Unter der Bezeichnung "Druckerzeugnisse" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den Druck, die Herstellung bzw. Verarbeitung, die Lagerung und die Lieferung von Beilagen und Broschüren aus.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen (Beilagen und Broschüren) abzuschließen.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2013 und kann von der GEZ maximal zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Vertrag (Vergabeunterlagen).
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sowie in den technischen Beschreibungen und die zur Verfügung gestellten Muster verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de🌏
E-Mail: vergabe@gez.de📧
Fax: +49 2215061-2801 📠
“Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche...”
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
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Quelle: OJS 2011/S 206-335979 (2011-10-21)