Das Land NRW setzt für die aktuelle Förderperiode der EU-Strukturfonds von 2007 bis 2013 bei der Vergabe von Fördermitteln verstärkt auf wettbewerbliche Auswahlverfahren und hat damit eine bedeutsame Änderung für die Umsetzung des Programms im Vergleich zu den vorhergehenden Förderperioden vorgenommen. Insbesondere werden Wettbewerbe veranstaltet für innovative Vorhaben in Leitmärkten, Clustern, landespolitisch wichtigen Querschnittsthemen, wie Gründung und Tourismus oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leitmärkte und Cluster sind zentrale Instrumente der Wirtschafts- und Innovationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Wirtschaftspolitik des Landes konzentriert sich dabei auf Leitmärkte, in denen die Wirtschaft besondere Stärken aufweist oder die umweltgerechtem Handeln dienen. Dazu gehören vor allem die Märkte für neue Werkstoffe, für Maschinen- und Anlagenbau, Gesundheit, Informations- und Telekommunikationswirtschaft, Mobilität und Logistik, Energie- und Umweltwirtschaft, Life Science sowie Medien und Kreativwirtschaft. Netzwerke und Landescluster sind insbesondere die Treiber, um Zukunftsthemen zu identifizieren und Innovations- und Wachstumspotenziale zu erschließen. Für jeden Einzelwettbewerb werden die Wettbewerbsbedingungen (u.a. Gremien, Bewertungs- und Auswahlkriterien, Fristen, Entscheidungsverfahren, Förderrichtlinien, etc.) frühzeitig festgelegt und öffentlich kommuniziert. Die wettbewerblichen Auswahlverfahren finden nach standardisierten Verfahrensschritten statt, die je nach Ausrichtung und Besonderheiten des Wettbewerbs im Detail angepasst werden. Weiter sind zentrale Elemente dieses Verfahrens ebenfalls einheitlich vorgegeben. Dies sind z.B. der Aufbau des Wettbewerbscalls, die Geschäftsordnung der Jury, die Bereitstellung von Informationsleistungen durch externe Dienstleister, etc. Insgesamt wurden bisher 53 Wettbewerbe durchgeführt. Für die Gewinnerprojekte schließt sich an das Auswahlverfahren die Antrags- und Bewilligungsphase an. Auf Grundlage der in dem Projektaufruf genannten Förderrichtlinien und der EU-Bestimmungen wird diese von den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden durchgeführt. Der Gegenstand der hier vorliegenden Untersuchung besteht somit darin, die Auswahl- und Förderverfahren in NRW nach definierten Kriterien zu bewerten und anhand der Ergebnisse ggf. konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren und die sich anschließende Förderphase sind zu bewerten. Hierbei ist nicht die Evaluierung jedes einzelnen Wettbewerbes vorgesehen, sondern der standardisierte Ablauf des Verfahrens. Dieser soll anhand einzelner ausgewählter Wettbewerbe (mindestens jedoch 10), die mit dem Auftraggeber abzustimmen sind, bewertet werden. Die Auswahl der Wettbewerbe soll sowohl Clusterwettbewerbe umfassen, als auch Wettbewerbe zu Querschnittsthemen (z.B. Tourismus, Vereinbarkeit von Familie und Beruf).350 000450 000
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren und die sich anschließende Förderphase sind zu bewerten. Hierbei ist nicht die Evaluierung jedes einzelnen Wettbewerbes vorgesehen, sondern der standardisierte Ablauf des Verfahrens. Dieser soll anhand einzelner ausgewählter Wettbewerbe (mindestens jedoch 10), die mit dem Auftraggeber abzustimmen sind, bewertet werden. Die Auswahl der Wettbewerbe soll sowohl Clusterwettbewerbe umfassen, als auch Wettbewerbe zu Querschnittsthemen (z.B. Tourismus, Vereinbarkeit von Familie und Beruf).350 000450 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Haroldstraße 4
