genannt, die in Abschnitt 4 die Bedingungen für die Qualifikationen für das vom Betreiber vorzuhaltende Personal und die besonderen Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten definieren.
3.2.1 Die Stadt als Eigentümerin der Spielstätten
Stadthalle Wattenscheid, Saarlandstraße 40, 44866 Bochum, DEUTSCHLAND.
Sowie.
Freilichtbühne Wattenscheid, Parkstraße, 44866 Bochum, DEUTSCHLAND.
Überträgt dem Betreiber/Anbieter.
a. für insgesamt mind. 60 Belegtage (1 Belegtag beinhaltet den Aufbau, die Veranstaltung und den Abbau) die Besorgung der mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der beiden genannten Spielstätten verbundenen Managementaufgabenstellungen. Dazu zählen allgemein:
— die Nutzungsüberlassung der beiden Veranstaltungsstätten,
— die Vertragsgestaltung mit den einzelnen Veranstaltern,
— die Terminkoordination,
— das Führen eines internen Veranstaltungskalenders,
— das Abrechnungswesen,
— die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden in Zusammenhang mit der Nutzung der Spielstätten durch Dritte, sofern es sich um von dem Betreiber eingeworbene Veranstaltungen handelt.
b. für insgesamt 60 Belegtage den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb im Sinne der Durchführung von Veranstaltungen in den Veranstaltungsstätten vor Ort. Dazu zählen insbesondere:
— die technische Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in den beiden Spielstätten mit der vorhandenen Ausstattung, dazu zählen insbesondere die Bestuhlung, Beleuchtung, Beschallung sowie die Bühnenpodesterie und -überdachung in der Freilichtbühne,
— die Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in organisatorischer Hinsicht,
— die Wahrnehmung einzelner Betreiberpflichten iSd SBauVO NRW.
3.2.2. Nicht übertragen werden sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Märkischen Schule in der Stadthalle Wattenscheid und Tätigkeiten außerhalb von Veranstaltungen. Dazu zählen beispielsweise sämtliche Funktionen aus den Bereichen Gebäudemanagement (z.B. Wartungen, Reparaturen, Investitionen). Die Stadt verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit die Gebäude und das Inventar der Spielstätten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, der einen sicheren Spielbetrieb gewährleistet. Schönheitsreparaturen, Neubeschaffungen u.a. können nur in Abstimmung mit der Stadt vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen an den Spielstätten durch den Anbieter/ neuen Betreiber sind nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
4. Angebot
Vom Anbieter wird ein Angebot erwartet, das folgende Einzelleistungen beinhaltet:
4.1 Entwicklung und Realisierung eines Veranstaltungskonzeptes für beide Spielstätten für die Jahre 2012 bis 2015 unter Berücksichtigung der städtischen Interessen (s. Punkt 3.1)
4.2 Geschäftsbetrieb und Management der Stadthalle Wattenscheid und Freilichtbühne Wattenscheid (s. Punkt 3.2)
4.3 Betreibung der Gastronomien in beiden Spielstätten
Die Vergütung der Dienstleistungen soll dem künftigen Betreiber jährlich in 4 Quartalsraten ausgezahlt werden.
5. Verfahren
Vor Einreichung des Teilnahmeantrages sind von der unter I.1 genannten Stelle die Eigenerklärung, die Pläne und div. Unterlagen bis zum 23.5.2011 per E-Mail -Ubuescher@bochum.de- anzufordern. Andernfalls werden eingehende Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 16.6.2011 fristgerecht ausschließlich per Post einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung des Bieters sowie ein Grobkonzept beizufügen.
Sofern es aus Platzgründen erforderlich sein sollte, können der Eigenerklärung Anlagen beigelegt werden.
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sollten mehr als 5 wertbare Teilnahmeanträge eingehen, wird eine Rangfolge aufgrund der Wertungskriterien für das Grobkonzept (s. unten) hergestellt. Es sollen mindestens 3 (geplante Mindestzahl) und maximal 5 Bieter zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
In den Gesprächsrunden können offene Fragen zum Inhalt und Leistungsumfang geklärt werden. Die preislichen Vorstellungen werden ebenfalls zum Gegenstand der Verhandlungen. Das Verhandlungsverfahren findet in einer oder in mehreren Verhandlungsrunden statt.
Die Stadt Bochum behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer in den Verhandlungsrunden zu reduzieren.
Zum Abschluss der Verhandlungen ist ein verbindliches Angebot schriftlich einzureichen.
Die Angebotsaufforderung wird die Abgabe eines Angebotsendpreises, die Erstellung eines Feinkonzeptes und evtl. die Präsentation des Feinkonzeptes beinhalten.
Bis spätestens Ende Juni 2011 wird evtl. die erste Verhandlungsrunde über das Grobkonzept stattfinden.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ist für Mitte Juli 2011 und die Zuschlagerteilung für den August 2011 geplant.
Durch ein Gremium werden die Bewertungen der Teilnahmeanträge sowie die abschließenden Bewertungen der Angebote nach den festgelegten Zuschlagskriterien erfolgen.
Die Mitglieder des Gremiums werden zuvor an den Verhandlungsrunden teilnehmen.
6. Wertungskriterien für das Grobkonzept:
A) Umsetzung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (33 1/3 %).
b) Eignung der Programmkonzeption vor dem Hintergrund der infrastrukturellen und örtlichen Gegebenheiten der Spielstätten (33 1/3 %)
c) Erhaltung und Schärfung des Spielstättenprofils im regionalen Kontext (33 1/3 %)
Wertungskriterien für das spätere verbindliche Angebot:
a) Umsetzung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (20 %)
b) Eignung der Programmkonzeption vor dem Hintergrund der infrastrukturellen und örtlichen Gegebenheiten der Spielstätten (20 %)
c) Erhaltung und Schärfung des Spielstättenprofils im regionalen Kontext (20 %)
d) Angebotsendpreis (40 %)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-05-10
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Auftragsbekanntmachung
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2012-03-26
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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