Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), GU XXI - Erweiterung Rollbahn B und Static Display Area

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH - Bereich Planung und Bau BBI, z. H. Herrn Joachim Korkhaus

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH beabsichtigt, die künftigen Ausstellungsflächen der ILA 2012 ff auf dem Gelände des Flughafens BBI zu errichten. Hierfür soll eine Erweiterung der Rollbahn B incl. der Verbindungsrollbahnen M und M3 als Rollweganschluss an die bereits bestehenden Rollwege BBI sowie eine Abstell- und Rollfläche für die Ausstellungsexponate der Messe (Static Display Area) geschaffen werden.
Ergänzend dazu sind die erforderliche Infrastruktur mit Rohrleitungen für die Entwässerung, Anpassungen von Betriebs-strassen, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen sowie Interimslösungen zur Anbindung an den zukünftigen Flughafen BBI im Rahmen der Bauausführung vorgesehen.
Für alle o.g. herzustellenden Anlagen sind die Inbetriebnahme und der entsprechende Probebetrieb durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-21 Auftragsbekanntmachung
2011-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):Flugbetriebsflächen.— 15 000 m³ Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden,— 50 000 m² Flugbetriebsflächen in Betonbauweise, vollgebundener Oberbau, Dicke der Betondecke ca. 40 cm, stehende Schalung,— 52 000 m² Flugbetriebsflächen (Schultern) und Nebenflächen (Static Display Fläche) in Asphaltbauweise,— 20 000 m² Schotterrasen in mehrschichtiger Bauweise,— 10 000 m² Rasenansaat und Pflege.Oberflächenentwässerung.— 3 500 m Freispiegelkanal bis DN 200 mit zugehörigem Erdbau,— 50 Schachtbauwerke bis DN 1.500 mit zugehörigem Erdbau,— 24 000 m² Bodenfilteranlagen, inkl. Einbau von PE-HD Folie,— 150 m Freispiegelkanal bis DN 500 Beton mit zugehörigem Erdbau,— 380 m Freispiegelkanal bis DN 800 Beton mit zugehörigem Erdbau,— 300 m Freispiegelkanal bis DN 1000 Beton mit zugehörigem Erdbau.Betriebsstraßen.— Anpassungen von 800 m² bestehender Betriebsstraßen in Asphaltbauweise im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite.Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik.— Anpassung der Zaunüberwachung / Beleuchtung auf einer Länge von 40 m des bestehenden Flughafensicher-heitszaunes im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite.Flughafenspezifische Anlagen - Tiefbau.— 65 Schachtbauwerke,— 7 100 m Kabelschutzrohre DN 100/150,— 900 m MS-Trasse Rohrpaket 2x4 DN 160.Abriss/Rückbau.— 2 400 m² Rückbau Bodenfilter,— 500 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt).Anpassung Luftsicherheitszaun.— 2 000 m temporärer Baustellensicherheitszaun,— Anpassung von ca. 100 m Flughafensicherheitszaun im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite in demontierbarer Bauweise.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Bereich Planung und Bau BBI, Mittelstraße 5-5a, Zimmer 2.4.05
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin-Schönefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: guxxi@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 3060912643 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 59-096169
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
— zu I.1). Die Vergabestelle wird aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren und die Beantwortung von Bewerberanfragen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html. Bewerberanfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 5.4.2011 (12:00) ausschließlich an die E-Mail-Adresse gemäß Punkt I.1 GUXXI@berlin-airport.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse einzusenden/abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (gemäß Ziffer IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (gemäß Ziffer II.1.1) sowie den Worten "Teilnahmeantrag – nicht öffnen" zu kennzeichnen. Für die vorbenannten Kennzeichnung kann auch der von der Vergabestelle vorbereitete Kennzettel verwendet werden, der ebenfalls auf der Internetseite. http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html unter "zusätzlichen Informationen" allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Verdingungsunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. — zu III.2) Teilnahmebedingungen: Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Bei Bewerberge-meinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem benannten Vertreter zu unterzeichnen (vgl. auch III.1.3). Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben zur Situation des Unternehmens die in Ziffer III.2 benannten Erklärungen/ Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nach-weise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zugelassen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen; 3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird nach folgenden Maßstäben durchgeführt: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 600 Punkte auf die Bewertung der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft in der Tabelle gemäß Ziffer III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit dargestellten Referenzen (Pkt. 1.1 bis 1.4 max. 3 Referenzen, Pkt. 1.5 max. 2 Referenzen) bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Art der vergleichbaren Leistungen der in den Referenzen benannten Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 70), — max. 200 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.3/3.1 bis 3.3 (bewertet wird die personelle Ausstattung mit dem Gewichtungsfaktor 24, die technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 12 und das Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 4), — max. 200 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.1 und III.2.2 (bewertet wird die Bankauskunft mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 13, die Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 13 der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 2 und die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 2). Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Jedes vorgenannte Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitrei-chende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben: — 5 Punkte bei >3 %, — 4 Punkte bei >2 bis ≤3 %, — 3 Punkte bei >1 bis ≤2 %, — 2 Punkte bei >0 bis ≤1 %, — 1 Punkt bei 0 % und 0 Punkte unter 0 %. Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben: — 5 Punkte bei 0 bis ≤60 %, — 4 Punkte bei >60 bis ≤70 %, — 3 Punkte bei >70 bis ≤80 %, — 2 Punkte bei >80 bis ≤90 %, — 1 Punkt bei >90 % bis ≤96 %und 0 Punkte >96 %. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. — zu II.3) Die hier benannten Termine sind voraussichtlicher Beginn und Ende der Auftragsausführung. Eine Konkretisierung erfolgt mit Versand der Verdingungsunterlagen, — zu IV.2.1) Der gewertete Preis wird wie folgt ermittelt: — Pauschalpreisangebot des Bieters für die zu erbringende Leistung, — abzüglich eines etwaigen Nachlasses ohne Bedingungen. Weitere Hinweise: — Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf der Baustelle im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen anfallenden Abfallstoffe ausschließlich von der zentralen Abfallverwertung BBI, die von der Firma AWU Wildau GmbH in 15711 Königs Wusterhausen, DEUTSCHLAND betrieben wird, entsorgen zu lassen. Die Vertragsbedingungen und die Preislisten für die Entsorgung der Abfallstoffe werden den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt, — Der Auftraggeber hat eine zentrale Baulogistik vorgegeben. Diese ist in der Logistik- und Baustellenordnung (LoBO) erfasst. Die Regelungen der LoBO sind von allen projektbeteiligten Unternehmen einzuhalten. Abweichungen von der LoBO werden im weiteren Vergabeverfahren spezifiziert! — Mit dem Angebot ist durch die Bieter bereits der Nachweis der Beständigkeit der vorgesehen Betonzuschlagsstoffe hinsichtlich schädigender Alkali-Kieselsäure-Reaktion nach dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 12/2006 vom 17.5.2006, BMVBS zu erbringen, — Postanschrift und Besucheranschrift des Auftraggebers: siehe I.1), — Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, — Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angabe wiedergegeben wird, — Die Vergabestelle bereit einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Demzufolge erfolgt die Ausschreibung durch die Vergabestelle als Sektorenauftraggeberin i.S.d. § 98 Nr. 4 GWB nach den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO) (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH beabsichtigt, die künftigen Ausstellungsflächen der ILA 2012 ff auf dem Gelände des Flughafens BBI zu errichten. Hierfür soll eine Erweiterung der Rollbahn B incl. der Verbindungsrollbahnen M und M3 als Rollweganschluss an die bereits bestehenden Rollwege BBI sowie eine Abstell- und Rollfläche für die Ausstellungsexponate der Messe (Static Display Area) geschaffen werden.
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Ergänzend dazu sind die erforderliche Infrastruktur mit Rohrleitungen für die Entwässerung, Anpassungen von Betriebs-strassen, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen sowie Interimslösungen zur Anbindung an den zukünftigen Flughafen BBI im Rahmen der Bauausführung vorgesehen.
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Für alle o.g. herzustellenden Anlagen sind die Inbetriebnahme und der entsprechende Probebetrieb durchzuführen.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Flugbetriebsflächen.
— 15 000 m³ Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden,
— 50 000 m² Flugbetriebsflächen in Betonbauweise, vollgebundener Oberbau, Dicke der Betondecke ca. 40 cm, stehende Schalung,
— 52 000 m² Flugbetriebsflächen (Schultern) und Nebenflächen (Static Display Fläche) in Asphaltbauweise,
— 20 000 m² Schotterrasen in mehrschichtiger Bauweise,
— 10 000 m² Rasenansaat und Pflege.
Oberflächenentwässerung.
— 3 500 m Freispiegelkanal bis DN 200 mit zugehörigem Erdbau,
— 50 Schachtbauwerke bis DN 1.500 mit zugehörigem Erdbau,
— 24 000 m² Bodenfilteranlagen, inkl. Einbau von PE-HD Folie,
— 150 m Freispiegelkanal bis DN 500 Beton mit zugehörigem Erdbau,
— 380 m Freispiegelkanal bis DN 800 Beton mit zugehörigem Erdbau,
— 300 m Freispiegelkanal bis DN 1000 Beton mit zugehörigem Erdbau.
