Beratung von Finanzintermediären: Deutsches KMU-Programm in der Russischen Föderation (Transform)

KfW

Die vorgesehenen Beratungsleistungen werden im Rahmen des TRANSFORM-Nachfolgeprogramms, Deutsche KMU-Kreditprogramm (DKMUP) erbracht. Die KfW führt als Mandatar des BMWi und des BMF das DKMUP in der Russischen Föderation seit 2004 durch. Das Programm soll den Zugang kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) zu Finanzierungsmöglichkeiten über russische Geschäftsbanken verbessern und die strukturellen Voraussetzungen für einen dauerhaften Kreditzugang für KMU schaffen.
Der KfW gelang es in den letzten Jahren mit dem Kreditprogramm wichtige Akzente beim Aufbau des russischen Mittelstandes, der Förderung von KMU in vielen russischen Regionen sowie bei der Ausweitung der deutsch-russischen Handelsbeziehungen zu setzen. Im Rahmen der DKMUP werden langfristige Refinanzierungslinien für ausgewählte Geschäftsbanken bereitgestellt, die in den KMU eine neue strategische Zielgruppe sehen (Partnerbanken). Darüber hinaus erhalten die Partnerbanken eine maßgeschneiderte Beratung in den Bereichen Aus- und Fortbildung von Managern und Fachpersonal (Kreditsachbearbeiter) sowie der Einführung einer modernen und effizienten Kredittechnologie.
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist die Gewährung einer projektspezifischen Beratung für Partnerbanken im Rahmen des DKMUP. Die direkte Zielgruppe der ausgeschriebenen Beratungsleistungen sind von der KfW ausgewählte private Geschäftsbanken, die über eine weit reichende regionale Präsenz verfügen. Die indirekte Zielgruppe (Endkreditnehmer) sind private Unternehmen im Bereich Einkommen schaffender Aktivitäten, des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes, der Zuliefererindustrie und des Handels, auch im ländlichen Raum sowie in der Landwirtschaft. Die Mitarbeiter der Geschäftsbanken, die noch nicht am laufenden Kreditprogramm teilgenommen haben, verfügen nur über sehr begrenzte Kenntnisse im Bereich der Prüfung von Kreditwürdigkeit und -fähigkeit von KMU. Die nötige Intensität der personellen Unterstützung hängt daher von den einzelnen Partnerbanken ab. Die KfW wird die genaue Intensität und Dauer der Beratungsleistungen, die zum Teil vor Ort erbracht werden müssen, nach Bedarf der einzelnen Partnerbanken und in Abstimmung mit dem späteren Auftragnehmer im Laufe der Auftragserfüllung weiter konkretisieren. Mögliche Schwerpunkte in der Beratung ab 2012 liegen im Neukundenbereich, im Sektor Landwirtschaft, in der Außendarstellung (KMU Foren, Präsentationen des DKMUP, Analysen) sowie in der nachhaltigen Verankerung des Programms.
Die ausgeschriebenen Beraterleistungen umfassen im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
Durch personelle Unterstützung soll eine für KMU-Kredite spezifische und angepasste Kredittechnologie eingeführt werden. Die Partnerbanken spielen bei der Durchführung des Vorhabens eine zentrale Rolle. Ihre Kapazitäten, Potentiale, Engpässe und Defizite für die wirtschaftliche, effiziente und nachhaltige Kreditvergabe an KMU muss zu Beginn durch die Berater intensiv geprüft werden. Anschließend sollen die entsprechenden Maßnahmen für die Personalschulung, Anpassung der Verfahren und Prozeduren sowie der Beratung insgesamt mit der jeweiligen Partnerbank abgestimmt und umgesetzt werden.
Neben der Einführung von einer für KMU-Kredite spezifischen und angepassten Kredittechnologie soll des Weiteren durch die Beratung auf die Schaffung von spezialisierten Abteilungen für KMU-Kredite hingewirkt sowie die Partnerbanken bei der Kreditprüfung und dem Kreditmonitoring unterstützt werden. Vornehmlich in diesen Bereichen soll das Personal entsprechend aus- und fortgebildet werden.
Außerdem werden die Partnerinstitutionen selektiv auch in anderen Bereichen wie (Bank-) Organisation und Management sowie Strategie beraten. In Bezug auf das notwendige Managementinformationssystem zur ausreichenden Kontrolle und Monitoring des KMU Portfolios sollen die Partnerbanken ebenfalls von den Beratern unterstützt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Software-Programmelemente in das vorhandene Managementinformationssystem integriert werden und keine Insellösungen entstehen.
