Gegenstand ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte
— Gegenstand ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte. Dabei handelt es sich nicht um alle Werbestandorte am BER, — Insbesondere Print- und Online-Medien sind nicht Gegenstand des Verfahrens, — Da die Standorte der Werbeflächen zurzeit noch errichtet werden, stehen die zeitlichen Angaben unter dem Vorbehalt der fristgerechten Fertigstellung der Bauwerke, — Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung, sondern um einen Konzessionsvertrag. Deshalb finden die Regeln der SektVO keine Anwendung. Die Bekanntmachung erfolgt aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2011-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reklamedienste
Menge oder Umfang:
Es soll ein Konzessionsvertrag für etwa 450 Werbemöglichkeiten mit einem Vertragspartner abgeschlossen werden. Die genaue Anzahl ergibt sich aus den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe:—— die Werbemöglichkeiten umfassen Standard- und Sondermedien,—— die Werbemöglichkeiten sind im Innen- und Außenbereich des Flughafens gelegen,—— die Werbemöglichkeiten sind auf der Land- und auf der Luftseite gelegen.Der Konzessionsvertrag umfasst die Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte.
Es soll ein Konzessionsvertrag für etwa 450 Werbemöglichkeiten mit einem Vertragspartner abgeschlossen werden. Die genaue Anzahl ergibt sich aus den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe:—— die Werbemöglichkeiten umfassen Standard- und Sondermedien,—— die Werbemöglichkeiten sind im Innen- und Außenbereich des Flughafens gelegen,—— die Werbemöglichkeiten sind auf der Land- und auf der Luftseite gelegen.Der Konzessionsvertrag umfasst die Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reklamedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Non Aviation Management, Flughafen Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: werbung-bbi@berlin-airport.de📧
Telefon: +49 3041014504📞
Fax: +49 3041013511 📠
a) Erläuterungen zum Verfahren
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte. Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung. Die Regeln der SektVO finden keine Anwendung. Die Bekanntmachung erfolgt aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen.
b) Zu III.2): Teilnahmebedingungen: Die Interessenten/Interessentengemeinschaften haben zur Situation des Unternehmens, die in Ziffer III. 2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Interessenten/Interessentengemeinschaften entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig – und zwar für jedes Mitglied der Interessentengemeinschaft – beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nichtausreichend.
Sofern der Interessent/die Interessentengemeinschaft auf Eignungskriterien von Dritten/Nachunternehmern bzw. konzernverbundene Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise auch für den Dritten/ Nachunternehmer bzw. konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Interessenten/ die Interessentengemeinschaft in diesen Vertrag einzubringen;
c) Die Präqualifikationsdokumente sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung von Präqualifikationsdokumenten hat schriftlich zu erfolgen. Die Dokumente sind in Papierform im Format DIN A 4und zusätzlich wenn möglich in elektronischer Form (z. B. auf CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen.
d) Voraussetzung für die Zulassung zu der sich anschließenden Phase der Angebotseinholung ist, dass die Interessenten/Interessentengemeinschaften die in der Bekanntmachung Ziffer III.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Dokumente bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) genannten Frist in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Non Aviation Management– Konzession Werbung" bei der benannten Stelle fristgerecht einreichen. Für die Fristwahrung ist ausschließlich der tatsächliche Eingang der Präqualifikationsdokumente bei der FBS maßgeblich;
e) Allgemein: die FBS ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Interessenten/der Interessentengemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Dokumenten zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Erklärungen/Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen beim Interessenten/bei der Interessentengemeinschaft gegenüber dem Präqualifikationsverfahren ergeben, kann die FBS zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Eine Entschädigung wird für die Erstellung der Präqualifikationsdokumente und für die Angebotserstellung nicht gewährt. Die durch die Interessenten/Interessentengemeinschaft einzureichenden Dokumente verbleiben zu Dokumentationszwecken auch über den Abschluss des Verfahrens hinaus bei der FBS;
f) Erläuterungen zum Verfahren: Das Verfahren ist dreistufig strukturiert:
I. Präqualifikation: alle Interessenten/Interessentengemeinschaften sind durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse an einem Konzessionsvertrag für die Werbung am Flughafen Berlin Brandenburg zu bekunden (Interessenbekundung). Die Präqualifikation dient dem Zweck, die prinzipielle Eignung der einzelnen Interessenten/Interessentengemeinschaften für die Konzession „Werbung“ sicherzustellen. Für die Bestimmung der geeigneten Interessenten/Interessentengemeinschaften maßgeblich sind die gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise.
Die Interessenten/Interessentengemeinschaften sollen bei der unter I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle Unterlagen zur Präqualifikation anfordern. Der Inhalt dieser Unterlagen geht nicht über die hier dargelegten Informationen hinaus und die Verwendung ist nicht obligatorisch. Diese Unterlagen dienen der Verfahrensvereinfachung.
II. Angebotseinholung: diejenigen Interessenten/Interessentengemeinschaften, die in der Präqualifikation ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben sowie die sonstigen in der Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, erhalten Unterlagen für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Aufforderung zur Angebotsabgabe). Die präqualifizierten Interessenten/Interessentengemeinschaften haben dann die Möglichkeit, ein Angebot für die Konzession abzugeben. Die FBS behält sich vor, nach Auswertung der Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen.
III. Verhandlung: die FBS wird mit den bestplatzierten Bietern Verhandlungen durchführen. Die zu Verhandlungen eingeladenen Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Verhandlungsphase ein optimiertes Angebot abzugeben. Am Ende der Verhandlungsphase steht der Vertragsabschluss mit dem dann erstplatzierten Bieter. Für die FBS besteht die Möglichkeit, mit den Bietern Angebotsinhalt und Angebotspreise, wenn nötig in mehreren Verhandlungsrunden, zu verhandeln. Die FBS kann den Kreis derjenigen Bieter, mit denen sie verhandelt, begrenzen. Ein Anspruch des Bieters auf Verhandlung besteht nicht. Die FBS behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
g) Erläuterungen zum Umfang des Konzessionsvertrages:
Die von diesem Konzessionsvertrag betroffenen Werbemöglichkeiten umfassen nicht alle Werbestandorte des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Print- und Online-Medien sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die betroffenen Standorte und die Art der Nutzung werden von der FBS definiert und sind den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
h) Vertragslaufzeit: Der Vertrag beginnt mit Übergabe der Flächen.
Die Vertragslaufzeit endet dann nach 84 Monaten, gerechnet ab der Inbetriebnahme des Flughafens BER, welche aus heutiger Sicht für den 3.6.2012 geplant ist.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Konzessionär um maximal 3 Jahre verlängert werden. Der Konzessionär hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte. Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung. Die Regeln der SektVO finden keine Anwendung. Die Bekanntmachung erfolgt aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen.
b) Zu III.2): Teilnahmebedingungen: Die Interessenten/Interessentengemeinschaften haben zur Situation des Unternehmens, die in Ziffer III. 2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Interessenten/Interessentengemeinschaften entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig – und zwar für jedes Mitglied der Interessentengemeinschaft – beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nichtausreichend.
Sofern der Interessent/die Interessentengemeinschaft auf Eignungskriterien von Dritten/Nachunternehmern bzw. konzernverbundene Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise auch für den Dritten/ Nachunternehmer bzw. konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Interessenten/ die Interessentengemeinschaft in diesen Vertrag einzubringen;
c) Die Präqualifikationsdokumente sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung von Präqualifikationsdokumenten hat schriftlich zu erfolgen. Die Dokumente sind in Papierform im Format DIN A 4und zusätzlich wenn möglich in elektronischer Form (z. B. auf CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen.
