Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Privatisierung der TLG Immobilien GmbH und TLG Wohnen sowie der Tochter- und Beteiligungsunternehmen (Digitalisierung Datenraum)
Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der TLG Immobilien GmbH. Die Bundesregierung hat beschlossen, sämtliche Anteile an der TLG Immobilien GmbH und an der TLG Wohnen zu veräußern. Der TLG Wohnen werden die Wohnimmobilienbestände der TLG Immobilien GmbH und die sie verwaltenden Mitarbeiter übertragen.
Zur Durchführung des Veräußerungsverfahrens hat die Bundesrepublik Deutschland - nach Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens - einen Transaktionsberater beauftragt, der unter anderem die Vendor Due Diligences steuern, koordinieren und kontrollieren, nicht jedoch selbst durchführen wird; diese Tätigkeit sowie die Vendor Due Diligence sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Gegenstand der hier vorliegenden Bekanntmachung ist ausschließlich der Auftrag für die Erstellung und den Betrieb eines alle erforderlichen und branchenüblichen Daten enthaltenden elektronischen Datenraums jeweils für die TLG Wohnen und die TLG Immobilien GmbH sowie deren Tochterunternehmen (Hotel de Saxe an der Frauenkirche GmbH & Co. KG, TLG Gewerbepark Grimma GmbH, TLG Gewerbepark Simson GmbH, Technologiepark Ilmenau GmbH i.L., Verwaltungsgesellschaft an der Frauenkirche mbH, TLG Vermögensverwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz 11 Verwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz GmbH & Co. KG) und die Finanzbeteiligung an der Altmarktgalerie Dresden KG) im Rahmen der vorgenannten Veräußerungsverfahren. Nach Wahl des Auftraggebers sind entweder 2 getrennte Datenräume für die TLG Immobilien GmbH und deren Tochterunternehmen und ihre Finanzbeteiligung zum einen und die TLG Wohnen zum anderen oder aber ein Datenraum mit getrennten Zugangsmöglichkeiten zu errichten.
Nähere Informationen zur TLG lassen sich dem Geschäftsbericht 2010 der TLG Immobilien GmbH (siehe unter http://www.tlg.de/uploads/media/geschaeftsbericht_2010_01.pdf) entnehmen.
Bei der Auftragsdurchführung sollen ggf. Vorarbeiten aus dem ersten Privatisierungsverfahren in den Jahren 2007 / 2008 verwendet werden, das wegen der damaligen Finanzkrise abgebrochen worden war. Zu dessen Durchführung waren bereits mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag vergleichbare Datenraumerstellungsarbeiten erbracht worden (allerdings ohne die Trennung nach Gewerbe- und Wohnimmobilien). Im Falle einer technischen Kompatibilität kann auf dem digitalen Bestand aufgebaut werden.
Der Datenraum bzw. die Datenräume setzen sich jeweils aus einem Unternehmensdatenraum und einem Portfoliodatenraum zusammen. Die Mehrzahl der vorgenannten Gesellschaften soll Gegenstand des Unternehmensdatenraums sein. Die Gestaltung orientiert sich an dem im Privatisierungsverfahren verwendeten Datenraumindex, der im Laufe des Privatisierungsverfahrens finalisiert wird. Für den jeweiligen Portfoliodatenraum der TLG Immobilien GmbH und der TLG Wohnen kann auf in den Bestandssystemen der TLG vorgehaltene elektronische Dokumente zurückgegriffen werden. Für die betreffenden Tochtergesellschaften wird an dieser Bereitstellung bereits gearbeitet. Die Portfolio-Datenräume müssen in beliebige noch zu definierende Teil-Datenräume unterteilbar sein.
Das Volumen der Portfolio-Datenräume, das den Großteil der Dokumente ausmachen wird, wird bei der Erstdatenbefüllung schätzungsweise 160 000 Dokumente mit durchschnittlich jeweils vier Seiten umfassen. Diese Dokumente werden voraussichtlich von der TLG in einem Portal elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Dateien werden schätzungsweise ein Gesamt-Volumen von 60 GB oder mehr haben. Einzelne Dateien (z.B. Grundrisse oder große Pläne bzw. Excel-Dateien (Bestandsdateien)) können ein besonders hohes Datenvolumen haben.
Für die Unternehmensdatenräume, die ein geringeres Volumen haben werden als der Portfoliodatenraum, wird es eine Papierdatenhaltung geben, sodass der Auftragnehmer einen Scanprozess durchzuführen hat.
Im Verlauf des Prozesses ist mindestens ein separater Aktualisierungsstichtag einzuplanen und in der Darstellung jeweils zugeordnet zu den jeweiligen Indexregisterpunkten vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
“Der Auftragnehmer erstellt und betreibt während der Umsetzung des Verwertungsprozesses einen alle erforderlichen und branchenüblichen Daten enthaltenden...”