Es sollen zudem in einem Nachhaltigkeitskonzept Strategien zur langfristigen Verankerung von Beratungs- und Schulungsmaßnahmen für die Partnerbanken sowie verschiedene Finanzierungsmodelle der Schulungsmaßnahmen durch die Partnerbanken selbst erarbeitet werden. In Abstimmung mit der KfW soll das Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt werden.
Die an dem DKMUP teilnehmenden Partnerbanken sollen möglichst durch einen finanziellen Eigenbeitrag ihr Interesse an den Beratungsleistungen bekräftigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-12 Auftragsbekanntmachung
2012-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Beratungsleistungen wird auf ca. 700 Beratertage pro Jahr geschätzt. Hiervon werden ca. 250 Tage für Senior Berater, 350 für Junior und lokale Berater sowie ca. 100 Tage für unterstützende Mitarbeiter anfallen.1 200 000,002 000 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 198-322900
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Das EU-weite Vergabeverfahren wird als Verfahren gemäß § 3 Abs.1 VOF (Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung) durchgeführt. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden Bewerber genannt) zwingend das vom Auftraggeber vorbereitete Formular für die Teilnahmeanträge einschließlich der darin enthaltenen Formblätter und Anhänge zu verwenden. Das Formular für die Teilnahmeanträge muss bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle angefordert werden. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei der im Anhang A.I genannten Stelle bis zum 3. November 2011 angefordert werden. Das Formular für die Teilnahmeanträge wird elektronisch im Word-Format zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag und die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben des Formulars an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in Papierform – bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt – zusammen mit den ggf. sonstigen geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW (siehe Abschnitt I.1) einzureichen. Der Umschlag ist mit dem dem Formular für die Teilnahmeanträge beigefügten Kennzettel zu versehen. Die Teilnahmeunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist im Original zu unterzeichnen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von dem Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von dem Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S.2 VOF). Der Bewerber sollte dem Auftraggeber (der in I.1 - weitere Auskünfte genannten Stelle) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Der Auftraggeber wird dem Bewerber dann mitteilen, ob er den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen. Werden geforderte Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig vorgelegt, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung fehlender oder unvollständiger Unterlagen mit kurzer Fristsetzung vor. Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Präsentationstermine voraussichtlich in der 47. Kalenderwoche in 2011 abzuhalten. Die Ergebnisse der Präsentationstermine werden bei der Auswahlentscheidung nach Ziffer IV.1.2 mitberücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich in der Angebotsphase vor, nach Durchführung der ersten Angebotsverhandlung eine Abschichtung der Bieterzahl vorzunehmen. Gemäß Verfahrensablauf sind die Verhandlungen für die 2. Kalenderwoche in 2012 vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorgesehenen Beratungsleistungen werden im Rahmen des TRANSFORM-Nachfolgeprogramms, Deutsche KMU-Kreditprogramm (DKMUP) erbracht. Die KfW führt als Mandatar des BMWi und des BMF das DKMUP in der Russischen Föderation seit 2004 durch. Das Programm soll den Zugang kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) zu Finanzierungsmöglichkeiten über russische Geschäftsbanken verbessern und die strukturellen Voraussetzungen für einen dauerhaften Kreditzugang für KMU schaffen.
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Der KfW gelang es in den letzten Jahren mit dem Kreditprogramm wichtige Akzente beim Aufbau des russischen Mittelstandes, der Förderung von KMU in vielen russischen Regionen sowie bei der Ausweitung der deutsch-russischen Handelsbeziehungen zu setzen. Im Rahmen der DKMUP werden langfristige Refinanzierungslinien für ausgewählte Geschäftsbanken bereitgestellt, die in den KMU eine neue strategische Zielgruppe sehen (Partnerbanken). Darüber hinaus erhalten die Partnerbanken eine maßgeschneiderte Beratung in den Bereichen Aus- und Fortbildung von Managern und Fachpersonal (Kreditsachbearbeiter) sowie der Einführung einer modernen und effizienten Kredittechnologie.
