Dienstleistungskonzession über Betrieb Glasfasernetz/Breitbandversorgung

Gemeinde Sonnenbühl

1. Leistungen des Auftragnehmers.
Die Gemeinde Sonnenbühl beabsichtigt als Auftraggeber das oben beschriebene Netz gegen Entgelt (jährliche Pachtzahlung) zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Mehrfachdiensten dem Bieter (Auftragnehmer) zu überlassen.
1.1 Netzbetrieb.
Der Auftragnehmer schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs der Glasfaserinfrastruktur sowie dessen Unterhaltung und Wartung. Die Netznutzung und Unterhaltung umfasst ebenfalls die Erbringung von Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Wartungsarbeiten durch den Bieter. Er hat damit die technische Unterhaltung des Netzes zu übernehmen. Dies umfasst auch die Ersatzteilversorgung, die Stromlieferung sowie erforderlichenfalls Leitungsumlegungen und –reparaturen. Ebenso sind Beschädigungen durch Fremdeinwirkung vom Auftragnehmer zu beseitigen (vgl. § 2 des Netzbetriebsvertrages). Dem Auftraggeber dürfen hierbei keine Unkosten entstehen.
Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherstellung einer permanenten Funktionsfähigkeit der Glasfaserinfrastruktur einen 24-h – Störungsdienst sowie eine 24-h – Kundenhotline auf seine Kosten einzurichten und zu betreiben (vgl. § 3 des Netzbetriebsvertrages).
1.2 Erbringung von Mehrfachdiensten.
Als weitere Hauptleistungspflicht hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebs zu gewährleisten, dass von Dritten Dienstleistern gegenüber Endkunden Mehrfachdienste erbracht werden können. Mehrfachdienste sind:
— Telefonie,
— Internet,
— Fernsehen.
Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik zu berücksichtigen.
Ferner kann der Auftragnehmer Mehrfachdienste (Internet, Fernsehen, Telefonie) gegenüber dem jeweiligen Endkunden auch selbst erbringen und anbieten. Der Auftragnehmer hat dabei anderen Unternehmen, die ebenfalls neben dem Auftragnehmer Mehrfachdienste gegenüber dem Endkunden erbringen, im Wege des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten.
Wesentliche Leistungskriterien bei der Erbringung von Mehrfachdiensten sind dabei:
— Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter- bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial in der Anlage 2,
— Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren,
— Eine Versorgung von Gewerbebetrieben und Freien Berufen in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten symmetrischen Breitbandbedarf von 10 Mbit/s ist zu garantieren. Der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial in der Anlage 2 entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren,
— Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. "Ping-Zeit") darf 150 ms nicht überschreiten,
— Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Anbieter von Mehrfachdiensten eine feste IP-Adresse beziehen können.
Der Auftragnehmer ist zur flächendeckenden Erschließung der Endkunden im Gebiet der Glasfaserinfrastruktur bis spätestens 12 Monate nach Übergabe der Glasfaserinfrastruktur verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Dritten auf Vorleistungsebene zu vorher festgestellten, gleichen, nicht diskriminierenden Bedingungen, Zugang zur Glasfaserinfrastruktur zu gewähren. Diese Verpflichtung gilt für Drittbetreiber und Anbieter gleichermaßen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Hauptstraße 2
Postleitzahl: 72820
Postort: Sonnenbühl
Kontakt
Internetadresse: http://www.sonnenbuehl.de 🌏
E-Mail: kaemmerei@sonnenbuehl.de 📧
Telefon: +49 712892536 📞
Fax: +49 712892550 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 61-099078
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Leistungen des Auftragnehmers.
Die Gemeinde Sonnenbühl beabsichtigt als Auftraggeber das oben beschriebene Netz gegen Entgelt (jährliche Pachtzahlung) zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Mehrfachdiensten dem Bieter (Auftragnehmer) zu überlassen.
1.1 Netzbetrieb.
Der Auftragnehmer schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs der Glasfaserinfrastruktur sowie dessen Unterhaltung und Wartung. Die Netznutzung und Unterhaltung umfasst ebenfalls die Erbringung von Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Wartungsarbeiten durch den Bieter. Er hat damit die technische Unterhaltung des Netzes zu übernehmen. Dies umfasst auch die Ersatzteilversorgung, die Stromlieferung sowie erforderlichenfalls Leitungsumlegungen und –reparaturen. Ebenso sind Beschädigungen durch Fremdeinwirkung vom Auftragnehmer zu beseitigen (vgl. § 2 des Netzbetriebsvertrages). Dem Auftraggeber dürfen hierbei keine Unkosten entstehen.
