Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20 / 16 als Vorführfahrzeug zu beschaffen
Das Fahrzeug muß zum Zeitpunkt der Auslieferung.
— den gültigen Normvorschriften EN 1846 1-3 entsprechen,
— der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) entsprechen,
— den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen,
— dem TÜV Verkehr- und Fahrzeuge GmbH zur feuerwehrtechnischen Abnahme vorgestellt sein,
— vor der Übergabe an die Feuerwehr mängelfrei sein,
— den geltenden Erlass des Landes Hessen für die Förderung von Vorführfahrzeugen entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-08-08
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Auftragsbekanntmachung
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