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Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist die Gewährung einer projektspezifischen Beratung für Partnerbanken im Rahmen des DKMUP. Die direkte Zielgruppe der ausgeschriebenen Beratungsleistungen sind von der KfW ausgewählte private Geschäftsbanken, die über eine weit reichende regionale Präsenz verfügen. Die indirekte Zielgruppe (Endkreditnehmer) sind private Unternehmen im Bereich Einkommen schaffender Aktivitäten, des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes, der Zuliefererindustrie und des Handels, auch im ländlichen Raum sowie in der Landwirtschaft. Die Mitarbeiter der Geschäftsbanken, die noch nicht am laufenden Kreditprogramm teilgenommen haben, verfügen nur über sehr begrenzte Kenntnisse im Bereich der Prüfung von Kreditwürdigkeit und -fähigkeit von KMU. Die nötige Intensität der personellen Unterstützung hängt daher von den einzelnen Partnerbanken ab. Die KfW wird die genaue Intensität und Dauer der Beratungsleistungen, die zum Teil vor Ort erbracht werden müssen, nach Bedarf der einzelnen Partnerbanken und in Abstimmung mit dem späteren Auftragnehmer im Laufe der Auftragserfüllung weiter konkretisieren. Mögliche Schwerpunkte in der Beratung ab 2012 liegen im Neukundenbereich, im Sektor Landwirtschaft, in der Außendarstellung (KMU Foren, Präsentationen des DKMUP, Analysen) sowie in der nachhaltigen Verankerung des Programms.
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Die ausgeschriebenen Beraterleistungen umfassen im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
Durch personelle Unterstützung soll eine für KMU-Kredite spezifische und angepasste Kredittechnologie eingeführt werden. Die Partnerbanken spielen bei der Durchführung des Vorhabens eine zentrale Rolle. Ihre Kapazitäten, Potentiale, Engpässe und Defizite für die wirtschaftliche, effiziente und nachhaltige Kreditvergabe an KMU muss zu Beginn durch die Berater intensiv geprüft werden. Anschließend sollen die entsprechenden Maßnahmen für die Personalschulung, Anpassung der Verfahren und Prozeduren sowie der Beratung insgesamt mit der jeweiligen Partnerbank abgestimmt und umgesetzt werden.
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Neben der Einführung von einer für KMU-Kredite spezifischen und angepassten Kredittechnologie soll des Weiteren durch die Beratung auf die Schaffung von spezialisierten Abteilungen für KMU-Kredite hingewirkt sowie die Partnerbanken bei der Kreditprüfung und dem Kreditmonitoring unterstützt werden. Vornehmlich in diesen Bereichen soll das Personal entsprechend aus- und fortgebildet werden.
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Außerdem werden die Partnerinstitutionen selektiv auch in anderen Bereichen wie (Bank-) Organisation und Management sowie Strategie beraten. In Bezug auf das notwendige Managementinformationssystem zur ausreichenden Kontrolle und Monitoring des KMU Portfolios sollen die Partnerbanken ebenfalls von den Beratern unterstützt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Software-Programmelemente in das vorhandene Managementinformationssystem integriert werden und keine Insellösungen entstehen.
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Es sollen zudem in einem Nachhaltigkeitskonzept Strategien zur langfristigen Verankerung von Beratungs- und Schulungsmaßnahmen für die Partnerbanken sowie verschiedene Finanzierungsmodelle der Schulungsmaßnahmen durch die Partnerbanken selbst erarbeitet werden. In Abstimmung mit der KfW soll das Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt werden.
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Die an dem DKMUP teilnehmenden Partnerbanken sollen möglichst durch einen finanziellen Eigenbeitrag ihr Interesse an den Beratungsleistungen bekräftigen.
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Beratungsleistungen wird auf ca. 700 Beratertage pro Jahr geschätzt. Hiervon werden ca. 250 Tage für Senior Berater, 350 für Junior und lokale Berater sowie ca. 100 Tage für unterstützende Mitarbeiter anfallen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000,00 💰
2 000 000,00 💰
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VSt. 82/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Russische Föderation (in den Räumlichkeiten der Partnerbanken).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über die persönliche Lage des Bewerbers mit folgendem Inhalt:
1.1. Das Unternehmen erfüllt alle gewerbe- und/oder standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
1.2. Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind,
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1.3. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit nicht eingestellt. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind,
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1.4 Das Unternehmen ist nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
1.5. Das Unternehmen hat keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
1.6. Das Unternehmen erfüllt ordnungsgemäß seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedsstaates seines Sitzes,
1.7. Der Bewerber hat in keinem Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben. Insbesondere hat er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt,
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1.8. Der Bewerber hat keine Kenntnis darüber, dass bei ihm ein Ausschlussgrund wegen Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
1.9 Der Bewerber hat Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt,
1.10. Der Bewerber hat bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen,
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1.11. Der Bewerber wird im Rahmen der Leistungserbringung nur geeignete und zuverlässige Nachunternehmer einsetzen,
1.12. Der Bewerber oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagen oder mehr als 2 500,00 EUR bestraft,
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1.13. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss seiner Person oder seines Unternehmens als Bewerber liegen nach § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vor. Der Bieter nimmt folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis:
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§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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2. Eigenerklärung über das Bestehen für die ausgeschriebenen Leistungen relevanter wirtschaftlicher Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
3. Der Bewerber verpflichtet sich alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden und die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem „Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis“ anzuerkennen.
