Bundesweite stationäre Akten- und Datenträgervernichtung

Techniker Krankenkasse

Der Auftragnehmer (AN) stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern der Bedarfsstellen (= Dienststellen, Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 KrW-/AbfG.
Bei der TK waren bundesweit in den letzten beiden Jahren insgesamt jeweils ca. 9 300 Behälterbewegungen (voller gegen leerer Behälter) zu verzeichnen. Eine Reihe von Bedarfsstellen benötigt lediglich einen Behälter, einige haben parallel mehrere in Gebrauch. Die Standorte der Behälter (ebenerdig bzw. über Stockwerke verteilt) sind unterschiedlich und von der räumlichen Unterbringung der jeweiligen Bedarfsstelle abhängig. Die Bedarfsstellen der Techniker Krankenkasse sind räumlich und örtlich getrennt in verschiedenen Gebäuden untergebracht bzw. organisatorisch untergliedert und über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Die Gesamtleistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Die Aufteilung wird wie folgt vorgenommen:
LOS 1 (Bundesgebiet ohne Hamburg) = das gesamte Bundesgebiet ohne die Freie und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen, die nicht dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zuzuordnen sind.
LOS 2 (Hamburg) = das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-22 Auftragsbekanntmachung
2013-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Als Grobplanung für die voraussichtlich im Vertragszeitraum variabel anfallenden Mengen können nachfolgende unverbindliche Gesamtmengen aus 2010 herangezogen werden.Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern.Von der Gesamtmenge sind im Bundesgebiet ohne Hamburg (LOS 1, Bundesgebiet ohne Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen angefallen:— ca. 212 Abholadressen,— ca. 19 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca.4 855 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 1 930 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 4 Mulden (19 cbm) mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 486 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,— ca. 347 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,— ca. 7 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,— ca. 40 kg Datenträger,— ca. 77 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).Von der Gesamtmenge entfallen auf den Standort Hamburg (LOS 2, Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen:— ca. 14 Abholadressen,— ca. 3 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 1 109 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 502 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 45 Tonnen gemischtes Altpapier auf Palette,— ca. 6 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,— ca. 8 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,— ca. 41 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,— ca. 330 kg Datenträger,— ca. 20 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 1 zurzeit ca. 1 500 Behälter und für Los 2 ca. 120 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in beiden Losen in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter.Alle angegeben Werte sind tatsächlich angefallene Mengen aus dem Jahr 2010 und dienen als Anhaltspunkte für die Kalkulation des Angebots und zur Ermittlung des Vergleichspreises.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: vergabe.aktenvernichtung@tk.de 📧
Fax: +49 4069092060 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 248-404080
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Ein derartiger Auftrag ist nur auf Grundlage des § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) X unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Hieraus folgt, dass der AN die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 78a SGB X und Anlage zu § 78a SGB X zu treffen hat, die für eine datenschutzgerechte Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm getroffenen Maßnahmen in einem Sicherheitshandbuch. Von jedem Bieter, Bietergemenschaftsmitglied bzw. vorgesehenem Unterauftragnehmer, ist mit dem Angebot ein Sicherheitshandbuch gemäß den in Ziff. 2. 9 der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben einzureichen. Die Einreichung des Sicherheitshandbuches ist jedoch für den Unterauftragnehmer entbehrlich, soweit einheitliche Sicherheitshandbücher mit dem Hauptauftragnehmer bestehen. In diesem Fall ist eine Erklärung des Hauptauftragnehmers einzureichen, dass die Unterauftragnehmer die gleichen technisch-organisatorischen Anforderungen entsprechend der Anforderungen in der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG erfüllen wie der Hauptauftragnehmer und eine entsprechende inhaltsgleiche unternehmensspezifische Dokumentation führen. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmern nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen dürfen nur per E-Mail gestellt werden. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Das Gleiche gilt für Fragen, die nach dem Zeitpunkt eingehen, welcher in den Bewerbungsunterlagen angegeben ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern der Bedarfsstellen (= Dienststellen, Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 KrW-/AbfG.
