Dienstleistungskonzession zur Digitalisierung von Sammlungsbeständen in öffentlichen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland
Die rund 30 000 von Bund, Ländern oder Kommunen in Deutschland getragenen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archive, Universitäten und wissenschaftliche Institute) bewahren in ihren Beständen und Sammlungen große Mengen von Zeugnissen der Wissenschaft und Kultur aus aller Welt. Zu dem öffentlichen Auftrag dieser Einrichtungen gehört es, diese Zeugnisse für die Allgemeinheit in Wissenschaft und Bildung und für den internationalen Austausch verfügbar zu machen.
Die Zugänglichkeit und Vernetzung dieser Bestände soll verstärkt in digitalisierter Form mit Mitteln öffentlich zugänglicher, informationstechnikbasierter Systeme erheblich ausgeweitet werden.
In der europäischen Union wurde dafür das Portal europeana geschaffen. Zur Herstellung eines nationalen Portals in Deutschland haben die Regierungen des Bundes und aller Länder der Bundesrepublik Deutschland durch Vereinbarung im Dezember 2009 das "Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek" errichtet, in dem vorerst 13 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zur Einrichtung und zum Betrieb eines frei zugänglichen Portals vereinigt sind.
Im Rechts- und Geschäftsverkehr wird das nicht rechtsfähige Netzwerk vertreten durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie ist eine 1957 durch Bundesgesetz errichtete bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, ihre Gewährs- und Finanzierungsträger sind die Bundesrepublik und alle Länder der Bundesrepublik. Die Stiftung selbst hat mit 15 Museen von Weltrang, der Staatsbibliothek zu Berlin, dem ehemals Preußischen Geheimen Staatsarchiv und diversen Institutionen eine der bedeutendsten universellen Sammlungen von Kulturgütern.
Mit der Ausschreibung sollen Partner gesucht werden, die auf eigenes wirtschaftliches Risiko Bestände und Sammlungen der diversen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, vorerst beschränkt auf urheberrechtsfreie Materialien, nach zu vereinbarenden technischen Spezifikationen digitalisieren. In der im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens abzuschließenden Rahmenvereinbarung sollen die wesentlichen technischen und wirtschaftlichen Eckdaten vereinbart werden, auf deren Grundlage der oder die Konzessionsinhaber Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Kultur- oder Wissenschaftseinrichtungen abschließen können, die dazu bereit sind. Dem Konzessionsinhaber soll das nicht exklusive Recht zur eigenen Verwertung der von ihm hergestellten digitalen Kopien bei Überlassung einer weiteren identischen digitalen Kopie an die jeweilige Partnereinrichtung eingeräumt werden. Soweit es sich um schriftliches Kulturgut handelt, soll die Datenlieferung an die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in jedem Fall sowohl die digitalen Bildseiten (Images) der Werke bzw. Objekte als auch bei Textseiten den maschinenlesbaren Text (mit Koordinaten für eine spätere Trefferanzeige im Text) umfassen. Die Daten sollen nach Auflösung und Farbtiefe in technisch zeitgemäßen Standardformaten geliefert werden.
Fundierte Erfahrungen in Massendigitalisierungsprojekten in vergleichbarer Größenordnung sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-15.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2012-06-08
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Ergänzende Angaben
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