Unter der Bezeichnung "Druckerzeugnisse" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den Druck, die Herstellung bzw. Verarbeitung, die Lagerung und die Lieferung von Beilagen und Broschüren aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen (Beilagen und Broschüren) abzuschließen. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2013 und kann von der GEZ maximal zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Vertrag (Vergabeunterlagen). Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sowie in den technischen Beschreibungen und die zur Verfügung gestellten Muster verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de🌏
E-Mail: vergabe@gez.de📧
Fax: +49 2215061-2801 📠
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 17/11".
Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bewerber können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 22.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 29.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 17/11".
Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bewerber können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 22.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 29.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter der Bezeichnung "Druckerzeugnisse" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den Druck, die Herstellung bzw. Verarbeitung, die Lagerung und die Lieferung von Beilagen und Broschüren aus.
Unter der Bezeichnung "Druckerzeugnisse" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den Druck, die Herstellung bzw. Verarbeitung, die Lagerung und die Lieferung von Beilagen und Broschüren aus.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen (Beilagen und Broschüren) abzuschließen.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2013 und kann von der GEZ maximal zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Vertrag (Vergabeunterlagen).
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sowie in den technischen Beschreibungen und die zur Verfügung gestellten Muster verwiesen.
Referenznummer: BW 17/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferung der Druckerzeugnisse jeweils an den Standort der GEZ (Köln) und den Standort des jeweiligen externen Dienstleisters der GEZ (derzeit Postleitzahlregion 229XX).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Generelle Hinweise:
Die Bieter hat die geforderten Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
Die Bieter hat die geforderten Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
I. Bietergemeinschaften.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
II. Subunternehmer.
Bei Einsatz von Subunternehmern ist die Vorlage der Eigenerklärung für Subunternehmer auch für den/die eingesetzten Subunternehmer erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist, wesentliche Teile der zu erbringenden Leistung (qualitative oder quantitative Leistungsteile) auf den/die Subunternehmer zu übertragen.
Bei Einsatz von Subunternehmern ist die Vorlage der Eigenerklärung für Subunternehmer auch für den/die eingesetzten Subunternehmer erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist, wesentliche Teile der zu erbringenden Leistung (qualitative oder quantitative Leistungsteile) auf den/die Subunternehmer zu übertragen.
B. Eigenerklärung des Bieters:
1. Zuverlässigkeit.
a) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 Absatz 4 VOL/A-EG aufgezählten Tatbestände bekannt sind;
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
g) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zuvergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (für denFall, dass für das Jahr 2010 noch keine Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2007 - 2009 anzugeben;andernfalls sind die Umsatzzahlen von 2008 – 2010 anzugeben) sich wie folgt darstellt:
g) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zuvergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (für denFall, dass für das Jahr 2010 noch keine Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2007 - 2009 anzugeben;andernfalls sind die Umsatzzahlen von 2008 – 2010 anzugeben) sich wie folgt darstellt:
Gesamtumsatz Unternehmen in 2007, 2008, 2009, 2010.
Gesamtumsatz durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Aufträge in 2007, 2008, 2009, 2010.
2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
a) dass beim Bieter mindestens ein CtP-Belichter zur Druckplattenproduktion, zwei Bogenoffsetmaschinen im Mindestformat 70 x 100 cm zum Druck, drei Falzmaschinen, zwei Schneidemaschinen und zwei Sammelhefter vorhanden sind, auf denen die Informationsbroschüren gefertigt werden können;
a) dass beim Bieter mindestens ein CtP-Belichter zur Druckplattenproduktion, zwei Bogenoffsetmaschinen im Mindestformat 70 x 100 cm zum Druck, drei Falzmaschinen, zwei Schneidemaschinen und zwei Sammelhefter vorhanden sind, auf denen die Informationsbroschüren gefertigt werden können;
b) dass der Bieter mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8 Stunden arbeitet;
c) dass der Bieter pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 2 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Herstellung bzw. Verarbeitung der Druckerzeugnisse für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügt;
c) dass der Bieter pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 2 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Herstellung bzw. Verarbeitung der Druckerzeugnisse für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügt;
d) dass der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide aa) entweder über eine drucktechnische Ausbildung (z.B. Drucker, Setzer usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und eine drucktechnische Fortbildung (Meister, Drucktechniker, Druck- und Medientechniker, Dipl.-Ing. Drucktechnik oder eine vergleichbare Fortbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen oder bb)über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen;
d) dass der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide aa) entweder über eine drucktechnische Ausbildung (z.B. Drucker, Setzer usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und eine drucktechnische Fortbildung (Meister, Drucktechniker, Druck- und Medientechniker, Dipl.-Ing. Drucktechnik oder eine vergleichbare Fortbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen oder bb)über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen;
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat der Bieter folgende Eigenerklärungen zusätzlich vorzulegen:
1. Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl sowie Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im technischen Produktionsbetrieb und der Anzahl der Mitarbeiter in der Verwaltung (jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre);
2. Schilderung des Produktionsprozesses im Unternehmen des Bieters von der Datenannahme über das Produktionsende bis zur Lieferung der Druckerzeugnisse (möglichst unter Erläuterung der Druckplattenproduktion, des verwendeten Druckverfahrens, der Weiterverarbeitungsmaschinen und des Transports bzw. der Transportart);
2. Schilderung des Produktionsprozesses im Unternehmen des Bieters von der Datenannahme über das Produktionsende bis zur Lieferung der Druckerzeugnisse (möglichst unter Erläuterung der Druckplattenproduktion, des verwendeten Druckverfahrens, der Weiterverarbeitungsmaschinen und des Transports bzw. der Transportart);
3. Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten 3 Jahre beendet wurden), die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind, mit folgenden Mindestangaben:
3. Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten 3 Jahre beendet wurden), die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind, mit folgenden Mindestangaben:
— Angabe des Referenzkunden - Angabe zwingend erforderlich,
— Dauer des als Referenz angegebenen Auftrags, inkl. Angabe von Vertragsbeginn und -ende (unter Angabe des Monats und des Kalenderjahres) - Angabe zwingend erforderlich,
— Angabe des Volumens in Euro - Angabe zwingend erforderlich,
— Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
— Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
Gerne können Sie Ihrem Angebot Muster der genannten Referenzaufträge beifügen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine eindeutige Zuordnung zu den Referenzaufträgen möglich ist.
C. Eigenerklärung des Subunternehmers:
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Subunternehmer einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Subunternehmer einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
a) dass beim Subunternehmer mindestens ein CtP-Belichter zur Druckplattenproduktion, zwei Bogenoffsetmaschinen im Mindestformat 70 x 100 cm zum Druck, drei Falzmaschinen, zwei Schneidemaschinen und zwei Sammelhefter vorhanden sind, auf denen die Informationsbroschüren gefertigt werden können;
a) dass beim Subunternehmer mindestens ein CtP-Belichter zur Druckplattenproduktion, zwei Bogenoffsetmaschinen im Mindestformat 70 x 100 cm zum Druck, drei Falzmaschinen, zwei Schneidemaschinen und zwei Sammelhefter vorhanden sind, auf denen die Informationsbroschüren gefertigt werden können;
b) dass der Subunternehmer mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8 Stunden arbeitet;
c) dass der Subunternehmer pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 2 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Herstellung bzw. Verarbeitung der Druckerzeugnisse für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügt;
c) dass der Subunternehmer pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 2 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Herstellung bzw. Verarbeitung der Druckerzeugnisse für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügt;
d) dass der Subunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide aa) entweder über eine drucktechnische Ausbildung (z.B. Drucker, Setzer usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und eine drucktechnische Fortbildung (Meister, Drucktechniker, Druck- und Medientechniker, Dipl.-Ing. Drucktechnik oder eine vergleichbare Fortbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen oder bb) über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
d) dass der Subunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide aa) entweder über eine drucktechnische Ausbildung (z.B. Drucker, Setzer usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und eine drucktechnische Fortbildung (Meister, Drucktechniker, Druck- und Medientechniker, Dipl.-Ing. Drucktechnik oder eine vergleichbare Fortbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen oder bb) über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat der Subunternehmer folgende Eigenerklärungen zusätzlich vorzulegen:
2. Schilderung des Produktionsprozesses im Unternehmen des Subunternehmers von der Datenannahme über das Produktionsende bis zur Lieferung der Druckerzeugnisse (möglichst unter Erläuterung der Druckplattenproduktion, des verwendeten Druckverfahrens, der Weiterverarbeitungsmaschinen und des Transports bzw. der Transportart);
2. Schilderung des Produktionsprozesses im Unternehmen des Subunternehmers von der Datenannahme über das Produktionsende bis zur Lieferung der Druckerzeugnisse (möglichst unter Erläuterung der Druckplattenproduktion, des verwendeten Druckverfahrens, der Weiterverarbeitungsmaschinen und des Transports bzw. der Transportart);
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Messedat
Internetadresse: www.gez.de🌏
Name: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontaktperson: Abteilung VRP
Frau Heller; Sekretariat
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 17/11".
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 17/11".
Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bewerber können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 22.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 29.11.2011 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211473185 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §107 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 206-335979 (2011-10-21)