Betriebsstraßen.
— Anpassungen von 800 m² bestehender Betriebsstraßen in Asphaltbauweise im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite.
Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik.
— Anpassung der Zaunüberwachung / Beleuchtung auf einer Länge von 40 m des bestehenden Flughafensicher-heitszaunes im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite.
Flughafenspezifische Anlagen - Tiefbau.
— 65 Schachtbauwerke,
— 7 100 m Kabelschutzrohre DN 100/150,
— 900 m MS-Trasse Rohrpaket 2x4 DN 160.
Abriss/Rückbau.
— 2 400 m² Rückbau Bodenfilter,
— 500 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt).
Anpassung Luftsicherheitszaun.
— 2 000 m temporärer Baustellensicherheitszaun,
— Anpassung von ca. 100 m Flughafensicherheitszaun im Anschlussbereich an Flugbetriebsflächen bzw. das ILA Ausstellungsgelände auf der Landseite in demontierbarer Bauweise.
Referenznummer: A35001812
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Brandenburg,
Landkreis Dahme - Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 21 Abs.1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unter-nehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Aus-kunft soll zum Zeitpunkt des Fristen des für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
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2. Angaben zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 20 000 000 EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
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3. Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 242 Abs. 3 HGB) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Offenlegung fordern (s. dazu § 325 ff HGB); - soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Die Vergabestelle ermittelt aus den vorgelegten Daten die Kennzahlen durchschnittliche Umsatzrentabilität und durchschnittliche Fremdkapitalquote und lässt diese in die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einfließen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
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Die vorstehenden Nachweise sind von den Bewerbern und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen Umsatz gem. Ziffer III.2.2), Pkt. 2, auf Angaben/ Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach III.2.2) auch für den Dritten/ die Nachunternehmer/ die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/ der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen, finanzielle Mittel oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den Referenzen:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2006 (bzw. für Ziffer 1.5 ab dem 1.1.2003) erbracht worden sind und die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.1 bis 1.5 stellt der Auftraggeber Formulare (Tabellenkopf) auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollten: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html.
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1.1 max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre:
— Leistungsart: Flugbetriebsflächen aus Beton in einlagiger Bauweise, Ausführung in stehender Schalung, Dicke ≥ 36 cm,
— Leistungsumfang: ≥ 50 000 m².
1.2 max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre:
— Leistungsart: Rohrverlegung von Rohren bis DN 1000,
— Leistungsumfang: ≥ 4 000 m.
1.3 max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre:
— Leistungsart: Großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5 mm,
— Leistungsumfang: ≥10 000 m².
1.4 max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre:
— Leistungsart: Flugbetriebsflächen aus Asphalt,
1.5 Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind maximal 2 Referenzen der letzten 8 Jahre für komplexe Großbauvorhaben nachzuweisen. Diese Referenzen dienen zum Nachweis von Erfahrungen bei der Abwicklung von komplexen Großbauvorhaben und können sowohl mit Referenzen nach Ziffer 1.1 bis 1.4 aber auch mit weiteren Referenzen erbracht werden, die in der Art den vorbeschriebenen vergleichbaren Leistungen entsprechen und bei komplexen Großbauvorhaben ausgeführt wurden.
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Mit den ausgeschriebenen Leistungen sind hinsichtlich der Art vergleichbar:
Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen bei komplexen Großbauvorhaben, bei denen die Herstellsumme über alle Gewerke der Gesamtmaßnahme des Bauherrn ≥ 25 000 000 EUR netto war und die erbrachten Leistungen der Leistungsarten gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 in einem Projekt erbracht wurden.
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2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Punkt III.2.3 Ziffern 1.1 und 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
2.1 eine Referenz der letzten 5 Jahre:
— Leistungsumfang: ≥ 25 000 m².
2.2 eine Referenz der letzten 5 Jahre:
— Leistungsumfang: ≥ 5 000 m².
