Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt im Wege eines strukturierten Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Teilnahmewettbewerb. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabe einer Dienstleistungskonzession nicht dem Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB) unterfällt und daher auch einer Überprüfung durch die für die Nachprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer nicht zugänglich ist. Die vorliegende Bekanntmachung dient einem transparenten und möglichst breiten Wettbewerb zur Vergabe des Netzbetriebs. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis zum 6.6.2011 per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten und werden gegenüber allen Unternehmen beantwortet, die zuvor (etwa durch Anforderung des Projektexposés) ihr Interesse an der Konzession bekundet und einen konkreten Ansprechpartner benannt haben.