Zusätzliche Informationen
— zu I.1).
Die Vergabestelle wird aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren und die Beantwortung von Bewerberanfragen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen:
http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html.
Bewerberanfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 5.4.2011 (12:00) ausschließlich an die E-Mail-Adresse gemäß Punkt I.1
GUXXI@berlin-airport.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet.
Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse einzusenden/abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (gemäß Ziffer IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (gemäß Ziffer II.1.1) sowie den Worten "Teilnahmeantrag – nicht öffnen" zu kennzeichnen. Für die vorbenannten Kennzeichnung kann auch der von der Vergabestelle vorbereitete Kennzettel verwendet werden, der ebenfalls auf der Internetseite.
http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html unter "zusätzlichen Informationen" allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Verdingungsunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
— zu III.2) Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Bei Bewerberge-meinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem benannten Vertreter zu unterzeichnen (vgl. auch III.1.3).
Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben zur Situation des Unternehmens die in Ziffer III.2 benannten Erklärungen/ Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind).
Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nach-weise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zugelassen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3);
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen;
3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird nach folgenden Maßstäben durchgeführt:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— max. 600 Punkte auf die Bewertung der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft in der Tabelle gemäß Ziffer III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit dargestellten Referenzen (Pkt. 1.1 bis 1.4 max. 3 Referenzen, Pkt. 1.5 max. 2 Referenzen) bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40, die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Art der vergleichbaren Leistungen der in den Referenzen benannten Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 70),
— max. 200 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.3/3.1 bis 3.3 (bewertet wird die personelle Ausstattung mit dem Gewichtungsfaktor 24, die technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 12 und das Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 4),
— max. 200 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.1 und III.2.2 (bewertet wird die Bankauskunft mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 13, die Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 13 der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 2 und die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 2).
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Jedes vorgenannte Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert.
Die Punkteverteilung erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält,
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitrei-chende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält,
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 4 Punkte, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben:
— 5 Punkte bei >3 %,
— 4 Punkte bei >2 bis ≤3 %,
— 3 Punkte bei >1 bis ≤2 %,
— 2 Punkte bei >0 bis ≤1 %,
— 1 Punkt bei 0 % und 0 Punkte unter 0 %.
Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben:
— 5 Punkte bei 0 bis ≤60 %,
— 4 Punkte bei >60 bis ≤70 %,
— 3 Punkte bei >70 bis ≤80 %,
— 2 Punkte bei >80 bis ≤90 %,
— 1 Punkt bei >90 % bis ≤96 %und 0 Punkte >96 %.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
— zu II.3) Die hier benannten Termine sind voraussichtlicher Beginn und Ende der Auftragsausführung. Eine Konkretisierung erfolgt mit Versand der Verdingungsunterlagen,
— zu IV.2.1) Der gewertete Preis wird wie folgt ermittelt:
— Pauschalpreisangebot des Bieters für die zu erbringende Leistung,
— abzüglich eines etwaigen Nachlasses ohne Bedingungen.
Weitere Hinweise:
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf der Baustelle im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen anfallenden Abfallstoffe ausschließlich von der zentralen Abfallverwertung BBI, die von der Firma AWU Wildau GmbH in 15711 Königs Wusterhausen, DEUTSCHLAND betrieben wird, entsorgen zu lassen. Die Vertragsbedingungen und die Preislisten für die Entsorgung der Abfallstoffe werden den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt,
— Der Auftraggeber hat eine zentrale Baulogistik vorgegeben. Diese ist in der Logistik- und Baustellenordnung (LoBO) erfasst. Die Regelungen der LoBO sind von allen projektbeteiligten Unternehmen einzuhalten. Abweichungen von der LoBO werden im weiteren Vergabeverfahren spezifiziert!
— Mit dem Angebot ist durch die Bieter bereits der Nachweis der Beständigkeit der vorgesehen Betonzuschlagsstoffe hinsichtlich schädigender Alkali-Kieselsäure-Reaktion nach dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 12/2006 vom 17.5.2006, BMVBS zu erbringen,
— Postanschrift und Besucheranschrift des Auftraggebers: siehe I.1),
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
— Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angabe wiedergegeben wird,
— Die Vergabestelle bereit einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Demzufolge erfolgt die Ausschreibung durch die Vergabestelle als Sektorenauftraggeberin i.S.d. § 98 Nr. 4 GWB nach den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO) (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb).