Elektrostimulationsgeräte

Techniker Krankenkasse

Auftragsgegenstand ist die Versorgung von Versicherten der TK mit:
— niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS),
— niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS).
Der Umfang der Beauftragung hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Die Versorgung erfolgt für definierte Zeiträume im Rahmen von Versorgungspauschalen. Als Kalkulationsgrundlage können die abgerechneten Mengen im Zeitraum August 2009 bis Juli 2010 (12 Monate) herangezogen werden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht. Über die Versichertenentwicklung hinaus sind in den vergangenen Jahren keine Steigerungen der Fallzahlen zu verzeichnen (Fälle je Versicherten).
Bundesweit wurden im vorgenannten Zeitraum ca. 36 100 Erstversorgungen mit Elektrostimulationsgeräten abgerechnet. Dabei entfielen etwa 32.200 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.01 (TENS) und 3 900 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.02 (EMS). Der Auftrag dieser Ausschreibung wird in neun Losen vergeben.
Die TK untergliedert den typischen Versorgungsfall in drei Zeitabschnitte, die je nach medizinischer Bewertung sukzessive von der TK für den Versorgungsfall freigegeben werden. Das heißt, dass der Versorgungsfall auch vor Ablauf der drei Zeitabschnitte enden kann. Für jeden Zeitabschnitt gilt eine eigene Versorgungspauschale. Bei der Produktgruppe 09.37.01 (TENS) beträgt der ertse Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versorgungszeitraum 12 Monate. Bei der Produktgruppe 09.37.02 (EMS) betragen sowohl der erste als auch der zweite Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versogungszeitraum 12 Monate.
Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN stellt die fachgerechte Einweisung, Montage, Anpassungen und Beratung sowie evtl. erforderliche Reparaturen und Wartungsarbeiten durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher.
Der AN gewährleistet die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Elektrostimulationsgerätes oder eine gleichwertige Versorgung innerhalb von höchstens vier Werktagen nach Eingang der Benachrichtigung durch den Versicherten oder die TK.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Elektrostimulationsgeräte. Diese Beratung und Information kann telefonisch oder persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z.B. Wohnung, Krankenhaus) erfolgen. Im Einzelfall (z.B. bei wiederholt erfolgloser telefonischer Beratung) stellt der AN die persönliche Beratung sicher.
Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Gebietslos einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt.
Auf Anforderung der TK werden von dem AN Ärzte in den Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen. Die Anzahl der Aufforderungen ist auf zehn je Gebietslos innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Der AN muss ab Lieferbeginn über ein Beschwerdemanagement verfügen. Die Grundzüge sind in einem Konzept schriftlich festgelegt und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des AN, die an der Versorgung der Versicherten der TK mitwirken, bekannt. Das Konzept ist der TK spätestens zwei Wochen vor Lieferbeginn zu übersenden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-25 Auftragsbekanntmachung
2011-05-06 Ergänzende Angaben
2011-10-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Los, Bundesländer, Fallzahlen.1. Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: ca. 6 930.2.Niedersachsen, Bremen: ca. 7 870.3. Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen: ca. 9 480.4. Berlin: ca. 9 910.5. Nordrhein-Westfalen: ca. 16 930.6. Hessen: ca. 7 790.7. Baden-Württemberg: ca. 9 210.8. Rheinland-Pfalz, Saarland, Ausland: ca. 4 180.9. Bayern: ca. 6 990.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: vergabe.elektrostimulationsgeraete@tk.de 📧
Fax: +49 4069092060 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2011-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 62-100507
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich unter www.tk.de/vergabe erhältlich. Mit dem Angebot ist ein umfangreiches detailliertes Konzept zur Darstellung der Lieferfähigkeit des AN gemäß Aufgabenstellung einzureichen. Darüber hinaus sind Fragebögen zum allgemeinen Service und zum Zustellservice ausgefüllt einzureichen. Diese fließen in die Wertung der Angebote ein. Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für maximal 5 Lose. Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu fünf Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als fünf Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Sofern beabsichtigt ist, Angebote für mehrere Lose einzureichen, sind jedem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizufügen. Die Eignung ist für die eingereichte Anzahl der Lose nachzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Versorgung von Versicherten der TK mit:
— niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur
Schmerzbehandlung inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS),
Muskelstimulation inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Batterien, Elektroden, Kabel); Produktgruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS).
Der Umfang der Beauftragung hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Die Versorgung erfolgt für definierte Zeiträume im Rahmen von Versorgungspauschalen. Als Kalkulationsgrundlage können die abgerechneten Mengen im Zeitraum August 2009 bis Juli 2010 (12 Monate) herangezogen werden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht. Über die Versichertenentwicklung hinaus sind in den vergangenen Jahren keine Steigerungen der Fallzahlen zu verzeichnen (Fälle je Versicherten).
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Bundesweit wurden im vorgenannten Zeitraum ca. 36 100 Erstversorgungen mit Elektrostimulationsgeräten abgerechnet. Dabei entfielen etwa 32.200 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.01 (TENS) und 3 900 Verordnungen auf die Produktgruppe 09.37.02 (EMS). Der Auftrag dieser Ausschreibung wird in neun Losen vergeben.
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Die TK untergliedert den typischen Versorgungsfall in drei Zeitabschnitte, die je nach medizinischer Bewertung sukzessive von der TK für den Versorgungsfall freigegeben werden. Das heißt, dass der Versorgungsfall auch vor Ablauf der drei Zeitabschnitte enden kann. Für jeden Zeitabschnitt gilt eine eigene Versorgungspauschale. Bei der Produktgruppe 09.37.01 (TENS) beträgt der ertse Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versorgungszeitraum 12 Monate. Bei der Produktgruppe 09.37.02 (EMS) betragen sowohl der erste als auch der zweite Versorgungszeitraum 3 Monate und jeder weitere Versogungszeitraum 12 Monate.
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Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN stellt die fachgerechte Einweisung, Montage, Anpassungen und Beratung sowie evtl. erforderliche Reparaturen und Wartungsarbeiten durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher.
Der AN gewährleistet die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Elektrostimulationsgerätes oder eine gleichwertige Versorgung innerhalb von höchstens vier Werktagen nach Eingang der Benachrichtigung durch den Versicherten oder die TK.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Elektrostimulationsgeräte. Diese Beratung und Information kann telefonisch oder persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z.B. Wohnung, Krankenhaus) erfolgen. Im Einzelfall (z.B. bei wiederholt erfolgloser telefonischer Beratung) stellt der AN die persönliche Beratung sicher.
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Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Gebietslos einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt.
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Auf Anforderung der TK werden von dem AN Ärzte in den Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen. Die Anzahl der Aufforderungen ist auf zehn je Gebietslos innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Der AN muss ab Lieferbeginn über ein Beschwerdemanagement verfügen. Die Grundzüge sind in einem Konzept schriftlich festgelegt und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des AN, die an der Versorgung der Versicherten der TK mitwirken, bekannt. Das Konzept ist der TK spätestens zwei Wochen vor Lieferbeginn zu übersenden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Kurze Beschreibung: Lieferung von TENS und EMS, vgl. II.1.5).
Menge oder Umfang: Ca. 6 930 Geräte p.a.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es handelt sich um Mengenlose, die nach Regionen/Bundesländern aufgeteilt sind.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen, Bremen
Menge oder Umfang: Ca. 7 870 p.a.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Menge oder Umfang: Ca. 9 480 Geräte p.a.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Berlin
Menge oder Umfang: Ca. 9 910 Geräte p.a.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen
Menge oder Umfang: Ca. 16 930 Geräte p.a.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Hessen
Menge oder Umfang: Ca. 7 790 Geräte p.a.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg
Menge oder Umfang: Ca. 9 210 Geräte p.a.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz, Saarland, Ausland
Menge oder Umfang: Ca. 4 180 Geräte p.a.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Bayern
Menge oder Umfang: Ca. 6 990 Geräte p.a.
Los, Bundesländer, Fallzahlen.
1. Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: ca. 6 930.
2.Niedersachsen, Bremen: ca. 7 870.
3. Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen: ca. 9 480.
4. Berlin: ca. 9 910.
5. Nordrhein-Westfalen: ca. 16 930.
6. Hessen: ca. 7 790.
7. Baden-Württemberg: ca. 9 210.
8. Rheinland-Pfalz, Saarland, Ausland: ca. 4 180.
9. Bayern: ca. 6 990.
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsmöglichkeit (um jeweils ein Jahr) der Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 23 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: VgSt/V - 2010/078
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) einzureichen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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Ein solcher Ausdruck des Handelsregisterauszuges ist auch von jedem Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer einzureichen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vorlage für den Bieter und eventuelle Bietergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung der Umsätze des Unternehmens (insgesamt und bezogen auf Elektrostimulationsgeräte (EMS/TENS)) in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren.
Darstellung des Betriebes, insbesondere Raumsituation und technische Ausstattung (Anzahl der Arbeitsplätze, der PCs, Telefonanlage, Verpackung der Geräte).
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über die Bildung der Bietergemeinschaft nach Vorlage sowie sämtliche o.g. Eignungsnachweise für die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
Für den Fall der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung des Nachunternehmers gemäß Vorlage einzureichen. Darüber hinaus sind sämtliche o.g. Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer einzureichen. Diese Erklärungen müssen sich dem Umfang und Inhalt nach jedoch nur auf die Teilleistungen beziehen, die von dem Nachunternehmer jeweils erbracht werden sollen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung ist ein Konzept zum Erreichen der Lieferfähigkeit einzureichen. Das Konzept besteht aus dem Einkaufskonzept (Teil I) und dem Personal- und Organisationskonzept (Teil II). Es stellt als Ausgangssituation die aktuellen Verhältnisse dar. Es beschreibt die Maßnahmen, mit denen die dem Vertrag entsprechende Lieferfähigkeit zum Leistungsbeginn für die Anzahl der angebotenen Lose (maximal fünf) erreicht werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der laufenden Versorgungen während der Vertragslaufzeit kontinuierlich ansteigt.
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I. Das Einkaufskonzept (Teil I) muss Aussagen zu folgenden Themen -jeweils bezogen auf den Bereich der Elektrostimulationsgeräte- enthalten:
a. Darstellung des Warenstroms, insbesondere Liefermengen und -termine anhand bestehender Lieferverträge mit den Herstellern / Großhändlern,
b. Vorlaufzeiten für neu abzuschließende Lieferverträge bis zur Verfügbarkeit beim AN,
c. verfügbare Menge der TENS- und der EMS-Geräte in den ersten sechs Monaten ab Leistungsbeginn nach Abzug bestehender Verpflichtungen zur Versorgung der Versicherten anderer Krankenkassen,
d. Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn die Zahl der erwarteten Versorgungen die Zahl der verfügbaren Geräte überschreitet (in den ersten sechs Monaten),
e. Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn ein Hersteller / Großhändler ausfällt oder sich die Lieferung verzögert.
II. Das Personal- und Organisationskonzept (Teil II) muss Aussagen zu folgenden Themen -jeweils bezogen auf den Bereich der Elektrostimulationsgeräte- enthalten:
a. Gesamtzahl der Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit, Personaleinsatz in Vollzeitkräften hochgerechnet auf 40 Wochenstunden,
b. Personalaufstellung nach Lager, Versand, Telefonservice, Beratung,
c. Zeitplan der ggf. notwendigen Personalrekrutierung,
d. nachprüfbare Aussagen zur Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter am Standort des AN im Geschäftsprozess Beratung,
e. Qualifizierung neu einzustellender Mitarbeiter durch den AN, insbesondere Einweisung in die Genehmigungs- und Lieferprozesse beim AN, in die Geräte, notwendiges medizinisches Fachwissen.
Weiter ist eine Kopie der Zulassung nach § 126 SGB V a.F. oder des Nachweises der Präqualifizierung nach § 126 SGB V n.F. jeweils für die Produktgruppe 09 einzureichen.
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über die Bildung der Bietergemeinschaft nach Vorlage sowie sämtliche o.g. Eignungsnachweise für die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
Für den Fall der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung des Nachunternehmers gemäß Vorlage einzureichen. Darüber hinaus sind sämtliche o.g. Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer einzureichen. Diese Erklärungen müssen sich dem Umfang und Inhalt nach jedoch nur auf die Teilleistungen beziehen, die von dem Nachunternehmer jeweils erbracht werden sollen.
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Mindeststandards:
Kopie der Zulassung nach § 126 SGB V a.F. oder des Nachweises der Präqualifizierung nach § 126 SGB V n.F. jeweils für die Produktgruppe 09 ist einzureichen. Dies gilt entsprechend für Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaftsmitglieder.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Pauschalen für die Versorgung von TK-Versicherten mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten TENS oder EMS inklusive des jeweiligen Zubehörs und sämtlicher Verbrauchsmaterialien werden (bzw. können) von dem AN im Voraus, d.h. vor Abschluss des genehmigten Versorgungszeitraumes und der in diesem Zeitraum von dem AN zu erbringenden Leistungen, in Rechnung gestellt (werden). Die (auf der Grundlage dieser Rechnungsstellung) insofern von der TK getätigten Vorauszahlungen sind von dem AN abzusichern.
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Der AN hat die beschriebene Vorauszahlung für alle laufenden Versorgungen auf seine Kosten durch eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 10 % des sich aus Ziffer 5.1/5.3 des Angebotes ergebenden Auftragswertes für die Mindestlaufzeit des Leistungsabschnitts 1 abzusichern. Die Bürgschaft ist durch eine in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben und darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein.
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Der AN kann anstatt der Vorauszahlungsbürgschaft auch Sicherheit durch Hinterlegung von Geld leisten. Wird Sicherheit durch die Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der AN den Betrag in Höhe von 10 % des sich aus Ziffer 5.1/5.3 des Angebotes ergebenden Auftragswertes für die Mindestlaufzeit des Leistungsabschnitts 1 bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das die TK und der AN nur gemeinsam verfügen können.
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Der AN hat die Sicherheit zum Leistungsbeginn, also zum 1.10.2011, zu leisten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle / F 3.50a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-01 📅
Datum des Endes: 2013-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2010/078
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich unter www.tk.de/vergabe erhältlich.
Mit dem Angebot ist ein umfangreiches detailliertes Konzept zur Darstellung der Lieferfähigkeit des AN gemäß Aufgabenstellung einzureichen. Darüber hinaus sind Fragebögen zum allgemeinen Service und zum Zustellservice ausgefüllt einzureichen. Diese fließen in die Wertung der Angebote ein.
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Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für maximal 5 Lose.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu fünf Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als fünf Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Sofern beabsichtigt ist, Angebote für mehrere Lose einzureichen, sind jedem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizufügen.
Die Eignung ist für die eingereichte Anzahl der Lose nachzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 062-100507 (2011-03-25)
Ergänzende Angaben (2011-05-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2011-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 90-145896
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 62-100507
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2011/S 090-145896 (2011-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 211-343667
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Zuschlagskriterien waren: (100)
2. a) Preis - Die Bewertung des Preises erfolgte auf Grundlage des Gesamtangebotspreises (Angebotsvergleichspreis) des jeweiligen Loses. Maßgeblich waren die Eintragungen im Angebotsschreiben nach den dort genannten Vorgaben. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde normiert auf 70, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert (70)
3. b) Qualität der Leistung - Die Qualität der Leistung wurde anhand der eingereichten Fragebögen mit der beigefügten Wertungsmatrix bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wurde dabei normiert auf 30, alle weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden vorgenannten normierten Werten stellte das wirtschaftlichste Angebot dar (30)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-08-29 📅
Name: Curatec Services GmbH
Postanschrift: Zechenstraße 62
Postort: Moers
Postleitzahl: 47443
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ORMED GmbH
Postanschrift: Merzhauser Str. 112
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100

3️⃣
Name: Tic Medizintechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Endelner Feld 9
Postort: Dorsten
Postleitzahl: 46286

4️⃣

5️⃣

6️⃣
Name: Heller Medizintechnik
Postanschrift: Europaplatz 2
Postort: Braunfels
Postleitzahl: 35619

7️⃣

8️⃣

9️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
10
12
13
7
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2011/S 211-343667 (2011-10-31)