Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen
A. Zweck der Beschaffung: Für ihre IT benötigt die KfW über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten die Unterstützung in dem Thema "Gesamtbanksteuerung" mit dem Schwerpunkt auf das Data Warehouse durch externe Dienstleister bei der IT-Konzeption und dem IT-Systemdesign. Ihren Bedarf wird die KfW durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelverträge decken, die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen mit mehreren ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden sollen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils 3 Monate zu verlängern. Die KfW selbst, aber vor allem ihre Tochter, die KfW-IPEX-Bank unterliegt zum einen zahlreichen Vorschriften des aufsichtsrechtlichen und bankenstatistischen Meldewesens. Die KfW beabsichtigt, die Einführung des SAP Bank Analyzers u.a. auch zur Abdeckung der fachlichen Anforderungen des aufsichtsrechtlichen wie statistischen Meldewesens. Die bisherige IT-Lösung für das aufsichtsrechtliche bzw. statistische Meldewesen im gesamten KfW-Konzern ist architektonisch sehr komplex, technisch heterogen sowie überwiegend eigenentwickelt. Als Software zur Meldungsbearbeitung und -erstellung wird SambaPlus eingesetzt. Hinsichtlich der Umsetzung in den Bereichen Service Management und Test, aber auch in Bezug auf die Dokumentation und Standardisierung besteht signifikanter Optimierungsbedarf. Um die Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen, aber auch die stetige Weiterentwicklung und den laufenden Betrieb in diesen Themenschwerpunkten sicherstellen zu können, benötigt die KfW qualifizierte konzeptionelle Unterstützung und Beratung durch externe Dienstleister. Da der Bedarf auch kurzfristig starken Schwankungen unterliegt, ist eine entsprechende Flexibilität der externen Dienstleister bei der Bereitstellung von personellen Kapazitäten unerlässlich. Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 3 bis 5 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird acht Monate betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch einseitige Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern 2-malig um jeweils 3 Monate zu verlängern. B.1. Geschäfts- und Infrastrukturprozesse: Sämtliche Prozesse zur Erfüllung der einschlägigen Vorschriften für die aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen (v.a. Bilanzstatistik/Summenblatt, AWV, LiqV, GroMiKV, SolvV, Disclosure), d.h. Ermittlung der Daten aus den bestandsführenden Systemen, Mapping auf die Eingangsschnittstellen der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) und Meldungserstellung/-abgabe mit Hilfe der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) inkl. aller meldespezifsichen sowie administrativer Prozesse. B.2. Technologien: SAP, PL/1, DB/2, Oracle, Java, Web, Sambaplus. C. Aufgaben: Die Rahmenvertragspartner werden im Bereich Meldewesen insbesondere mit folgenden Projekt- bzw. Weiterentwicklungsaufgaben betraut: — Anforderungsmanagement, — Erstellung des Lasten-/Pflichtenhefts, — Erstellung des Fach-/IT-Konzepts, — Fachliche Testkonzeption und –Durchführung, — Projektleitung bzw. -mitarbeit, — Themenspezifische fachliche Beratung und Unterstützung bei der IT-Strategie/-Architektur. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Unterstützung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung oder dem Anwendungsbetrieb. Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen insbesondere: — Lastenhefte sowie Fachkonzepte erstellen, — Pflichtenhefte sowie IT-Konzepte erstellen, — Transformation der Fachanforderungen in die technische Umsetzung konzipieren, — Funktions-/Komponentenmodell entwerfen, — Aufwandsschätzungen durchführen, — Funktionale Analyse durchführen und dokumentieren, — Oberflächenentwürfe erstellen und abstimmen, — Fachlich-logisches Datenmodell erstellen, — Technisches Datenmodell erstellen, — Testkonzeption erstellen, — Test-Engineering bzw. –Durchführung, — Sicherstellung der Integrität des Services, — IT-Architektur des Services definieren und durchgängig umsetzen, — Leitung von kleinen bis mittleren (Teil-)Projekten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-3106 📠
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1) genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren "Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen"). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Fristnachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nichteinhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
1. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmerverweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweiseeines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen(Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezuggenommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
2. Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1) genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung " Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen" zusenden.
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1) genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren "Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen"). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Fristnachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nichteinhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
1. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmerverweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweiseeines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen(Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezuggenommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
2. Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1) genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung " Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen" zusenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Zweck der Beschaffung:
Für ihre IT benötigt die KfW über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten die Unterstützung in dem Thema "Gesamtbanksteuerung" mit dem Schwerpunkt auf das Data Warehouse durch externe Dienstleister bei der IT-Konzeption und dem IT-Systemdesign. Ihren Bedarf wird die KfW durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelverträge decken, die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen mit mehreren ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden sollen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils 3 Monate zu verlängern.