Menge oder Umfang
Der Auftragnehmer erstellt und betreibt während der Umsetzung des Verwertungsprozesses einen alle erforderlichen und branchenüblichen Daten enthaltenden elektronischen Datenraum („Digitalisierung Datenraum“) jeweils ggf. getrennt zum einen für die TLG Wohnen und zum anderen für die TLG Immobilien GmbH und deren Tochterunternehmen (Hotel de Saxe an der Frauenkirche GmbH & Co. KG, TLG Gewerbepark Grimma GmbH, TLG Gewerbepark Simson GmbH, Technologiepark Ilmenau GmbH i.L., Verwaltungsgesellschaft an der Frauenkirche mbH, TLG Vermögensverwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz 11 Verwaltungs GmbH, Investitionsgesellschaft Hausvogteiplatz GmbH & Co. KG) sowie die Finanzbeteiligung an der Altmarktgalerie Dresden KG; dies umfasst insbesondere die folgenden Bestandteile:Der Auftragnehmer wird, sofern notwendig, die bereitgestellten Papierdokumente einscannen oder elektronische Daten aus dem System der TLG Immobilien GmbH übernehmen und verarbeiten und diese jeweils anhand eines Inhaltsverzeichnisses, das mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde, sortieren und entsprechend zugänglich machen.Der Auftragnehmer wird die elektronischen Dokumente nach Absprache mit der TLG und dem Auftraggeber verarbeiten, um den verschiedenen Nutzern des Datenraumes in dem von dem Auftraggeber spezifizierten Umfang Zugang zu den elektronischen Dokumenten zu ermöglichen. Die Abholung von Dokumenten aus dem Portal der TLG sowie die Übertragung aller sonstigen Dokumente erfolgt verschlüsselt (Format https). Folgende Datenformate können zu verarbeiten sein: DOC, DOCX, DWG, GIF, JPG, PDF, PPT, PPTX, RTF, TXT, TIF, XLS und XLSX.Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages eine Liste der Benutzer zur Verfügung, in der auch der Umfang ihrer jeweiligen Zugriffsrechte für den Datenraum angegeben ist. Der Auftragnehmer erteilt in Abstimmung mit der Auftraggeberin Zugriffsdaten an die Benutzer und schafft die technischen Möglichkeiten zur Nachvollziehung der Zugriffe. Es wird ein passwortgeschütztes bedarfsgerechtes Berechtigungskonzept für alle Nutzer und Administratoren eingeführt. Die Nutzung jedes Dokuments und durch jeden Nutzer werden nachverfolgt. Die Blockierung des Ausdrucks von Dokumenten auch für "PrintScreen" muss möglich sein. Bei Ausdruck muss ein Wasserzeichen mit Namen des Nutzers und Abrufzeitpunkt eingefügt sein.Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie seinen Beratern und der TLG rechtzeitig vor der Eröffnung des Datenraumes Schulungen in deutscher Sprache hinsichtlich der Nutzung und Verwaltung des Datenraumes (einschließlich schriftlicher Gebrauchsanweisungen) zur Verfügung. Er hat zudem bei Bedarf die übrigen Benutzer in die Nutzung des Datenraums nach deren Wahl auf Deutsch oder Englisch einzuweisen.Der Auftragnehmer ist während des in den Spezifikationen vereinbarten Zeitraumes für das Zurverfügungstellen des Datenraumes zuständig; weiterhin leistet er dem Auftraggeber und der TLG bei der Verwaltung des Datenraumes und den Benutzern in technischen Angelegenheiten 24 Stunden täglich Organisations- und Betriebssupport. Der Organisations- und Betriebssupport erfolgt in deutscher und englischer Sprache. Ferner sollen folgende Eigenschaften implementiert sein: (i) Gatekeeper-Funktion bei Interessenten, Beratern und TLG, (ii) Filterfunktion für Themen und (iii) Freigabe- und Fristenmanagement für Antworten. Das Datenraummanagement soll nur durch die Berater des Auftraggebers erfolgen. Die Zugriffe und Nutzeraktivitäten müssen transparent sein.Ab einem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt gestattet der Auftragnehmer den jeweils von dem Auftraggeber bestimmten Benutzern den Zugriff auf den Datenraum und zwar rund um die Uhr (7x24 Stunden).Am Ende des Projekts gibt der Auftragnehmer alle Inhalte des Datenraumes auf einem physischen Speichermedium an den Auftraggeber und/oder – auf Anweisung des Auftraggebers – an die TLG zurück. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass nach Abschluss des Verfahrens und nach Übergabe von ausreichenden Sicherungskopien an den Auftraggeber alle Daten sicher und nachvollziehbar gelöscht worden sind.Die Verfügbarkeit des Datenraums muss mindestens 99,95 % und 24 Stunden betragen. Die Einhaltung aller Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden. Es soll hierzu unter anderem eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, Referat VIII A 2
Postanschrift: Wilhelmstraße 97
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesfinanzministerium.de🌏
E-Mail: claus.tollmann@bmf.bund.de📧
Telefon: +49 30186823648📞
Fax: +49 30186823422 📠
“Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen jeweils in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zudem ein weiteres Exemplar per Mail einzureichen....”
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen jeweils in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zudem ein weiteres Exemplar per Mail einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist allein der Eingang in Papierform.
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Quelle: OJS 2011/S 213-347950 (2011-11-02)