Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der TLG IMMOBILIEN GmbH. Die Bundesregierung hat beschlossen, sämtliche Anteile zum einen an der TLG IMMOBILIEN GmbH (inklusive ihrer Tochterunternehmen Hotel de Saxe an der Frauenkirche GmbH & Co. KG, TLG Gewerbepark Grimma GmbH, TLG Gewerbepark Simson GmbH, Technologiepark Ilmenau GmbH i.L., Verwaltungsgesellschaft an der Frauenkirche mbH, TLG Vermögensverwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz 11 Verwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz GmbH & Co. KG sowie der Finanzbeteiligung an der Altmarktgalerie Dresden KG) sowie zum anderen an einer weiteren Gesellschaft, der TLG WOHNEN, zu veräußern. Der TLG WOHNEN werden die Wohnimmobilienbestände und die sie verwaltenden Mitarbeiter übertragen. Zur Durchführung des Veräußerungsverfahrens hat die Bundesrepublik Deutschland - nach Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens - einen Transaktionsberater beauftragt, der unter anderem die Vendor Due Diligences steuern, koordinieren und kontrollieren, nicht jedoch selbst durchführen wird; diese Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Ebenfalls wurde die Legal und Tax Due Diligence gesondert vergeben. Auch die Technical und die Environmental Vendor Due Diligence sowie die Erstellung eines digitalen Datenraums werden durch gesonderte Ausschreibungen vergeben. Gegenstand der hier vorliegenden Bekanntmachung ist ausschließlich der Auftrag für Dienstleistungen zur Bewertung des Finanzstatus der TLG IMMOBILIEN GmbH inklusive aller Tochterunternehmen und der Finanzbeteiligung sowie der TLG WOHNEN (Financial Vendor Due Diligence) im Rahmen der vorgenannten Veräußerungsverfahren. Nähere Informationen lassen sich dem Geschäftsbericht 2010 der TLG IMMOBILIEN GmbH (siehe unter http://www.tlg.de/uploads/media/geschaeftsbericht_2010_01.pdf) entnehmen. Die Berichte sind voraussichtlich getrennt jeweils für die TLG WOHNEN einerseits und die TLG IMMOBILIEN GmbH und deren Tochterunternehmen und Finanzbeteiligung andererseits zu erstellen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers auch beauftragen, zusätzlich einen zusammenfassenden Bericht für die vorgenannten Gesellschaften zu erstellen. Da die TLG WOHNEN in der angestrebten Form noch nicht besteht, liegen keine Vergangenheitswerte für sie vor. Daher sind für die TLG WOHNEN und die verbleibende TLG IMMOBILIEN GmbH (ohne die Wohnimmobilienbestände) rückwirkend virtuelle Vergleichsbetrachtungen/-rechnungen für mindestens 3 Jahre zu erstellen. Die Financial Vendor Due Diligence ist parallel zur Fertigstellung des Jahresabschlusses der TLG IMMOBILIEN GmbH durchzuführen. Die Financial Vendor Due Diligence muss unter Verwendung eines abzustimmenden, für alle zu beauftragenden Vendor Due Diligences (einschließlich Legal, Tax, Technical, Environmental) einheitlichen Kennzahlensystems die Überleitbarkeit von Berichtsstrukturen der TLG IMMOBILIEN GmbH und der weiteren Vendor Due Diligences gewährleisten. Bei der Auftragsdurchführung sollen ggf. Vorarbeiten aus dem ersten Privatisierungsverfahren in den Jahren 2007/2008 verwendet werden, das wegen der damaligen Finanzkrise abgebrochen worden war. Zu dessen Durchführung waren bereits mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag vergleichbare umfangreiche Vendor Due Diligence Arbeiten erbracht worden (allerdings ohne die Trennung nach Gewerbe- und Wohnimmobilien). Der Auftragnehmer soll eine marktübliche Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner Vendor Due Diligence Berichte übernehmen (Reliance Letter).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, Referat VIII A 2
Postanschrift: Wilhelmstraße 97
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesfinanzministerium.de🌏
E-Mail: claus.tollmann@bmf.bund.de📧
Telefon: +49 30186823648📞
Fax: +49 30186823422 📠
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen jeweils in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zudem ein weiteres Exemplar per E-Mail einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist allein der Eingang in Papierform.
