Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20 / 16 als Vorführfahrzeug zu beschaffen

Gemeinde Buseck

Das Fahrzeug muß zum Zeitpunkt der Auslieferung.
— den gültigen Normvorschriften EN 1846 1-3 entsprechen,
— der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) entsprechen,
— den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen,
— dem TÜV Verkehr- und Fahrzeuge GmbH zur feuerwehrtechnischen Abnahme vorgestellt sein,
— vor der Übergabe an die Feuerwehr mängelfrei sein,
— den geltenden Erlass des Landes Hessen für die Förderung von Vorführfahrzeugen entsprechen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-08 Auftragsbekanntmachung