Für ihre IT benötigt die KfW über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten die Unterstützung in dem Thema "Gesamtbanksteuerung" mit dem Schwerpunkt auf das Data Warehouse durch externe Dienstleister bei der IT-Konzeption und dem IT-Systemdesign. Ihren Bedarf wird die KfW durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelverträge decken, die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen mit mehreren ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden sollen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils 3 Monate zu verlängern.
Die KfW selbst, aber vor allem ihre Tochter, die KfW-IPEX-Bank unterliegt zum einen zahlreichen Vorschriften des aufsichtsrechtlichen und bankenstatistischen Meldewesens.
Die KfW beabsichtigt, die Einführung des SAP Bank Analyzers u.a. auch zur Abdeckung der fachlichen Anforderungen des aufsichtsrechtlichen wie statistischen Meldewesens.
Die bisherige IT-Lösung für das aufsichtsrechtliche bzw. statistische Meldewesen im gesamten KfW-Konzern ist architektonisch sehr komplex, technisch heterogen sowie überwiegend eigenentwickelt. Als Software zur Meldungsbearbeitung und -erstellung wird SambaPlus eingesetzt.
Die bisherige IT-Lösung für das aufsichtsrechtliche bzw. statistische Meldewesen im gesamten KfW-Konzern ist architektonisch sehr komplex, technisch heterogen sowie überwiegend eigenentwickelt. Als Software zur Meldungsbearbeitung und -erstellung wird SambaPlus eingesetzt.
Hinsichtlich der Umsetzung in den Bereichen Service Management und Test, aber auch in Bezug auf die Dokumentation und Standardisierung besteht signifikanter Optimierungsbedarf.
Um die Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen, aber auch die stetige Weiterentwicklung und den laufenden Betrieb in diesen Themenschwerpunkten sicherstellen zu können, benötigt die KfW qualifizierte konzeptionelle Unterstützung und Beratung durch externe Dienstleister.
Um die Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen, aber auch die stetige Weiterentwicklung und den laufenden Betrieb in diesen Themenschwerpunkten sicherstellen zu können, benötigt die KfW qualifizierte konzeptionelle Unterstützung und Beratung durch externe Dienstleister.
Da der Bedarf auch kurzfristig starken Schwankungen unterliegt, ist eine entsprechende Flexibilität der externen Dienstleister bei der Bereitstellung von personellen Kapazitäten unerlässlich.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 3 bis 5 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird acht Monate betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch einseitige Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern 2-malig um jeweils 3 Monate zu verlängern.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 3 bis 5 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird acht Monate betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch einseitige Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern 2-malig um jeweils 3 Monate zu verlängern.
B.1. Geschäfts- und Infrastrukturprozesse:
Sämtliche Prozesse zur Erfüllung der einschlägigen Vorschriften für die aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen (v.a. Bilanzstatistik/Summenblatt, AWV, LiqV, GroMiKV, SolvV, Disclosure), d.h. Ermittlung der Daten aus den bestandsführenden Systemen, Mapping auf die Eingangsschnittstellen der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) und Meldungserstellung/-abgabe mit Hilfe der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) inkl. aller meldespezifsichen sowie administrativer Prozesse.
Sämtliche Prozesse zur Erfüllung der einschlägigen Vorschriften für die aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen (v.a. Bilanzstatistik/Summenblatt, AWV, LiqV, GroMiKV, SolvV, Disclosure), d.h. Ermittlung der Daten aus den bestandsführenden Systemen, Mapping auf die Eingangsschnittstellen der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) und Meldungserstellung/-abgabe mit Hilfe der Meldewesensoftware (hier: Sambaplus) inkl. aller meldespezifsichen sowie administrativer Prozesse.
B.2. Technologien:
SAP, PL/1, DB/2, Oracle, Java, Web, Sambaplus.
C. Aufgaben:
Die Rahmenvertragspartner werden im Bereich Meldewesen insbesondere mit folgenden Projekt- bzw. Weiterentwicklungsaufgaben betraut:
— Anforderungsmanagement,
— Erstellung des Lasten-/Pflichtenhefts,
— Erstellung des Fach-/IT-Konzepts,
— Fachliche Testkonzeption und –Durchführung,
— Projektleitung bzw. -mitarbeit,
— Themenspezifische fachliche Beratung und Unterstützung bei der IT-Strategie/-Architektur.
Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Unterstützung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung oder dem Anwendungsbetrieb.
Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen insbesondere:
— Lastenhefte sowie Fachkonzepte erstellen,
— Pflichtenhefte sowie IT-Konzepte erstellen,
— Transformation der Fachanforderungen in die technische Umsetzung konzipieren,
— Funktions-/Komponentenmodell entwerfen,
— Aufwandsschätzungen durchführen,
— Funktionale Analyse durchführen und dokumentieren,
— Oberflächenentwürfe erstellen und abstimmen,
— Fachlich-logisches Datenmodell erstellen,
— Technisches Datenmodell erstellen,
— Testkonzeption erstellen,
— Test-Engineering bzw. –Durchführung,
— Sicherstellung der Integrität des Services,
— IT-Architektur des Services definieren und durchgängig umsetzen,
— Leitung von kleinen bis mittleren (Teil-)Projekten.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um 3 Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Dauer: 8 Monate
Referenznummer: VSt. 69/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, sofern diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— der auf gesonderte Anforderung der KfW von ihm vorgelegte Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt,
— er im Auftragsfall die geforderte Betriebshaftpflicht-/Vermögensschadensversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit abschließt und,
— er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen hat.
— er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Die Nettojahresumsätze, die er/sie aus seiner/ihrer gesamten Geschäftstätigkeit erzielt hat und,
— Die Nettojahresumsätze, die er/sie durch die Erbringung von Leistungen erzielt hat im Bereich Anwendungsentwicklung/Umfeld IT-Konzeption und –Systemdesign im Themenbereich "Meldewesen",
— Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt bei dem Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, aufgegliedert in die Gruppen Strategische Berater, Senior Berater und Junior Berater.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt bei dem Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, aufgegliedert in die Gruppen Strategische Berater, Senior Berater und Junior Berater.
Mindeststandards:
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bewerber im Folgenden zu belegen, dass die Nettoumsätze, die sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Dienstleistungen im Bereich Anwendungsentwicklung/Umfeld IT-Konzeption und –Systemdesign im Themenbereich "Meldewesen" erzielt haben, im Durchschnitt jährlich mindestens 2 000 000 EUR betragen.
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bewerber im Folgenden zu belegen, dass die Nettoumsätze, die sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Dienstleistungen im Bereich Anwendungsentwicklung/Umfeld IT-Konzeption und –Systemdesign im Themenbereich "Meldewesen" erzielt haben, im Durchschnitt jährlich mindestens 2 000 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Zum Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit haben Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften nachfolgende Angaben zur Kurzdarstellung ihres Unternehmens zu machen:
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung von Meldewesen;
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau):
2. Um die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß durchführen zu können, muss der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft während der Vertragslaufzeit qualifiziertes Personal in folgender Anzahl ständig verfügbar halten:
— Strategischer Berater: 2 Person,
— Senior Berater: 2 Personen,
— Junior Berater: 2 Person.
3. Der Bewerber erklärt, folgende Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2008 liegt:
Die Referenzen müssen in Art (IT-Konzeption und –Systemdesign im Themenumfeld "Meldewesen") Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Es ist mindestens 1, maximal 3 Referenzen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet über die geforderte Anzahl an wertungsfähigen Referenzen verfügen.
Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich folgender Kriterien:
a) Art und Inhalt der erbrachten Dienstleistungen sowie;
b) Branchenumfeld und;
c) Anzahl der geleisteten Beratertage.
Mindeststandards:
Die geforderte Mindestanzahl von 6 Beratern wurde festgelegt, damit Vertretungsfälle handhabbar sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens 2 Schadensereignisse je Kalenderjahr.
Der Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens 2 Schadensereignisse je Kalenderjahr.
Zusätzlich hat der Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der in Absatz 1 genannten Deckung zu unterhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— dass sie, falls sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierzu ist das Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" (wird mit dem Teilnahmeantrag zugesendet) zu benutzen.
In den Vergabeunterlagen werden Bewerbergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt, sondern allgemein als "Bewerber" bezeichnet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 8
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Je Unternehmensreferenz sind maximal 150 Punkte erreichbar. Hiervon entfallen hinsichtlich Art und Inhalt der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Punkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag. Auf das Branchenumfeld entfallen max. 20 Punkte und auf die Anzahl der erbrachten Beratertage max. 30 Punkte. Es können in Summe maximal 3 Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Damit sind insgesamt maximal 450 Punkte erreichbar. Bei Angabe von mehr als 3 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Einzelbewerber in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2" und "3" bezeichnet hat.
