Flächendeckende Breitbandversorgung in den Gemeindegebieten der im Zweckverband für die Breitbandversorgung im mittleren Schleswig-Holstein zusammengeschlossenen Gemeinden

Zweckverband für die Breitbandversorgung im mittleren Schleswig-Holstein über das Amt Jevenstedt

Der Zweckverband für die Breitbandversorgung im mittleren Schleswig-Holstein beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Zweckverbandsgebiet durch einen Pächter ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel als Basis für ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) errichten zu lassen, dieses zu finanzieren und an den Pächter zu verpachten. Das Eigentum des errichteten passiven Netzes verbleibt bei dem finanzierenden Zweckverband. Durch diese Maßnahme muss in allen Gemarkungen des Zweckverbandes eine Bandbreite im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes sichergestellt werden. Es wird gefordert, alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“).
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes umfasst die Gemeinden der Ämter Eiderkanal, Fockbek, Hanerau-Hademarschen (ohne die Gemeinden Beldorf und Lütjenwestedt), Hohner Harde und Jevenstedt und schließt somit 42 Gemeinden in das Projekt ein. Die Breitbandversorgung soll den Bürgern und Gewerbetreibenden permanent zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
Der Pächter ist verpflichtet, die zu erstellende Infrastruktur anderen Dienstanbietern zu marktüblichen Konditionen zur Nutzung anzubieten. Dies kann entweder durch Bereitstellung von Kollokationsflächen in den zu schaffenden Netzknoten oder durch Zusammenschaltung auf logischer Netzebene erfolgen.
Der Pachtvertrag für die Überlassung der Leerrohre sowie die Breitbandbereitstellung durch den Bewerber ist für eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren auszulegen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-26.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-26 Auftragsbekanntmachung