Menge oder Umfang
Der "Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim" soll junge, innovative Unternehmen mit Wachstumspotenzial sowie Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Wachstumspotenzial am Wirtschaftsstandort Mannheim unterstützen. Die Grundausstattung des Fonds erfolgt aus kommunalen Mitteln sowie aus Mitteln des EU-Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" des europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE und ggfs. Landesmitteln. Es wird die Aufgabe des Fondsmanagements vergeben. Dazu gehört zunächst die Konzeption des Fonds mit den rechtlichen Voraussetzungen zu erarbeiten und schließlich das Fondsmanagement für die Gesellschaft mit Sitz in Mannheim von Mannheim aus zu betreiben. Weiterhin sind kapitalsuchende, technologieorientierte Unternehmen und Unternehmen der Kreativwirtschaft zu akquirieren, die Sichtung und Auswahl potenzieller Zielunternehmen aus allen Bewerbungen vorzunehmen, die eingereichten Unterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit gemäß festgelegter Kriterien zu prüfen und durch eine Due-Diligence zu bewerten. Zudem müssen die Unterlagen potenzieller Zielunternehmen für einen Beteiligungsausschuss zur Entscheidungsreife vorbereitet werden, hier unterstützt das Fondsmanagement die kapitalsuchenden Unternehmen. Es gehört zudem zu den Aufgaben des Fondsmanagements, die Beteiligungsverträge zu entwerfen, das Beteiligungscontrolling sicherzustellen und die geförderten Unternehmen während der Beteiligungszeit zu beraten und zu begleiten. Abschließend ist der Exit vorzubereiten und möglichst erfolgreich abzuschließen. Zudem soll gegebenenfalls die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft übertragen werden.Die Vertragslaufzeit ist befristet auf längstens 15 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einrichtung der Fondsgesellschaft (Zweckbindungsfrist im Rahmen der Bewilligung, da der Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben steht, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird).Es ist vorgesehen bis einschließlich 2015 pauschal zu vergüten zzgl. einer eventuellen Erfolgsbeteiligung aus Exitüberschüssen. In den Folgejahren erfolgt die Vergütung ausschließlich aus der Erfolgsbeteiligung aus den Exitüberschüssen. Die Vergütungsregelung wird im Rahmen des VOF-Verfahrens verhandelt. Grundlage ist die Verordnung VO (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8.12.2006, Abschnitt 8, Artikel 43 Abs. 4 b).