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Bei der TK waren bundesweit in den letzten beiden Jahren insgesamt jeweils ca. 9 300 Behälterbewegungen (voller gegen leerer Behälter) zu verzeichnen. Eine Reihe von Bedarfsstellen benötigt lediglich einen Behälter, einige haben parallel mehrere in Gebrauch. Die Standorte der Behälter (ebenerdig bzw. über Stockwerke verteilt) sind unterschiedlich und von der räumlichen Unterbringung der jeweiligen Bedarfsstelle abhängig. Die Bedarfsstellen der Techniker Krankenkasse sind räumlich und örtlich getrennt in verschiedenen Gebäuden untergebracht bzw. organisatorisch untergliedert und über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
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Die Gesamtleistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Die Aufteilung wird wie folgt vorgenommen:
LOS 1 (Bundesgebiet ohne Hamburg) = das gesamte Bundesgebiet ohne die Freie und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen, die nicht dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zuzuordnen sind.
LOS 2 (Hamburg) = das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bundesweite stationäre Akten- und Datenträgervernichtung
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst das gesamte Bundesgebiet ohne die Freie und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen die nicht dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zuzuordnen sind. Der Auftragnehmer (AN) stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern der Bedarfsstellen (= Dienststellen, Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 KrW -/
AbfG.Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen:— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung entsprechend der Leistungsbeschreibung,— Die bedarfsgerechte Abholung von den Bedarfsstellen,— Befüllung der Sammel- /Transportbehälter mit Akten und Datenträgern nach separater Beauftragung durch die TK,— Den ordnungsgemäßen gesicherten Transport der Akten und Datenträger,— Die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung für Altpapier und Kartonage, die Abholung, der Transport und die Verwertung,— Ggf. die qualifizierte Beratung der Bedarfsstellen - wenn erforderlich - in allen Datenschutzfragen und Fragen zur Abfallbeseitigung und der praktischen Handhabung mit dem Ziel der Abfallvermeidung,— Dokumentation des Prozesses der Akten- und Datenträgervernichtung (Protokoll),— Statistik.Es ist in jedem Fall die jeweils zur Abholung aufgegebene Gesamtabfallmenge - auch Kleinstmengen - zu verwerten/beseitigen.Für bestimmte Sonderleistungen wie z.B. Entrümpelungen oder Archiventsorgungen wird der AN auf gesonderte mündliche oder schriftliche Anforderung der TK Personal stellen. Das vom AN gestellte Personal wird hierfür nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
AbfG.
Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen:
— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung entsprechend der Leistungsbeschreibung,
— Die bedarfsgerechte Abholung von den Bedarfsstellen,
— Befüllung der Sammel- /Transportbehälter mit Akten und Datenträgern nach separater Beauftragung durch die TK,
— Den ordnungsgemäßen gesicherten Transport der Akten und Datenträger,
— Die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung für Altpapier und Kartonage, die Abholung, der Transport und die Verwertung,
— Ggf. die qualifizierte Beratung der Bedarfsstellen - wenn erforderlich - in allen Datenschutzfragen und Fragen zur Abfallbeseitigung und der praktischen Handhabung mit dem Ziel der Abfallvermeidung,
— Dokumentation des Prozesses der Akten- und Datenträgervernichtung (Protokoll),
— Statistik.
Es ist in jedem Fall die jeweils zur Abholung aufgegebene Gesamtabfallmenge - auch Kleinstmengen - zu verwerten/beseitigen.
Für bestimmte Sonderleistungen wie z.B. Entrümpelungen oder Archiventsorgungen wird der AN auf gesonderte mündliche oder schriftliche Anforderung der TK Personal stellen. Das vom AN gestellte Personal wird hierfür nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
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Menge oder Umfang: Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. zur Verfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern.Von der Gesamtmenge sind im Bundesgebiet ohne Hamburg (LOS 1, Bundesgebiet ohne Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen angefallen:— ca. 212 Abholadressen,— ca. 19 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca.4 855 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 1 930 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 4 Mulden (19 cbm) mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 486 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,— ca. 347 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,— ca. 7 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,— ca. 40 kg Datenträger,— ca. 77 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 1 zurzeit ca. 1 500 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter. Alle angegeben Werte sind tatsächlich angefallene Mengen aus dem Jahr 2010 und dienen als Anhaltspunkte für die Kalkulation des Angebots und zur Ermittlung des Vergleichspreises.
Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. zur Verfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern.
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Von der Gesamtmenge sind im Bundesgebiet ohne Hamburg (LOS 1, Bundesgebiet ohne Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen angefallen:
— ca. 212 Abholadressen,
— ca. 19 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca.4 855 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 1 930 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 4 Mulden (19 cbm) mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 486 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,
— ca. 347 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,
— ca. 7 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,
— ca. 40 kg Datenträger,
— ca. 77 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).
Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 1 zurzeit ca. 1 500 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter. Alle angegeben Werte sind tatsächlich angefallene Mengen aus dem Jahr 2010 und dienen als Anhaltspunkte für die Kalkulation des Angebots und zur Ermittlung des Vergleichspreises.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
LOS 2 (Hamburg) umfasst das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, d.h. alle TK Bedarfsstellen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg.Der Auftragnehmer (AN) stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern der Bedarfsstellen (= Dienststellen, Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 KrW -/ AbfG. Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen:— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung entsprechend der Leistungsbeschreibung,— Die bedarfsgerechte Abholung von den Bedarfsstellen,— Befüllung der Sammel- /Transportbehälter mit Akten und Datenträgern nach separater Beauftragung durch die TK,— Den ordnungsgemäßen gesicherten Transport der Akten und Datenträger,— Die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,— Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung für Altpapier und Kartonage, die Abholung, der Transport und die Verwertung,— Ggf. die qualifizierte Beratung der Bedarfsstellen - wenn erforderlich - in allen Datenschutzfragen und Fragen zur Abfallbeseitigung und der praktischen Handhabung mit dem Ziel der Abfallvermeidung,— Dokumentation des Prozesses der Akten- und Datenträgervernichtung (Protokoll),— Statistik.Es ist in jedem Fall die jeweils zur Abholung aufgegebene Gesamtabfallmenge - auch Kleinstmengen - zu verwerten/beseitigen.Für bestimmte Sonderleistungen wie z.B. Entrümpelungen oder Archiventsorgungen wird der AN auf gesonderte mündliche oder schriftliche Anforderung der TK Personal stellen. Das vom AN gestellte Personal wird hierfür nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
Hamburg.
Der Auftragnehmer (AN) stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern der Bedarfsstellen (= Dienststellen, Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 KrW -/ AbfG. Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen:
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Menge oder Umfang: Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern. Von der Gesamtmenge entfallen auf den Standort Hamburg (LOS 2, Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen:— ca. 14 Abholadressen,— ca. 3 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 1 109 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 502 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,— ca. 45 Tonnen gemischtes Altpapier auf Palette,— ca. 6 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,— ca. 8 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,— ca. 41 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,— ca. 330 kg Datenträger,— ca. 20 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 2 zurzeit ca. 120 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter.Alle angegeben Werte sind tatsächlich angefallene Mengen aus dem Jahr 2010 und dienen als Anhaltspunkte für die Kalkulation des Angebots und zur Ermittlung des Vergleichspreises.
Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern. Von der Gesamtmenge entfallen auf den Standort Hamburg (LOS 2, Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen:
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— ca. 14 Abholadressen,
— ca. 3 Behälter Größenordnung 70 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 1 109 Behälter Größenordnung 250 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 502 Behälter Größenordnung 600 Liter mit datenschutzrelevantem Inhalt,
— ca. 45 Tonnen gemischtes Altpapier auf Palette,
— ca. 6 Behälter Größenordnung 240 Liter mit Altpapier,
— ca. 8 Behälter Größenordnung 600 Liter mit Altpapier,
— ca. 41 Behälter Größenordnung 1 100 Liter mit Altpapier,
— ca. 330 kg Datenträger,
— ca. 20 Std. Personalstunden über die normale Abholung hinausgehend (z.B. für Archiventsorgungen).
Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 2 zurzeit ca. 120 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter.
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Alle angegeben Werte sind tatsächlich angefallene Mengen aus dem Jahr 2010 und dienen als Anhaltspunkte für die Kalkulation des Angebots und zur Ermittlung des Vergleichspreises.
Als Grobplanung für die voraussichtlich im Vertragszeitraum variabel anfallenden Mengen können nachfolgende unverbindliche Gesamtmengen aus 2010 herangezogen werden.
Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu entsorgenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK erwartet. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern.
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Von der Gesamtmenge entfallen auf den Standort Hamburg (LOS 2, Hamburg) die folgenden Mengen an Behälterbewegungen:
Zur Sammlung von datenschutzrelevantem Material und für die Altpapiersammlung sind für Los 1 zurzeit ca. 1 500 Behälter und für Los 2 ca. 120 Behälter vor Ort in den Bedarfsstellen aufgestellt. Es handelt sich dabei in beiden Losen in der Mehrzahl um Behälter in der Größenordnung 250 Liter und 600 Liter.
