Dienstleistungskonzession über den Betrieb von Breitbandkabelanlagen

PRO Potsdam GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit dem Ziel der Modernisierung vorhandener bzw. der Neuerrichtung von Breitbandkabelanlagen für Wohn- und Gewerbeeinheiten in Potsdam und die laufende Versorgung der Mieter mit Rundfunkprogrammen (TV/Hörfunk) und sonstigen digitalen Diensten (z.B. Internet, Telefonie) während der Vertragslaufzeit.
Der Bestand an Wohnungen und Gewerbeeinheiten umfasst insgesamt ca. 16 400 Mieteinheiten. Es handelt sich dabei in der Regel um Mehrfamilienhäuser.
Derzeit erfolgt die laufende Versorgung der Mieteinheiten mit Rundfunkprogrammen und mit digitalen Diensten teilweise auf mietvertraglicher Grundlage sowie auf der Basis von Einzelnutzungsverträgen zwischen den bisherigen Netzbetreibern und den Mietern.
Der Betreiber soll die vorhandenen Breitbandkabelanlagen auf einen einheitlichen Standard für einen aktiven bidirektionalen Betrieb modernisieren bzw. neue Breitbandkabelanlagen – wobei gegebenenfalls auch ein paralleler Netzaufbau erforderlich ist – installieren und die modernisierten bzw. neu errichteten Breitbandkabelanlagen ausschließlich auf der Grundlage separat mit den Mietern abzuschließender Einzelnutzungsverträge betreiben. Die Mieteinheiten sollen mit dem Kabelanschlusssignal eines integrierten Stadtnetzes versorgt werden, es sei denn, das Kabelanschlusssignal dieses Stadtnetzes ist im Einzelfall nicht verfügbar. Für diesen Fall soll die Einspeisung der Runfunkprogramme über SAT-Kopfstellen erfolgen.
Der zeitliche Ablauf der Modernisierung / Neuerrichtung und des Betriebsbeginns erfolgt hierbei gestaffelt wie folgt:
Für ca. 500 Mieteinheiten ist unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Modernisierung / Neuerrichtung der Breitbandkabelanlagen zu beginnen. Der Betrieb soll schnellstmöglich erfolgen.
Für ca. 9 350 Mieteinheiten besteht noch eine vertragliche Bindung an einen Kabelnetzbetreiber bis zum 31.12.2013 (24:00). Die Modernisierung / Neuerrichtung erfolgt unter Übernahme und Nutzung der bestehenden Anlagen schrittweise ab 1.1.2014 (00:00). Betriebsbeginn ist der 1.1.2014 (00:00).
Für ca. 6 550 Mieteinheiten besteht noch eine vertragliche Bindung bis zum 31.12.2012 (24:00). Die Modernisierung / Neuerrichtung der Breitbandkabelanlage zur Versorgung dieser Mieteinheiten muss entweder durch den Aufbau eines Parallelnetzes bis 31.12.2012 (24:00) oder – wenn die Nutzung der bestehenden Anlagen gestattet werden kann – durch eine schrittweise Aufrüstung ab 1.1.2013 (00:00) erfolgen. In jedem Fall ist der Betriebsbeginn ab 1.1.2013 (00:00) zu gewährleisten.
Es ist sicherzustellen, dass die Versorgung der Mieter mit Rundfunkprogrammen und Medien auch während der Modernisierungsmaßnahmen bzw. der Neuinstallation der Breitbandkabelanlagen dauerhaft und ununterbrochen sichergestellt ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenübertragungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenübertragungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Behlertstraße 28
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.pro-potsdam.de 🌏
E-Mail: frank.priefert@propotsdam.de 📧
Telefon: +49 3316206689 📞
Fax: +49 3316206655 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 77-126832
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen wird nicht von der EU - Richtlinie und somit auch nicht von den § 97 ff GWB erfasst (vgl. Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge). Die Ausschreibungsunterlagen werden den Interessenenten auf dem Postweg zur Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit dem Ziel der Modernisierung vorhandener bzw. der Neuerrichtung von Breitbandkabelanlagen für Wohn- und Gewerbeeinheiten in Potsdam und die laufende Versorgung der Mieter mit Rundfunkprogrammen (TV/Hörfunk) und sonstigen digitalen Diensten (z.B. Internet, Telefonie) während der Vertragslaufzeit.
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Der Bestand an Wohnungen und Gewerbeeinheiten umfasst insgesamt ca. 16 400 Mieteinheiten. Es handelt sich dabei in der Regel um Mehrfamilienhäuser.
Derzeit erfolgt die laufende Versorgung der Mieteinheiten mit Rundfunkprogrammen und mit digitalen Diensten teilweise auf mietvertraglicher Grundlage sowie auf der Basis von Einzelnutzungsverträgen zwischen den bisherigen Netzbetreibern und den Mietern.
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Der Betreiber soll die vorhandenen Breitbandkabelanlagen auf einen einheitlichen Standard für einen aktiven bidirektionalen Betrieb modernisieren bzw. neue Breitbandkabelanlagen – wobei gegebenenfalls auch ein paralleler Netzaufbau erforderlich ist – installieren und die modernisierten bzw. neu errichteten Breitbandkabelanlagen ausschließlich auf der Grundlage separat mit den Mietern abzuschließender Einzelnutzungsverträge betreiben. Die Mieteinheiten sollen mit dem Kabelanschlusssignal eines integrierten Stadtnetzes versorgt werden, es sei denn, das Kabelanschlusssignal dieses Stadtnetzes ist im Einzelfall nicht verfügbar. Für diesen Fall soll die Einspeisung der Runfunkprogramme über SAT-Kopfstellen erfolgen.
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Der zeitliche Ablauf der Modernisierung / Neuerrichtung und des Betriebsbeginns erfolgt hierbei gestaffelt wie folgt:
Für ca. 500 Mieteinheiten ist unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Modernisierung / Neuerrichtung der Breitbandkabelanlagen zu beginnen. Der Betrieb soll schnellstmöglich erfolgen.
Für ca. 9 350 Mieteinheiten besteht noch eine vertragliche Bindung an einen Kabelnetzbetreiber bis zum 31.12.2013 (24:00). Die Modernisierung / Neuerrichtung erfolgt unter Übernahme und Nutzung der bestehenden Anlagen schrittweise ab 1.1.2014 (00:00). Betriebsbeginn ist der 1.1.2014 (00:00).
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Für ca. 6 550 Mieteinheiten besteht noch eine vertragliche Bindung bis zum 31.12.2012 (24:00). Die Modernisierung / Neuerrichtung der Breitbandkabelanlage zur Versorgung dieser Mieteinheiten muss entweder durch den Aufbau eines Parallelnetzes bis 31.12.2012 (24:00) oder – wenn die Nutzung der bestehenden Anlagen gestattet werden kann – durch eine schrittweise Aufrüstung ab 1.1.2013 (00:00) erfolgen. In jedem Fall ist der Betriebsbeginn ab 1.1.2013 (00:00) zu gewährleisten.
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Es ist sicherzustellen, dass die Versorgung der Mieter mit Rundfunkprogrammen und Medien auch während der Modernisierungsmaßnahmen bzw. der Neuinstallation der Breitbandkabelanlagen dauerhaft und ununterbrochen sichergestellt ist.
Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.aktueller Handels- bzw. Berufsregisterauszug (z.B. Handwerksrolle) und Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Bescheinigungen.
2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet.
c) Erklärung, dass keinerlei Pfändungsbeschlüsse vorliegen
d) Nachweis ausreichender Bonität
e) Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und von Beiträgen der Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat
f) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die beizubringenden Nachweise / Bescheinigungen dürfen nicht älter sein als sechs Monate (Ausnahmen: Eigenerklärungen müssen - soweit überhaupt zugelassen - aktuell sein, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 3 Monate). Einzelheiten hierzu finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
2. Vorlage der durch Wirtschaftsprüfer bestätigten Bilanzen und GuV 2007, 2008 und 2009 und - soweit vorhanden – für 2010
Siehe auch Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzliste mit Angaben von vergleichbaren Aufträgen der letzten 5 Jahre unter Nennung von Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Kontaktdaten; Ausführungszeit; Projektstand; Projektvolumen und Rechnungswerte, Art und Umfang der erbrachten Leistung.
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2. Nachweis der fachlichen Eignung des Projektleiters (unter Angabe des akademisches Grades /Titel, Vorlage der Urkunde; Angabe der Berufsjahre, davon Büroangehörigkeit, davon Führungspositionen; durchgeführte Projekte; Beruflicher werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse).
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3. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter; unterteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, anderes technisches Personal, Kaufmännische Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiter) wenn vorhanden: Organigramm beifügen.
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Siehe auch Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betreiber muss eine Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit.
Folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachweisen:
1. für Personen- und Sachschäden, Deckungssumme 2 500 000 EUR
2. für Vermögensschäden, Deckungssumme 1 000 000 EUR
3. Schlüsselschäden 500 000 EUR
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vgl. Gestattungs- und Versorgungsvertrag.
Die Bieter haben in jedem Fall zu versichern, dass sie ihren Mitarbeitern existenzsichernde Löhne zahlen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten und,
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— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: PRO Potsdam GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: PRO Potsdam GmbH, Konrad-Wolf-Allee 18 / 19, 14473 Potsdam
Herrn Frank Priefert
Adresse des Käuferprofils: http://www.pro-potsdam.de 🌏
Name: Baumann + Partner Telekommunikationsberater
Postanschrift: Techologiepark 24
Postort: Trittau
Postleitzahl: 22946
Kontaktperson: Baumann + Partner Telekommunikationsberater
Herrn Alexander Greiner
Telefon: +49 4154993919 📞
E-Mail: greiner@baumann-partner.com 📧
Fax: +49 4154993918 📠
URL für weitere Informationen: http://www.baumann-partner.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.baumann-partner.com 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen wird nicht von der EU - Richtlinie und somit auch nicht von den § 97 ff GWB erfasst (vgl. Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge).
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Die Ausschreibungsunterlagen werden den Interessenenten auf dem Postweg zur Verfügung gestellt.
Quelle: OJS 2011/S 077-126832 (2011-04-15)