Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks
Aufteilung in 2 Lose:
1. Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln, inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW je anzuschließendem Windpark und eine Spannungsebene von ca. 155kV; Kabeleinzug auf der Plattform der/des Offshorewindparkbetreiber(s); Erstellung von Kreuzungsbauwerken;
2. Fertigung und Lieferung (an Werft) von ca. 2-4 seetauglichen Kompensationsspulen mit einer Blindleistung von bis zu 20 MVar; Verwendung auf der Plattform des/der Offshorewindparkbetreiber(s).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2011-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transformatoren
Menge oder Umfang:
“Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss von...”
Menge oder Umfang
Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transformatoren📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.tennettso.de🌏
E-Mail: stefan.fryges@tennet.eu📧
Telefon: +49 9219154446📞
Fax: +49 9219154452 📠
“Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich...”
Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2011/S 090-147305 (2011-05-06)