Mehr anzeigen
Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherstellung einer permanenten Funktionsfähigkeit der Glasfaserinfrastruktur einen 24-h – Störungsdienst sowie eine 24-h – Kundenhotline auf seine Kosten einzurichten und zu betreiben (vgl. § 3 des Netzbetriebsvertrages).
Mehr anzeigen
1.2 Erbringung von Mehrfachdiensten.
Als weitere Hauptleistungspflicht hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebs zu gewährleisten, dass von Dritten Dienstleistern gegenüber Endkunden Mehrfachdienste erbracht werden können. Mehrfachdienste sind:
— Telefonie,
— Internet,
— Fernsehen.
Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik zu berücksichtigen.
Ferner kann der Auftragnehmer Mehrfachdienste (Internet, Fernsehen, Telefonie) gegenüber dem jeweiligen Endkunden auch selbst erbringen und anbieten. Der Auftragnehmer hat dabei anderen Unternehmen, die ebenfalls neben dem Auftragnehmer Mehrfachdienste gegenüber dem Endkunden erbringen, im Wege des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten.
Mehr anzeigen
Wesentliche Leistungskriterien bei der Erbringung von Mehrfachdiensten sind dabei:
— Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter- bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial in der Anlage 2,
— Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren,
Mehr anzeigen
— Eine Versorgung von Gewerbebetrieben und Freien Berufen in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten symmetrischen Breitbandbedarf von 10 Mbit/s ist zu garantieren. Der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial in der Anlage 2 entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren,
Mehr anzeigen
— Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. "Ping-Zeit") darf 150 ms nicht überschreiten,
— Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Anbieter von Mehrfachdiensten eine feste IP-Adresse beziehen können.
Der Auftragnehmer ist zur flächendeckenden Erschließung der Endkunden im Gebiet der Glasfaserinfrastruktur bis spätestens 12 Monate nach Übergabe der Glasfaserinfrastruktur verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Dritten auf Vorleistungsebene zu vorher festgestellten, gleichen, nicht diskriminierenden Bedingungen, Zugang zur Glasfaserinfrastruktur zu gewähren. Diese Verpflichtung gilt für Drittbetreiber und Anbieter gleichermaßen.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELR.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
72820 Sonnenbühl, DEUTSCHLAND.
Teilort Willmandingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Nr. 1.2 Teil 1 Angebotsunterlagen.
Mindeststandards:
Unter anderem:
Auskunft und Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Lieferant ansässig ist (z.B. Handelsregisterauszug).
Evtl. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte.
Weiteres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über den Betrieb vergleichbarer Glasfaserinfrastrukturen (Referenzliste gemäß Nr. 1.3 Teil 1 Angebotsunterlagen mit Ansprechpartnern).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft über 20 000 EUR.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmern zu bedienen, muss der dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass die ihm erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat trotz der Beauftragung von Unterauftragnehmern wesentliche Teile der Dienstleistung selbst zu erbringen (mindestens 30 % des Auftragsgegenstands).
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-06-01 📅
Öffnungsort: 72820 Sonnenbühl, Hauptstraße 2, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: 72820 Sonnenbühl, Hauptstraße 2, DEUTSCHLAND.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der jährlichen Pachtzahlung (55)
2. Übertragung in Echtzeit (10)
3. asymmetrischer Endabnehmerpreis (25)
4. Versorgung über 1 Mbit/s (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Sonnenbühl
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Sonnenbühl
Martin Weiss

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Sonnenbühl
Postanschrift: Hauptstraße 2
Postort: Sonnenbühl
Postleitzahl: 72820
E-Mail: kaemmerei@sonnenbuehl.de 📧
Telefon: +49 7128925-0 📞
Internetadresse: http://www.sonnenbuehl.de 🌏
Fax: +49 7128925-50 📠
Quelle: OJS 2011/S 061-099078 (2011-03-25)