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Die genannten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und von allen Unternehmen abzugeben, auf deren Ressourcen der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung nach § 5 Abs. 6 VOF verweist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bewerbers über seinen Nettojahresgesamtumsatz sowie seinen Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder wenn das Unternehmen noch nicht seit 3 Jahren besteht, Angabe der Jahresumsatzzahlen, soweit diese vorhanden sind.
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2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen ab Zuschlagserteilung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR pro Schadensfall, insgesamt jedoch mindestens bis 5 000 000 EUR pro Versicherungsjahr,
— Für Sachschäden in Höhe von mind. 2 500 000 EUR pro Schadensfall, insgesamt jedoch mindestens bis 5 000 000 EUR pro Versicherungsjahr,
— Für Vermögensschäden in Höhe von mind. 100.000 EUR pro Schadensfall, insgesamt jedoch mindestens bis 200 000 EUR pro Versicherungsjahr.
Die genannten Eigenerklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und von allen Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung nach § 5 Abs. 6 VOF verweist, mit der Maßgabe abzugeben, dass diese eine Haftpflichtversicherung mit einer ihrem Leistungsanteil angemessenen Deckungssumme nachweisen bzw. abschließen müssen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zum Leistungsspektrum und -schwerpunkt des Unternehmens. Darstellung des Leistungsspektrums und der Schwerpunkte der Geschäfts- und Beratungstätigkeit mit Beschreibung der jeweiligen Anteile sowie Darstellung der Umsatz- und Weiterentwicklungsschwerpunkte,
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2. Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) und Angaben zum unternehmenseigenen Qualitätsmanagement,
3. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Angabe der Anzahl der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen mit kurzer Darstellung des fachlichen Schwerpunkts dieser,
5. Mindestens drei Kurzlebensläufe des für die Erbringung der Beraterleistungen vorgesehenen Schlüsselpersonals,
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Beauftragung je nach Bedarf nur Mitarbeiter einsetzen wird, die die deutsche und/oder die russische Sprache verhandlungssicher beherrschen,
7. Eigenerklärung der Bewerber zur Bereitschaft zur Reisetätigkeit und Anwesenheit in den russischen Regionen sowie zur Erbringung der Beratungsleistungen vor Ort bei den ausgewählten Geschäftsbanken,
8. Mindestens drei und maximal fünf Referenzprojekte, die mit dem vorliegenden Projekt nach Art, Umfang und und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Leistungen. Bewerber müssen die Ansprechpartner bei den Auftraggebern inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail nennen. Bewerber müssen hinsichtlich des Referenzprojekts den Auftragsinhalt stichpunktartig beschreiben und Inhalt und Umfang seiner Beteiligung darlegen. Die Referenzprojekte müssen Leistungen betreffen, die vom Bewerber jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden bzw. von Personen als Verantwortliche erbracht wurden, die bei dem Bewerber tätig sind. Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor dem Jahr 2009 liegen. Die Bewerber sollten durch die Referenzen nachweisen, dass sie die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des Beratungsunternehmens erfüllen,
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9. Soweit für Teile der Leistung Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, müssen Art und Umfang dieser Leistungen im Teilnahmeantrag angegeben werden. Wenn sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF) und seine/ihre Eignung nur unter Verweis auf die Ressourcen dieser Unternehmen nachweisen kann, hat er/sie bereits in seinem Teilnahmeantrag die Namen dieser Unternehmen und der jeweiligen Ansprechpartner anzugeben, die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen sowie zum Nachweis, dass er/sie über die Ressourcen dieser Unternehmen verfügen kann, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Angabe der Namen und der Nachweis der Eignung der übrigen Nachunternehmer müssen erst auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die genannten Eigenerklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und von allen Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung nach § 5 Abs. 6 VOF verweist, bezogen auf die jeweilige Teilleistung und unter Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenteilung abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens drei Referenzprojekte nachweisen.