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Referenznummer: VgSt/V-2011/083
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorlage - Anlage E1) abzugeben, in welcher der Bieter, der vorgesehene Unterauftragnehmer oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem.
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Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Der nachfolgende Eignungsnachweis ist 1x pro Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer einzureichen:
— Eigenerklärung über Umsätze (Anlage E 5).
b) Der nachfolgende Eignungsnachweis ist 1x pro Bietergemeinschaft abzugeben
— Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Vorlage (Anlage E 2).
Mindeststandards:
a) Eigenerklärung über die Umsätze:
In die Eigenerklärung sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzutragen. Dabei ist für jedes Jahr der Umsatz bezogen auf Akten- und Datenträgervernichtung sowie der Gesamtumsatz darzustellen.
b) Erklärung der Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Anlage E 2) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind sind je 1x pro Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer einzureichen:
— Darstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Anlage E 4),
— Nachweis über die Eigenschaft des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung vorzulegen.
b) Der folgende Eingnungsnachweis ist für jeden ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmer einzureichen:
— Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gemäß Vorlage (Anlage E 3).
Mindeststandards:
a) Bei der Darstellung des Betriebes ist insbesondere auf die räumliche und technische sowie personelle Ausstattung, die regionale Verteilung der Standorte sowie die Logistik (Fuhrpark) einzugehen. Zudem ist darzustellen, in welchem rechtlichen Verhältnis die für die Leistungserbringung vorgesehenen Standorte/Niederlassungen des Bieters zueinander stehen. Aus der Darstellung muss hervorgehen, dass die organisatorischen bzw. logistischen Strukturen die ordnungsgemäße Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung entsprechend der Losaufteilung erwarten lassen.
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Zudem ist je Los mindestens eine Referenz über eine Leistung einzureichen, die hinsichtlich des Umfangs mit der im Rahmen des jeweiligen Loses zu erbringenden Leistung vergleichbar ist (vergleichbare Entsorgungsmengen und Flächenabdeckung). Es ist ein Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer) zu benennen. Die Referenz darf maximal drei Jahre alt sein.
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Bei Bietergemeinschaften bzw. der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer können die Referenzen jeweils für einzelne Bietergemeinschaftmitglieder bzw. Unterauftragnehmer, jeweils bezogen auf Ihren Leistungsanteil vorgelegt werden, soweit sich daraus in der Gesamtschau ergibt, dass die auftragsgegenständliche Leistungserbringung sichergestellt wird.
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b) Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern fordert die Anlage E 3 die Benennung und Verpflichtung der Unterauftragnehmer, im Falle des Zuschlags auf das Angebot des Hauptauftragnehmers die im einzelnen aufzulistenden Leistungen zu erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe
Vergabestelle / F 3.50a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V-2011/083
Zusätzliche Informationen
Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Ein derartiger Auftrag ist nur auf Grundlage des § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) X unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Hieraus folgt, dass der AN die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 78a SGB X und Anlage zu § 78a SGB X zu treffen hat, die für eine datenschutzgerechte Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm getroffenen Maßnahmen in einem Sicherheitshandbuch.
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Von jedem Bieter, Bietergemenschaftsmitglied bzw. vorgesehenem Unterauftragnehmer, ist mit dem Angebot ein Sicherheitshandbuch gemäß den in Ziff. 2. 9 der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben einzureichen. Die Einreichung des Sicherheitshandbuches ist jedoch für den Unterauftragnehmer entbehrlich, soweit einheitliche Sicherheitshandbücher mit dem Hauptauftragnehmer bestehen. In diesem Fall ist eine Erklärung des Hauptauftragnehmers einzureichen, dass die Unterauftragnehmer die gleichen technisch-organisatorischen Anforderungen entsprechend der Anforderungen in der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG erfüllen wie der Hauptauftragnehmer und eine entsprechende inhaltsgleiche unternehmensspezifische Dokumentation führen.
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Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmern nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen dürfen nur per E-Mail gestellt werden. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Das Gleiche gilt für Fragen, die nach dem Zeitpunkt eingehen, welcher in den Bewerbungsunterlagen angegeben ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 248-404080 (2011-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 209-362922
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 248-404080
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: -bundesweite Dienststellen der Techniker Krankenkasse-.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-11 📅
Name: REISSWOLF Deutschland, Akten- und Datenvernichtung GmbH
Postanschrift: Normannenweg 28
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-26 📅
Name: REISSWOLF Akten- und Datenvernichtung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wendenstraße 403
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2013/S 209-362922 (2013-10-25)