Die Übersendung per E-Mail hat an jochen.dreher@bmf.bund.de sowie gerhard.foelster@bmf.bund.de zu erfolgen.
Bewerber, welche die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen jeweils in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zudem ein weiteres Exemplar per E-Mail einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist allein der Eingang in Papierform.
Bewerber, welche die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der TLG IMMOBILIEN GmbH. Die Bundesregierung hat beschlossen, sämtliche Anteile zum einen an der TLG IMMOBILIEN GmbH (inklusive ihrer Tochterunternehmen Hotel de Saxe an der Frauenkirche GmbH & Co. KG, TLG Gewerbepark Grimma GmbH, TLG Gewerbepark Simson GmbH, Technologiepark Ilmenau GmbH i.L., Verwaltungsgesellschaft an der Frauenkirche mbH, TLG Vermögensverwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz 11 Verwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz GmbH & Co. KG sowie der Finanzbeteiligung an der Altmarktgalerie Dresden KG) sowie zum anderen an einer weiteren Gesellschaft, der TLG WOHNEN, zu veräußern. Der TLG WOHNEN werden die Wohnimmobilienbestände und die sie verwaltenden Mitarbeiter übertragen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der TLG IMMOBILIEN GmbH. Die Bundesregierung hat beschlossen, sämtliche Anteile zum einen an der TLG IMMOBILIEN GmbH (inklusive ihrer Tochterunternehmen Hotel de Saxe an der Frauenkirche GmbH & Co. KG, TLG Gewerbepark Grimma GmbH, TLG Gewerbepark Simson GmbH, Technologiepark Ilmenau GmbH i.L., Verwaltungsgesellschaft an der Frauenkirche mbH, TLG Vermögensverwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz 11 Verwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz GmbH & Co. KG sowie der Finanzbeteiligung an der Altmarktgalerie Dresden KG) sowie zum anderen an einer weiteren Gesellschaft, der TLG WOHNEN, zu veräußern. Der TLG WOHNEN werden die Wohnimmobilienbestände und die sie verwaltenden Mitarbeiter übertragen.
Zur Durchführung des Veräußerungsverfahrens hat die Bundesrepublik Deutschland - nach Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens - einen Transaktionsberater beauftragt, der unter anderem die Vendor Due Diligences steuern, koordinieren und kontrollieren, nicht jedoch selbst durchführen wird; diese Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Ebenfalls wurde die Legal und Tax Due Diligence gesondert vergeben. Auch die Technical und die Environmental Vendor Due Diligence sowie die Erstellung eines digitalen Datenraums werden durch gesonderte Ausschreibungen vergeben.
Zur Durchführung des Veräußerungsverfahrens hat die Bundesrepublik Deutschland - nach Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens - einen Transaktionsberater beauftragt, der unter anderem die Vendor Due Diligences steuern, koordinieren und kontrollieren, nicht jedoch selbst durchführen wird; diese Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Ebenfalls wurde die Legal und Tax Due Diligence gesondert vergeben. Auch die Technical und die Environmental Vendor Due Diligence sowie die Erstellung eines digitalen Datenraums werden durch gesonderte Ausschreibungen vergeben.
Gegenstand der hier vorliegenden Bekanntmachung ist ausschließlich der Auftrag für Dienstleistungen zur Bewertung des Finanzstatus der TLG IMMOBILIEN GmbH inklusive aller Tochterunternehmen und der Finanzbeteiligung sowie der TLG WOHNEN (Financial Vendor Due Diligence) im Rahmen der vorgenannten Veräußerungsverfahren. Nähere Informationen lassen sich dem Geschäftsbericht 2010 der TLG IMMOBILIEN GmbH (siehe unter http://www.tlg.de/uploads/media/geschaeftsbericht_2010_01.pdf) entnehmen. Die Berichte sind voraussichtlich getrennt jeweils für die TLG WOHNEN einerseits und die TLG IMMOBILIEN GmbH und deren Tochterunternehmen und Finanzbeteiligung andererseits zu erstellen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers auch beauftragen, zusätzlich einen zusammenfassenden Bericht für die vorgenannten Gesellschaften zu erstellen. Da die TLG WOHNEN in der angestrebten Form noch nicht besteht, liegen keine Vergangenheitswerte für sie vor. Daher sind für die TLG WOHNEN und die verbleibende TLG IMMOBILIEN GmbH (ohne die Wohnimmobilienbestände) rückwirkend virtuelle Vergleichsbetrachtungen/-rechnungen für mindestens 3 Jahre zu erstellen. Die Financial Vendor Due Diligence ist parallel zur Fertigstellung des Jahresabschlusses der TLG IMMOBILIEN GmbH durchzuführen.
Gegenstand der hier vorliegenden Bekanntmachung ist ausschließlich der Auftrag für Dienstleistungen zur Bewertung des Finanzstatus der TLG IMMOBILIEN GmbH inklusive aller Tochterunternehmen und der Finanzbeteiligung sowie der TLG WOHNEN (Financial Vendor Due Diligence) im Rahmen der vorgenannten Veräußerungsverfahren. Nähere Informationen lassen sich dem Geschäftsbericht 2010 der TLG IMMOBILIEN GmbH (siehe unter http://www.tlg.de/uploads/media/geschaeftsbericht_2010_01.pdf) entnehmen. Die Berichte sind voraussichtlich getrennt jeweils für die TLG WOHNEN einerseits und die TLG IMMOBILIEN GmbH und deren Tochterunternehmen und Finanzbeteiligung andererseits zu erstellen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers auch beauftragen, zusätzlich einen zusammenfassenden Bericht für die vorgenannten Gesellschaften zu erstellen. Da die TLG WOHNEN in der angestrebten Form noch nicht besteht, liegen keine Vergangenheitswerte für sie vor. Daher sind für die TLG WOHNEN und die verbleibende TLG IMMOBILIEN GmbH (ohne die Wohnimmobilienbestände) rückwirkend virtuelle Vergleichsbetrachtungen/-rechnungen für mindestens 3 Jahre zu erstellen. Die Financial Vendor Due Diligence ist parallel zur Fertigstellung des Jahresabschlusses der TLG IMMOBILIEN GmbH durchzuführen.
Die Financial Vendor Due Diligence muss unter Verwendung eines abzustimmenden, für alle zu beauftragenden Vendor Due Diligences (einschließlich Legal, Tax, Technical, Environmental) einheitlichen Kennzahlensystems die Überleitbarkeit von Berichtsstrukturen der TLG IMMOBILIEN GmbH und der weiteren Vendor Due Diligences gewährleisten.
Die Financial Vendor Due Diligence muss unter Verwendung eines abzustimmenden, für alle zu beauftragenden Vendor Due Diligences (einschließlich Legal, Tax, Technical, Environmental) einheitlichen Kennzahlensystems die Überleitbarkeit von Berichtsstrukturen der TLG IMMOBILIEN GmbH und der weiteren Vendor Due Diligences gewährleisten.
Bei der Auftragsdurchführung sollen ggf. Vorarbeiten aus dem ersten Privatisierungsverfahren in den Jahren 2007/2008 verwendet werden, das wegen der damaligen Finanzkrise abgebrochen worden war. Zu dessen Durchführung waren bereits mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag vergleichbare umfangreiche Vendor Due Diligence Arbeiten erbracht worden (allerdings ohne die Trennung nach Gewerbe- und Wohnimmobilien).
Bei der Auftragsdurchführung sollen ggf. Vorarbeiten aus dem ersten Privatisierungsverfahren in den Jahren 2007/2008 verwendet werden, das wegen der damaligen Finanzkrise abgebrochen worden war. Zu dessen Durchführung waren bereits mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag vergleichbare umfangreiche Vendor Due Diligence Arbeiten erbracht worden (allerdings ohne die Trennung nach Gewerbe- und Wohnimmobilien).
Der Auftragnehmer soll eine marktübliche Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner Vendor Due Diligence Berichte übernehmen (Reliance Letter).
Beschreibung der Optionen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
1. Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
2. Der Bewerber hat Auskunft zu geben, ob und auf welche Weise er mit anderen Unternehmen verbunden ist. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
3. Der Bewerber hat anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungen er beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen.
Die Personen eines etwaigen Unterauftragnehmers braucht erst mit der Abgabe eines verbindlichen Angebots genannt zu werden.
4. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern der Erwerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (ebenfalls nicht älter als 6 Monate). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern der Erwerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (ebenfalls nicht älter als 6 Monate). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensdarstellung mit Ausführungen zur Geschäftstätigkeit sowie Mitarbeiterzahl und -struktur unter besonderer Berücksichtigung der für den ausgeschriebenen Auftrag tätigen Organisationseinheit(en), deren Mitarbeiterzahl und -struktur sowie Tätigkeitsorte. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Unternehmensdarstellung mit Ausführungen zur Geschäftstätigkeit sowie Mitarbeiterzahl und -struktur unter besonderer Berücksichtigung der für den ausgeschriebenen Auftrag tätigen Organisationseinheit(en), deren Mitarbeiterzahl und -struktur sowie Tätigkeitsorte. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
2. Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers und die Umsätze aus den Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind (jeweils ab dem Jahr 2008). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers und die Umsätze aus den Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind (jeweils ab dem Jahr 2008). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungshöhe) oder - falls nicht vorhanden - Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate) über die aktuelle wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungshöhe) oder - falls nicht vorhanden - Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate) über die aktuelle wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Namen, Lebensläufe und Qualifikationen, Erfahrungen und Tätigkeitsgebiete aller für die Leistung vorgesehenen Berater (d.h. aller Führungskräfte und Mitarbeiter mit Angaben zur Projektleitung, der genauen Zuständigkeitsverteilung der Projektmitglieder, eines etwaigen Kernteams, etwaiger Ersatzmitglieder und des jeweiligen Tätigkeitsorts). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
1. Namen, Lebensläufe und Qualifikationen, Erfahrungen und Tätigkeitsgebiete aller für die Leistung vorgesehenen Berater (d.h. aller Führungskräfte und Mitarbeiter mit Angaben zur Projektleitung, der genauen Zuständigkeitsverteilung der Projektmitglieder, eines etwaigen Kernteams, etwaiger Ersatzmitglieder und des jeweiligen Tätigkeitsorts). Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
2. Aufstellung der Qualifikationen, Erfahrungen auf dem Gebiet des Auftrags und Angabe der Referenzen der vorgesehenen Mitglieder des Projektteams, die im Bereich vergleichbarer Transaktionen liegen (Referenzen ab dem Jahr 2005).
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
3. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit des Projektleiters und der Projektmitglieder während der Auftragsdauer (unter Einschluss kurzfristig angesetzter bzw. mehrtägiger Termine in Berlin),
4. Nachweis, dass während der Auftragsdauer jederzeit ausreichende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen und ggf. deren Verfügbarkeit vor Ort gewährleistet ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben werden und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Zudem ist anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Zudem ist anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
1. Qualifikation und Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten Führungskräfte und Mitarbeiter (Projektteam) unter besonderer Berücksichtigung der zur Technischen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben,
2. Bewertung der zur Technischen Leistungsfähigkeit angegebenen Referenzen,
3. Bewertung der gemeinsamen Projekterfahrung des vorgesehenen Projektteams (einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder),
4. Bewertung der personellen Kapazitäten und der zugesicherten Verfügbarkeit des Projektleiters und der Projektmitglieder während der Auftragsdauer und,
5. Gesamteindruck der Bewerbung. Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Die Zuverlässigkeit wird anhand der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.2.1) festgestellt. Nur Bewerber, welche die Erklärungen und Nachweise anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 50 % zu 50 % gewertet und auf der Grundlage der Angaben/Nachweise nach III.2.2) und III.2.3) bewertet. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel bzw. Erfahrungen und Knowhow verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
5. Gesamteindruck der Bewerbung. Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Die Zuverlässigkeit wird anhand der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.2.1) festgestellt. Nur Bewerber, welche die Erklärungen und Nachweise anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 50 % zu 50 % gewertet und auf der Grundlage der Angaben/Nachweise nach III.2.2) und III.2.3) bewertet. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel bzw. Erfahrungen und Knowhow verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-12-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Claus Tollmann
Name: Barclays Capital
Postanschrift: Bockenheimer Landstraße 38-40
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: Barclays Capital
Bettina Curtze
Telefon: +49 6971611865📞
E-Mail: bettina.curtze@barcap.com📧
Fax: +49 6942729647 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-02-13 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen jeweils in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zudem ein weiteres Exemplar per E-Mail einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist allein der Eingang in Papierform.
Bewerber, welche die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Bewerber, welche die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.