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Mindeststandards:
1. Profunde Praxiserfahrung in der langfristigen Beratung von Geschäftsbanken im Auf- und Ausbau des Mikro und KMU Kreditgeschäftes in Russland und/oder vergleichbaren Transformations- oder Schwellenländern,
2. Profunde Praxiskenntnisse in der Kreditvergabe an KMU aller Branchen in Transformationsländern,
3. Profunde Erfahrungen in der theoretischen und praktischen Ausbildung von front und back office für Bankfachpersonal im KMU Geschäftsbereich,
4. Kenntnis der Endzielgruppe „russische KMU“,
5. Kenntnis der russischen Mikrofinanzindustrie sowie des Geber- und Investorenumfeldes,
6. Bereitschaft zur Reisetätigkeit und Anwesenheit in den russischen Regionen,
7. Für das Schlüsselpersonal: Profunde Kenntnisse der russischen und der deutschen Allgemein- und Fachsprache,
8. Erfahrung mit Schulungsleistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß halbjährlicher Rechnungslegung; siehe Vergabeunterlagen. Zahlung erfolgt nach Vorlage eines Sachstandberichts über den Projektfortschritt in deutscher und englischer Sprache jeweils zum 30. Juni und 15. Dezember eines jeden Jahres.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu nennen und eine von allen Mitgliedern im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass sie: - in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird, falls sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; - eine Arbeitsgemeinschaft bildet, falls der Zuschlag auf ihr Angebot erteilt wird; - bevollmächtigte Vertreter benennt, die die Mitglieder der Bietergemeinschaft in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertreten; - alle Mitglieder verpflichtet als Gesamtschuldner zu haften.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 20 %; Kurzdarstellung des Bewerbers (Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien unter Ziffer III.2.3) Nr. 1-3, insbesondere im Hinblick auf den Anteil der Beratungstätigkeit im Bereich der Kreditvergabe an KMU in Transformationsländern, und mit Bezug zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit und/ oder zum Transform-Nachfolgeprogramm): 20 %; Qualifikation des vorgeschlagenen Projektteams (Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien unter Ziffer III.2.3) Nr. 4-5, insbesondere im Hinblick auf die Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals): 20 %; Referenzprojekte (Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien unter Ziffer III.2.3) Nr. 8, insbesondere im Hinblick auf sachlich inhaltliche Vergleichbarkeit mit der angebotenen Leistung): 40 %.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KfW
Vergabestelle
Name: Orrick Hölters & Elsing
Postanschrift: Friedrichstraße 31
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: Orrick Hölters & Elsing
Prof. Dr. Heiko Höfler
Telefon: +49 6971588270 📞
E-Mail: hhoefler@orrick.com 📧
Fax: +49 6971588588 📠
URL für weitere Informationen: http://www.orrick.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.orrick.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 82/10
Zusätzliche Informationen
Das EU-weite Vergabeverfahren wird als Verfahren gemäß § 3 Abs.1 VOF (Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung) durchgeführt. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden Bewerber genannt) zwingend das vom Auftraggeber vorbereitete Formular für die Teilnahmeanträge einschließlich der darin enthaltenen Formblätter und Anhänge zu verwenden. Das Formular für die Teilnahmeanträge muss bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle angefordert werden. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei der im Anhang A.I genannten Stelle bis zum 3. November 2011 angefordert werden.
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Das Formular für die Teilnahmeanträge wird elektronisch im Word-Format zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag und die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben des Formulars an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und in Papierform – bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt – zusammen mit den ggf. sonstigen geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW (siehe Abschnitt I.1) einzureichen. Der Umschlag ist mit dem dem Formular für die Teilnahmeanträge beigefügten Kennzettel zu versehen. Die Teilnahmeunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist im Original zu unterzeichnen.
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Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von dem Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von dem Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S.2 VOF). Der Bewerber sollte dem Auftraggeber (der in I.1 - weitere Auskünfte genannten Stelle) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Der Auftraggeber wird dem Bewerber dann mitteilen, ob er den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Werden geforderte Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig vorgelegt, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung fehlender oder unvollständiger Unterlagen mit kurzer Fristsetzung vor.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Präsentationstermine voraussichtlich in der 47. Kalenderwoche in 2011 abzuhalten. Die Ergebnisse der Präsentationstermine werden bei der Auswahlentscheidung nach Ziffer IV.1.2 mitberücksichtigt.
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Der Auftraggeber behält sich in der Angebotsphase vor, nach Durchführung der ersten Angebotsverhandlung eine Abschichtung der Bieterzahl vorzunehmen. Gemäß Verfahrensablauf sind die Verhandlungen für die 2. Kalenderwoche in 2012 vorgesehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. § 107 ff. GWB. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 198-322900 (2011-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 48-078313
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 198-322900
ABl. S-Ausgabe: 48

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-03-05 📅
Name: IPC - Internationale Projekt Consult GmbH
Postanschrift: Falkensteiner Str. 77
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.ipcgmbh.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. §§ 101a, 101b sowie 107 ff. GWB.
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2012/S 048-078313 (2012-03-07)