Die Darstellung aller Referenzen (gemäß Pkt. 1.1 bis 1.5 sowie 2.1 bis 2.2) sollte in Tabellenform mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung (gewertet werden nur abgeschlossene bzw. kurz vor Abschluss stehende Projekte),
— Für die Referenzen nach Ziffer 1.1: Leistungsart mit konkreter Angabe zum Material, Bauweise, Schalungstyp, Dicke und Leistungsumfang in m²,
— Für die Referenzen nach Ziffer 1.2: Leistungsart mit konkreten Angaben zum Material, DN und Leistungsumfang in m,
— Für die Referenzen nach Ziffer 1.3: Leistungsart mit konkreten Angaben zum Material, Dicke in mm und Leistungsumfang in m²,
— Für Referenzen nach Ziffer 1.4: Leistungsart mit konkreten Angaben zum Material und Leistungsumfang in m²,
— Für die Referenzen nach Ziffer 1.5: Beschreibung der Leistung in technischer Hinsicht mit Bezug die auf Leistungsarten gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 sowie den Umfang der erbrachten Leistung, Herstellsumme der Gesamtbaumaßnahme und die davon anteilige Auftragssumme des Bewerbers.
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Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer 1 und/ oder Ziffer 2 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1 sowie III.2.3 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen.
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3. Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit;
3.1.1 durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern. Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten erfüllen, wenn er durchschnittlich 300 qualifizierte gewerbliche Mitarbeiter in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigt hat;
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3.1.2 Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Oberbauleiter);
3.2. Angaben über die dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung. Die Vergabestelle erwartet spezifische Angaben für den zu verwendenden Betonfertiger (Anforderungen: Fertigungsbreite 15 m, geeignet für einlagige Bauweise);
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3.3. Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement / ggf. Zertifizierung;
3.4. Fachliche Nachweise: Als Mindestanforderungen für die Zulassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmewettbewerb werden folgende Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages gefordert. Anerkannt werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anerkannt werden auch andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen;
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3.4.1 Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" (zu beziehen bei Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau e.V.", Postfach 1369, 53583 Bad Honnef, DEUTSCHLAND; RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin, DEUTSCHLAND bzw. DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, DEUTSCHLAND) sind zu erfüllen.
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Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichen 961 (Gruppe AK 2) der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist (Vorlage Verleihungsurkunde in Kopie, oder eines gleichwertigen Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen eines EU- Landes). Sollte der Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese Vorgabe nicht erfüllen, muss er eine Qualifikation durch einen Prüfbericht entsprechend Abschnitt 4.1 für die "Erstprüfung" der einschlägigen Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 961 (AK 2)) nachweisen. Die in Abschnitt 4.1 für die Erstprüfung genannten Anforderungen können auch durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Auftragsvergabe, für die Dauer der Ausführung einen Vertrag zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.3 (RAL-GZ 961 (AK 2)) vorzulegen ("Fremdüberwachungsvertrag") und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 (RAL-GZ 961 (AK 2)) durchzuführen sowie die Fremdüberwachungsprotokolle dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
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3.4.2: Die Kunststoffdichtungsbahnen zur Abdichtung der zentralen/dezentralen Bodenfilter dürfen nur durch Fachbetriebe nach § 19l WHG (alt) verlegt werden. Eine noch aktuelle Fachbetriebszulassung nach § 19l Absatz 2 WHG (alt) für die Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen ist vorzulegen.
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Alternativ zur vorbenannten Fachbetriebszulassung kann die Fachbetriebseignung auch wie folgt nachgewiesen werden:
Die Fachbetriebseignung ist entsprechend der derzeitigen Übergangsregelung der Bundes-VAwS (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 14, Seite 377) nach § 3 Abs. (2) wie folgt nachzuweisen:
"(2) Ein Fachbetrieb in Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist, wer.
1. über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltgesetzes gewährleistet wird, und
2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt."
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Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. (2) Nr. 1 sind durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachzuweisen. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 sind durch Vorlage entsprechender Dokumente in Kopie nachzuweisen. Akzeptiert wird auch die Vorlage einer Absichtserklärung der baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft, dass für den Auftragsfall die gutachterliche Begleitung für den Auftragnehmer erfolgt.
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Die Beschreibung zur personellen und technischen Ausstattung muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen und es ist eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettosumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettosumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — Ergibt sich aus den Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bieterge-meinschaft oder dem benannten Vertreter zu unterzeichnen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag auf der Basis eines verpreisten Leistungsverzeichnisses und Planunterlagen ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH - Bereich Planung und Bau BBI, z. H. Herrn Joachim Korkhaus
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Jacob
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-09-01 📅
Datum des Endes: 2012-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
"§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB.
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird.
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Quelle: OJS 2011/S 059-096169 (2011-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Mittelstraße 5-5a, Zimmer 2.4.05
Kontakt
Fax: +49 3060912003 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 221-359198
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 59-096169
ABl. S-Ausgabe: 221

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 221-359198 (2011-11-14)