Ausschreibung des Netzbetriebs einer Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur

Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

Der Auftraggeber ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband. Ausschreibungsgegenstand ist die vom öffentlichen Auftraggeber errichtete und im jeweiligen Eigentum der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands stehenden Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs in den Versorgungsbereichen gemäß Anlage "Technik".
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Der Netzbetriebsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für eine feste Vertragslaufzeit von 7 Jahren abgeschlossen. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrags.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen.
Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-02 Auftragsbekanntmachung
2012-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge