Elektrostimulationsgeräte

Techniker Krankenkasse

Auftragsgegenstand ist die Versorgung von Versicherten der TK mit:
— niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS),
— niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS).
Der Umfang der Beauftragung hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Die Versorgung erfolgt für definierte Zeiträume im Rahmen von Versorgungspauschalen. Als Kalkulationsgrundlage können die abgerechneten Mengen im Zeitraum August 2009 bis Juli 2010 (12 Monate) herangezogen werden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht. Über die Versichertenentwicklung hinaus sind in den vergangenen Jahren keine Steigerungen der Fallzahlen zu verzeichnen (Fälle je Versicherten).
Bundesweit wurden im vorgenannten Zeitraum ca. 36 100 Erstversorgungen mit Elektrostimulationsgeräten abgerechnet. Dabei entfielen etwa 32.200 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.01 (TENS) und 3 900 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.02 (EMS). Der Auftrag dieser Ausschreibung wird in neun Losen vergeben.
Die TK untergliedert den typischen Versorgungsfall in drei Zeitabschnitte, die je nach medizinischer Bewertung sukzessive von der TK für den Versorgungsfall freigegeben werden. Das heißt, dass der Versorgungsfall auch vor Ablauf der drei Zeitabschnitte enden kann. Für jeden Zeitabschnitt gilt eine eigene Versorgungspauschale. Bei der Produktgruppe 09.37.01 (TENS) beträgt der ertse Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versorgungszeitraum 12 Monate. Bei der Produktgruppe 09.37.02 (EMS) betragen sowohl der erste als auch der zweite Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versogungszeitraum 12 Monate.
Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN stellt die fachgerechte Einweisung, Montage, Anpassungen und Beratung sowie evtl. erforderliche Reparaturen und Wartungsarbeiten durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher.
Der AN gewährleistet die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Elektrostimulationsgerätes oder eine gleichwertige Versorgung innerhalb von höchstens vier Werktagen nach Eingang der Benachrichtigung durch den Versicherten oder die TK.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Elektrostimulationsgeräte. Diese Beratung und Information kann telefonisch oder persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z.B. Wohnung, Krankenhaus) erfolgen. Im Einzelfall (z.B. bei wiederholt erfolgloser telefonischer Beratung) stellt der AN die persönliche Beratung sicher.
Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Gebietslos einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt.
Auf Anforderung der TK werden von dem AN Ärzte in den Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen. Die Anzahl der Aufforderungen ist auf zehn je Gebietslos innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Der AN muss ab Lieferbeginn über ein Beschwerdemanagement verfügen. Die Grundzüge sind in einem Konzept schriftlich festgelegt und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des AN, die an der Versorgung der Versicherten der TK mitwirken, bekannt. Das Konzept ist der TK spätestens zwei Wochen vor Lieferbeginn zu übersenden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-25 Auftragsbekanntmachung
2011-05-06 Ergänzende Angaben
2011-10-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge