Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich per Post oder per Fax an die in der "Aufforderung zur Angabe eines Angebotes", Seite 1, oben rechts, genannte Adresse darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 8.4.2011, 11:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.