d) Voraussetzung für die Zulassung zu der sich anschließenden Phase der Angebotseinholung ist, dass die Interessenten/Interessentengemeinschaften die in der Bekanntmachung Ziffer III.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Dokumente bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) genannten Frist in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Non Aviation Management– Konzession Werbung" bei der benannten Stelle fristgerecht einreichen. Für die Fristwahrung ist ausschließlich der tatsächliche Eingang der Präqualifikationsdokumente bei der FBS maßgeblich;
e) Allgemein: die FBS ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Interessenten/der Interessentengemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Dokumenten zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Erklärungen/Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen beim Interessenten/bei der Interessentengemeinschaft gegenüber dem Präqualifikationsverfahren ergeben, kann die FBS zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Eine Entschädigung wird für die Erstellung der Präqualifikationsdokumente und für die Angebotserstellung nicht gewährt. Die durch die Interessenten/Interessentengemeinschaft einzureichenden Dokumente verbleiben zu Dokumentationszwecken auch über den Abschluss des Verfahrens hinaus bei der FBS;
f) Erläuterungen zum Verfahren: Das Verfahren ist dreistufig strukturiert:
I. Präqualifikation: alle Interessenten/Interessentengemeinschaften sind durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse an einem Konzessionsvertrag für die Werbung am Flughafen Berlin Brandenburg zu bekunden (Interessenbekundung). Die Präqualifikation dient dem Zweck, die prinzipielle Eignung der einzelnen Interessenten/Interessentengemeinschaften für die Konzession „Werbung“ sicherzustellen. Für die Bestimmung der geeigneten Interessenten/Interessentengemeinschaften maßgeblich sind die gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise.
Die Interessenten/Interessentengemeinschaften sollen bei der unter I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle Unterlagen zur Präqualifikation anfordern. Der Inhalt dieser Unterlagen geht nicht über die hier dargelegten Informationen hinaus und die Verwendung ist nicht obligatorisch. Diese Unterlagen dienen der Verfahrensvereinfachung.
II. Angebotseinholung: diejenigen Interessenten/Interessentengemeinschaften, die in der Präqualifikation ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben sowie die sonstigen in der Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, erhalten Unterlagen für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Aufforderung zur Angebotsabgabe). Die präqualifizierten Interessenten/Interessentengemeinschaften haben dann die Möglichkeit, ein Angebot für die Konzession abzugeben. Die FBS behält sich vor, nach Auswertung der Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen.
III. Verhandlung: die FBS wird mit den bestplatzierten Bietern Verhandlungen durchführen. Die zu Verhandlungen eingeladenen Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Verhandlungsphase ein optimiertes Angebot abzugeben. Am Ende der Verhandlungsphase steht der Vertragsabschluss mit dem dann erstplatzierten Bieter. Für die FBS besteht die Möglichkeit, mit den Bietern Angebotsinhalt und Angebotspreise, wenn nötig in mehreren Verhandlungsrunden, zu verhandeln. Die FBS kann den Kreis derjenigen Bieter, mit denen sie verhandelt, begrenzen. Ein Anspruch des Bieters auf Verhandlung besteht nicht. Die FBS behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
g) Erläuterungen zum Umfang des Konzessionsvertrages:
Die von diesem Konzessionsvertrag betroffenen Werbemöglichkeiten umfassen nicht alle Werbestandorte des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Print- und Online-Medien sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die betroffenen Standorte und die Art der Nutzung werden von der FBS definiert und sind den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
h) Vertragslaufzeit: Der Vertrag beginnt mit Übergabe der Flächen.
Die Vertragslaufzeit endet dann nach 84 Monaten, gerechnet ab der Inbetriebnahme des Flughafens BER, welche aus heutiger Sicht für den 3.6.2012 geplant ist.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Konzessionär um maximal 3 Jahre verlängert werden. Der Konzessionär hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 13
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
— Gegenstand ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte. Dabei handelt es sich nicht um alle Werbestandorte am BER,
— Gegenstand ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte. Dabei handelt es sich nicht um alle Werbestandorte am BER,
— Insbesondere Print- und Online-Medien sind nicht Gegenstand des Verfahrens,
— Da die Standorte der Werbeflächen zurzeit noch errichtet werden, stehen die zeitlichen Angaben unter dem Vorbehalt der fristgerechten Fertigstellung der Bauwerke,
— Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung, sondern um einen Konzessionsvertrag. Deshalb finden die Regeln der SektVO keine Anwendung. Die Bekanntmachung erfolgt aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen.
Menge oder Umfang:
Es soll ein Konzessionsvertrag für etwa 450 Werbemöglichkeiten mit einem Vertragspartner abgeschlossen werden. Die genaue Anzahl ergibt sich aus den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe:
—— die Werbemöglichkeiten umfassen Standard- und Sondermedien,
—— die Werbemöglichkeiten sind im Innen- und Außenbereich des Flughafens gelegen,
—— die Werbemöglichkeiten sind auf der Land- und auf der Luftseite gelegen.