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de🌏
E-Mail: bernd.fischer@mwebwv.nrw.de📧
Telefon: +49 211837-2493📞
Fax: +49 211837-2786 📠
I.)1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. 2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket muss mit "Vergabe-Nr. 107/2011" beschriftet werden und ist mit "Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen. 4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle (Referat II B 6), Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf zu senden. 5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 10.10.2011, 13:00 Uhr anzufordern. II.Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
I.)1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. 2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket muss mit "Vergabe-Nr. 107/2011" beschriftet werden und ist mit "Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen. 4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle (Referat II B 6), Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf zu senden. 5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 10.10.2011, 13:00 Uhr anzufordern. II.Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land NRW setzt für die aktuelle Förderperiode der EU-Strukturfonds von 2007 bis 2013 bei der Vergabe von Fördermitteln verstärkt auf wettbewerbliche Auswahlverfahren und hat damit eine bedeutsame Änderung für die Umsetzung des Programms im Vergleich zu den vorhergehenden Förderperioden vorgenommen. Insbesondere werden Wettbewerbe veranstaltet für innovative Vorhaben in Leitmärkten, Clustern, landespolitisch wichtigen Querschnittsthemen, wie Gründung und Tourismus oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leitmärkte und Cluster sind zentrale Instrumente der Wirtschafts- und Innovationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Wirtschaftspolitik des Landes konzentriert sich dabei auf Leitmärkte, in denen die Wirtschaft besondere Stärken aufweist oder die umweltgerechtem Handeln dienen. Dazu gehören vor allem die Märkte für neue Werkstoffe, für Maschinen- und Anlagenbau, Gesundheit, Informations- und Telekommunikationswirtschaft, Mobilität und Logistik, Energie- und Umweltwirtschaft, Life Science sowie Medien und Kreativwirtschaft. Netzwerke und Landescluster sind insbesondere die Treiber, um Zukunftsthemen zu identifizieren und Innovations- und Wachstumspotenziale zu erschließen. Für jeden Einzelwettbewerb werden die Wettbewerbsbedingungen (u.a. Gremien, Bewertungs- und Auswahlkriterien, Fristen, Entscheidungsverfahren, Förderrichtlinien, etc.) frühzeitig festgelegt und öffentlich kommuniziert. Die wettbewerblichen Auswahlverfahren finden nach standardisierten Verfahrensschritten statt, die je nach Ausrichtung und Besonderheiten des Wettbewerbs im Detail angepasst werden. Weiter sind zentrale Elemente dieses Verfahrens ebenfalls einheitlich vorgegeben. Dies sind z.B. der Aufbau des Wettbewerbscalls, die Geschäftsordnung der Jury, die Bereitstellung von Informationsleistungen durch externe Dienstleister, etc. Insgesamt wurden bisher 53 Wettbewerbe durchgeführt. Für die Gewinnerprojekte schließt sich an das Auswahlverfahren die Antrags- und Bewilligungsphase an. Auf Grundlage der in dem Projektaufruf genannten Förderrichtlinien und der EU-Bestimmungen wird diese von den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden durchgeführt.