Je Unternehmensreferenz sind maximal 150 Punkte erreichbar. Hiervon entfallen hinsichtlich Art und Inhalt der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Punkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag. Auf das Branchenumfeld entfallen max. 20 Punkte und auf die Anzahl der erbrachten Beratertage max. 30 Punkte. Es können in Summe maximal 3 Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Damit sind insgesamt maximal 450 Punkte erreichbar. Bei Angabe von mehr als 3 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Einzelbewerber in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2" und "3" bezeichnet hat.
a) Welche der im Bekanntmachungstext in Abschnitt II.1.5), Buchstabe B, Ziffer 1 aufgeführten Geschäfts- und Infrastrukturprozesse aus dem fachlichen Umfeld wurden mit der vorgelegten Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Abschnitt II.1.5), Buchstabe B, Ziffer 2 des Bekanntmachungstextes bezeichneten Technologien war in der vorgelegten Unternehmensreferenz Arbeitsgrundlage? Welche der im Bekanntmachungstext Abschnitt II.1.5), Buchstabe C genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden im Zuge der Unternehmensreferenz erbracht? Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Unternehmensreferenz bewertet. Für einen sehr guten Deckungsgrad werden 100 Punkte für einen guten Deckungsgrad 80 Punkte für einen befriedigenden Deckungsgrad 60 Punkte für einen ausreichenden Deckungsgrad 40 Punkte für einen mangelhaften Deckungsgrad 20 Punkte für eine ungenügende Abdeckung 0 Punkte vergeben;
a) Welche der im Bekanntmachungstext in Abschnitt II.1.5), Buchstabe B, Ziffer 1 aufgeführten Geschäfts- und Infrastrukturprozesse aus dem fachlichen Umfeld wurden mit der vorgelegten Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Abschnitt II.1.5), Buchstabe B, Ziffer 2 des Bekanntmachungstextes bezeichneten Technologien war in der vorgelegten Unternehmensreferenz Arbeitsgrundlage? Welche der im Bekanntmachungstext Abschnitt II.1.5), Buchstabe C genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden im Zuge der Unternehmensreferenz erbracht? Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Unternehmensreferenz bewertet. Für einen sehr guten Deckungsgrad werden 100 Punkte für einen guten Deckungsgrad 80 Punkte für einen befriedigenden Deckungsgrad 60 Punkte für einen ausreichenden Deckungsgrad 40 Punkte für einen mangelhaften Deckungsgrad 20 Punkte für eine ungenügende Abdeckung 0 Punkte vergeben;
b) In welchem Branchenumfeld wurden die Leistungen der Unternehmensreferenz erbracht? Für dieses Kriterium werden maximal 20 Punkte vergeben. Projekte, die für öffentliche oder private Banken durchgeführt wurden, erhalten die maximale Punktzahl;
c) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet? Umfasst die Unternehmensreferenz ein Volumen von weniger als 200 Beratertagen, so werden beim Bewertungskriterium "Anzahl der geleisteten Beratertage" 0 Punkte vergeben. Zwischen 200 und 400 Beratertagen werden 15 Punkte vergeben. Bei über 400 Beratertagen erhält der Bewerber die Maximalpunktzahl von 30 Punkten. Der Bewerber erklärt, dass er selbst und/oder durch Nachunternehmer innerhalb der letzten 3 Jahre die im Folgenden dargestellten, mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Leistungen erbracht hat.
c) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet? Umfasst die Unternehmensreferenz ein Volumen von weniger als 200 Beratertagen, so werden beim Bewertungskriterium "Anzahl der geleisteten Beratertage" 0 Punkte vergeben. Zwischen 200 und 400 Beratertagen werden 15 Punkte vergeben. Bei über 400 Beratertagen erhält der Bewerber die Maximalpunktzahl von 30 Punkten. Der Bewerber erklärt, dass er selbst und/oder durch Nachunternehmer innerhalb der letzten 3 Jahre die im Folgenden dargestellten, mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Leistungen erbracht hat.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-08-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Kontakt
Kontaktperson: Frau Nina Seidl
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1) genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren "Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen"). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1) genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren "Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen"). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Fristnachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nichteinhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Fristnachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nichteinhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
1. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmerverweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweiseeines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen(Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezuggenommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweiseeines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen(Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezuggenommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
2. Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1) genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung " Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen" zusenden.
2. Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1) genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung " Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über konzeptionelle Leistungen für die Anwendungsentwicklung der KfW für IT-Konzeption und -Systemdesign im Themenumfeld Meldewesen" zusenden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107ff GWB.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 137-228251 (2011-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-16 📅
Name: PASS IT Consulting Dipl. Inf. G. Rienecker GmbH & Co KG
Postanschrift: Schwalbenrainweg 24
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: SKS Unternehmensberatung GmbH & Co KG
Postanschrift: Geheimrat-Hummel-Platz 4
Postort: Hocheim am Main
Postleitzahl: 65239