Ausschreibung des Konzessionsvertrages zur Wegenutzung innerhalb der Gemeinde Stolzenau zur Verlegung und Betrieb von Stromversorgungsleitungen gem. § 46 Abs. 3 EnWG
Die Gemeinde Stolzenau schreibt hiermit für ihr Gemeindegebiet den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom aus (Dienstleistungskonzession). Die Leistung wird wie folgt ausgeschrieben: Strom-Konzessionsvertrag, Vertragsbeginn 10.7.2012, Laufzeit: 20 Jahre.
Rechtsgrundlage ist § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird nachfolgend ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Die Gemeinde Stolzenau beabsichtigt, den Konzessionsvertrag zur Verlegung und Betrieb von Stromversorgungsanlagen auszuschreiben. Aus dem Kreis geeigneter Interessenten soll ein neuer Konzessionsinhaber im Wege eines transparenten Verfahrens gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ausgewählt werden. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat jeweils die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Das Verfahren wird unten im Einzelnen beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-02-23
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Auftragsbekanntmachung
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