Das Land NRW setzt für die aktuelle Förderperiode der EU-Strukturfonds von 2007 bis 2013 bei der Vergabe von Fördermitteln verstärkt auf wettbewerbliche Auswahlverfahren und hat damit eine bedeutsame Änderung für die Umsetzung des Programms im Vergleich zu den vorhergehenden Förderperioden vorgenommen. Insbesondere werden Wettbewerbe veranstaltet für innovative Vorhaben in Leitmärkten, Clustern, landespolitisch wichtigen Querschnittsthemen, wie Gründung und Tourismus oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leitmärkte und Cluster sind zentrale Instrumente der Wirtschafts- und Innovationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Wirtschaftspolitik des Landes konzentriert sich dabei auf Leitmärkte, in denen die Wirtschaft besondere Stärken aufweist oder die umweltgerechtem Handeln dienen. Dazu gehören vor allem die Märkte für neue Werkstoffe, für Maschinen- und Anlagenbau, Gesundheit, Informations- und Telekommunikationswirtschaft, Mobilität und Logistik, Energie- und Umweltwirtschaft, Life Science sowie Medien und Kreativwirtschaft. Netzwerke und Landescluster sind insbesondere die Treiber, um Zukunftsthemen zu identifizieren und Innovations- und Wachstumspotenziale zu erschließen. Für jeden Einzelwettbewerb werden die Wettbewerbsbedingungen (u.a. Gremien, Bewertungs- und Auswahlkriterien, Fristen, Entscheidungsverfahren, Förderrichtlinien, etc.) frühzeitig festgelegt und öffentlich kommuniziert. Die wettbewerblichen Auswahlverfahren finden nach standardisierten Verfahrensschritten statt, die je nach Ausrichtung und Besonderheiten des Wettbewerbs im Detail angepasst werden. Weiter sind zentrale Elemente dieses Verfahrens ebenfalls einheitlich vorgegeben. Dies sind z.B. der Aufbau des Wettbewerbscalls, die Geschäftsordnung der Jury, die Bereitstellung von Informationsleistungen durch externe Dienstleister, etc. Insgesamt wurden bisher 53 Wettbewerbe durchgeführt. Für die Gewinnerprojekte schließt sich an das Auswahlverfahren die Antrags- und Bewilligungsphase an. Auf Grundlage der in dem Projektaufruf genannten Förderrichtlinien und der EU-Bestimmungen wird diese von den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden durchgeführt.
Der Gegenstand der hier vorliegenden Untersuchung besteht somit darin, die Auswahl- und Förderverfahren in NRW nach definierten Kriterien zu bewerten und anhand der Ergebnisse ggf. konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Menge oder Umfang:
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren und die sich anschließende Förderphase sind zu bewerten. Hierbei ist nicht die Evaluierung jedes einzelnen Wettbewerbes vorgesehen, sondern der standardisierte Ablauf des Verfahrens. Dieser soll anhand einzelner ausgewählter Wettbewerbe (mindestens jedoch 10), die mit dem Auftraggeber abzustimmen sind, bewertet werden. Die Auswahl der Wettbewerbe soll sowohl Clusterwettbewerbe umfassen, als auch Wettbewerbe zu Querschnittsthemen (z.B. Tourismus, Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren und die sich anschließende Förderphase sind zu bewerten. Hierbei ist nicht die Evaluierung jedes einzelnen Wettbewerbes vorgesehen, sondern der standardisierte Ablauf des Verfahrens. Dieser soll anhand einzelner ausgewählter Wettbewerbe (mindestens jedoch 10), die mit dem Auftraggeber abzustimmen sind, bewertet werden. Die Auswahl der Wettbewerbe soll sowohl Clusterwettbewerbe umfassen, als auch Wettbewerbe zu Querschnittsthemen (z.B. Tourismus, Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 💰
450 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Nachbeauftragung für den Fall, dass sich im Rahmen der Evaluation Aspekte ergeben, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, aber zur Erreichung der Ziele der Aufgabenbeschreibung notwendig sind.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 9 Monate
Dauer: 9 Monate
Referenznummer: II B 6 - 22-10 - Vergabe Nr. 107/2011
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Geforderte Nachweise sind:1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend.2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im unterschriebenen Original einzureichen. 3.Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem finalen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Geforderte Nachweise sind:1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend.2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im unterschriebenen Original einzureichen. 3.Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem finalen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern derBewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereichtwerden.Geforderte Nachweise sind:1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt) 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, deren Deckungssumme das Risiko des Auftragsgegenstandes weit möglichst abdeckt.3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für den ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern diese Angaben nicht vorgelegtwerden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür darzulegen. 4. Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern derBewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereichtwerden.Geforderte Nachweise sind:1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt) 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, deren Deckungssumme das Risiko des Auftragsgegenstandes weit möglichst abdeckt.3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für den ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern diese Angaben nicht vorgelegtwerden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür darzulegen. 4. Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen.Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2. und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.Geforderte Nachweise sind:1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers / der BewerbergemeinschaftStellen Sie Ihr Unternehmen / die Bewerbergemeinschaft und das Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Evaluation der Wettbewerbsverfahren) dar. Zur Darstellung gehören auch die rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. In der Darstellung ist auch auf die folgenden Punkte einzugehen: a. Standorte und Struktur des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, b. Anzahl und Qualifikation und Projekterfahrungen des Projketleiters und der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, c. Kerngeschäft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft d. Leistungsspektrum des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft 2. Vorlage von Referenzlisten der letzten 3 Jahre des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbarer Leistungen, die nachweisen, dass sie und auch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter über Erfahrungen von Bewilligungsverfahren der öffentlichen Hand, Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluierungen, Kenntnisse mit EFRE-Strukturfonds (insbesondere Rechtsrahmen, Europäischen Verordnungen) und Kenntnisse im Bereich von Innovations- und Clusterpolitiken verfügen.
Die folgenden Nachweise sind einzureichen.Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2. und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.Geforderte Nachweise sind:1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers / der BewerbergemeinschaftStellen Sie Ihr Unternehmen / die Bewerbergemeinschaft und das Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Evaluation der Wettbewerbsverfahren) dar. Zur Darstellung gehören auch die rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. In der Darstellung ist auch auf die folgenden Punkte einzugehen: a. Standorte und Struktur des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, b. Anzahl und Qualifikation und Projekterfahrungen des Projketleiters und der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, c. Kerngeschäft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft d. Leistungsspektrum des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft 2. Vorlage von Referenzlisten der letzten 3 Jahre des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbarer Leistungen, die nachweisen, dass sie und auch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter über Erfahrungen von Bewilligungsverfahren der öffentlichen Hand, Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluierungen, Kenntnisse mit EFRE-Strukturfonds (insbesondere Rechtsrahmen, Europäischen Verordnungen) und Kenntnisse im Bereich von Innovations- und Clusterpolitiken verfügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Angebotsunterlagen (Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb inder zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft benennt spätestens in ihrem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner (federführendes Bietergemeinschaftsmitglied) und bevollmächtigt diesen, für die Bietergemeinschaft zu handeln. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch mit dem bevollmächtigten Vertreter. Nach Abgabe des Teilnahmeantrags kann die hier benannte Bietergemeinschaft nicht mehr verändert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft benennt spätestens in ihrem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner (federführendes Bietergemeinschaftsmitglied) und bevollmächtigt diesen, für die Bietergemeinschaft zu handeln. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch mit dem bevollmächtigten Vertreter. Nach Abgabe des Teilnahmeantrags kann die hier benannte Bietergemeinschaft nicht mehr verändert werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand der in Ziff. III.2.1 bis III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bernd Fischer
Internetadresse: www.wirtschaft.nrw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II B 6 - 22-10 - Vergabe Nr. 107/2011
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 20 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 211475-3989📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 211475-3131 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEBWV dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEBWV zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEBWV geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEBWV dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEBWV geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEBWV.
Quelle: OJS 2011/S 182-297961 (2011-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461 562,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 2118372493📞
Fax: +49 2118372786 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: II B 6 - 22-10 - Vergabe-Nr. 107/2011 -
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis insgesamt (40)
2. Qualität des schlüssigen, detaillierten Konzepts zur Durchführung der Evaluierung (45)
3. Zweckmäßigkeit der Aufgabenerledigung und Aufgabendurchführung (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-27 📅
Name: Deloitte & Touche GmbH
Postanschrift: Axel-Springer-Platz 3
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fischer