Der Konzessionsvertrag umfasst die Vermarktung von Werbemöglichkeiten am neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) - unter Einschluss der Errichtung und des Betriebes der Werbeobjekte.
Beschreibung der Optionen:
Es soll eine Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um maximal 3 Jahre geben.
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben bzw. der jeweiligen Rechtsform entsprechend, vergleichbare Nachweise,
— Eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts:
1. Ich/ Wir erklären, dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen, von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist;
1. Ich/ Wir erklären, dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen, von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist;
2. Insbesondere erklären ich/wir, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen;
3. Ich/ Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3. Ich/ Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Bürgel, Creditreform oder Dun &Bradstreet). Die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Präqualifikation nicht älter als 12 Monate sein. Ersatzweise Vorlage des letzten vorliegenden Jahresabschlusses,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Bürgel, Creditreform oder Dun &Bradstreet). Die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Präqualifikation nicht älter als 12 Monate sein. Ersatzweise Vorlage des letzten vorliegenden Jahresabschlusses,
— Angaben zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zum Umsatz im Geschäftssegment Flughäfen und/ oder Angaben zum Umsatz im Geschäftssegment Hochfrequenzstandorte, jeweils unter Nennung der Standorte,
— Die vorstehenden Nachweise sind von den Interessenten und den Mitgliedern der Interessentengemeinschaft zu führen. Die FBS behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die vorstehenden Nachweise sind von den Interessenten und den Mitgliedern der Interessentengemeinschaft zu führen. Die FBS behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Um sich zu qualifizieren, muss der Interessent folgendes darstellen bzw. nachweisen:
— Erfahrung in der Bewirtschaftung von Werbemedien: der Interessent soll seine Erfahrung hinsichtlich der Bewirtschaftung von Werbemedien an Flughäfen oder Hochfrequenzstandorten darstellen – es ist mindestens ein Referenzobjekt zu nennen,
— Erfahrung in der Vermarktung von Werbemedien: der Interessent soll seine Vermarktungskompetenz im Bereich Werbemedien und hier insbesondere im Flughafen-Bereich oder an Hochfrequenzstandorten aufzeigen – es ist mindestens ein Referenzprojekt zu nennen,
— Erfahrung in der Vermarktung von Werbemedien: der Interessent soll seine Vermarktungskompetenz im Bereich Werbemedien und hier insbesondere im Flughafen-Bereich oder an Hochfrequenzstandorten aufzeigen – es ist mindestens ein Referenzprojekt zu nennen,
— Die Darstellung der obigen beiden Punkte soll mit folgendem Inhalt erfolgen:
a. Bezeichnung des Referenzobjektes;
b. Name und Adresse des Geschäftspartners/Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim jeweiligen Geschäftspartner/Auftraggeber des Interessenten/der Interessentengemeinschaft ggf. mit Telefonnummer;
c. Zeitraum des Betriebs bzw. Ausführungszeitraum;
d. Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
Es ist für jedes Referenzobjekt ein Ansprechpartner zu benennen. Es ist der FBS zu gestatten, bei diesen Ansprechpartnern Auskünfte über die Referenzobjekte und den Interessenten einzuholen.
Die Darstellung der Referenzobjekte muss sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
— Anzahl der bewirtschafteten Objekte, gegliedert nach Geschäftssegmenten,
— Präsenz und Geschäftstätigkeit, nach Ländern gegliedert,
— Beschreibung der personellen Ausstattung des Unternehmens: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, nach Berufsgruppen/ Qualifikationen gegliedert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Konzessionär hat die betroffenen Werbeanlagen zu errichten. Hierfür ist ein Investitionsbedarf von mindestens 5 000 000 EUR einzuplanen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH - FBS
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Non Aviation Management, FBS-NAD Werbung
Martin Neuss, Peter Rothmann
Name: per Post: siehe Postanschrift unter Pkt. I.1). Nur bei persönlicher Anlieferung oder Expressdienstleister folgende Postanschrift verwenden:
Postanschrift: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH, Flughafen Tegel, BFG -Verwaltungsgebäude, Non Aviation Management, 1.OG, Raum 18a
Postleitzahl: 13405
Quelle: OJS 2011/S 036-059255 (2011-02-17)
Ergänzende Angaben (2011-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben