Menge oder Umfang
Die Ingenieurleistungen umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI, LP 7-9), die Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI, LP 7-9), die Technische Ausrüstung, EMSR-Technik, Lüftungstechnik (§ 53 HOAI, LP 7-9) sowie die Örtliche Bauüberwachung (Anlage 2 zur HOAI, Ziff. 2.8.8) für die Umverlegung und den Neubau von Abwasseranlagen. Im Rahmen des Ausbaus des Eisenbahnknotens Magdeburg ist die Umgestaltung der Bahnanlagen mit Änderung des Spurplanes im Bereich der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee (EÜ ERA) vorgesehen. Gleichzeitig mit dem Umbau der EÜ ERA soll eine verkehrstechnische Neuordnung des Fahrzeug-, Fußgänger- und Straßenbahnverkehrs in dieser Straße erfolgen. Es ist geplant, ein Tunnelbauwerk zu errichten, welches den Fußgänger-/Rad- und Straßenbahnverkehr innerhalb der Ebene 0 und den motorisierten Individualverkehr in der Ebene -1 führen soll. Die Gradientenabsenkung der Ernst-Reuter-Allee in die -1 Ebene beginnt aus Richtung Westen kommend hinter dem Damaschkeplatz und erreicht das vorhandene Geländeniveau vor dem Knoten Ernst-Reuter-Allee/Otto-von-Guericke-Straße. Im Rahmen der Baufeldfreimachung für das geplante Tunnelbauwerk sind im Auftrag der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) bestehende Entwässerungsanlagen aus dem Baufeld zu verlegen und neu zu ordnen. Die zu vergebenden Ingenieurleistungen umfassen hierfür die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauoberleitung, die Objektbetreuung und Dokumentation sowie die Örtliche Bauüberwachung. Für nähere Informationen kann bei der SWM Städtische Werke Magdeburg GmbH, Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg, E-Mail:
kuester@sw-magdeburg.de ein Informationsmemorandum einschließlich Übersichtslageplan angefordert werden, das diese Vergabebekanntmachung im Sinne des § 6 VOF ergänzt. Hieraus ergeben sich die zur betriebsfertigen Herstellung der Abwasseranlage notwendigen Kanalanlagen und abwassertechnischen Bauwerke, deren technische Ausrüstungen, EMSR und Lüftungstechnik, Anschlüsse an vorhandene Kanalanlagen, Umbindung vorhandener Anschlüsse und Entwässerungssysteme, erforderliche Provisorien, Außerbetriebnahmen und Rückbauten. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.280 000,00330 000,00