Generika 2011 (IV)

Techniker Krankenkasse

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (im Folgenden: TK) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden (ausgenommen Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Wie aus dieser Vergabebekanntmachung ersichtlich, wurden hierzu 44 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. (Vergleichs-)Gruppen unterteilt. Für Einzelheiten wird auf Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Anlage A1 der Vergabeunterlagen verwiesen. Es ist beabsichtigt, Rabattverträge mit 3 pharmazeutischen Unternehmern (jeweils als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Los zu schließen, sofern für das jeweilige Los mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind (siehe auch Ziffer II.1.4) dieser Vergabebekanntmachung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-01 Auftragsbekanntmachung
2011-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Jahr 2010 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind.Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.3.2011 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung - PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 9.3.2011, BGBl. 2011 I S. 384) hatten.Die in 2010 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 zugeordnet war. So ging z. B. ein Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 diese Normgröße trug.Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2010“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Zur Orientierung: Das allgemeine Wachstum der Anzahl der Versicherten der TK betrug in den Jahren 2005 bis 2009 ca. 2,8 % p.a., in 2010 ca. 4,7 %; durch die Fusion der TK mit der IKK-Direkt zum 1. Januar 2009 kam es zu einem außerordentlichen Zuwachs von ca. 804 000 Versicherten. Auch künftig können sich die Versichertenzahlen durch derartige allgemeine und außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge ändern.Bei allen hier gemachten Zahlenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, die nach der Vergaberechtsprechung als Kalkulationsgrundlage geeignet sind. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern aber keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen.Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: vergabe.generika.iv@tk.de 📧
Fax: +49 4069093360 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 107-175653
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten pharmazeutischen Unternehmern (vgl. Ziffer III.1.4) dieser Vergabebekanntmachung) nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (im Folgenden: TK) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden (ausgenommen Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Wie aus dieser Vergabebekanntmachung ersichtlich, wurden hierzu 44 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. (Vergleichs-)Gruppen unterteilt. Für Einzelheiten wird auf Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Anlage A1 der Vergabeunterlagen verwiesen. Es ist beabsichtigt, Rabattverträge mit 3 pharmazeutischen Unternehmern (jeweils als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Los zu schließen, sofern für das jeweilige Los mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind (siehe auch Ziffer II.1.4) dieser Vergabebekanntmachung).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Alprazolam
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose; eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen; ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Amantadin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ambroxol und Doxycyclin
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Atenolol und Chlortalidon
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Benazepril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Beta-Acetyldigoxin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Bromazepam
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Bromocriptin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Captopril
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Cetirizin
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Clomipramin
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Folsäure
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Glibenclamid
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Indapamid
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Iodid-Ion
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Lactulose
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Loperamid
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Lovastatin
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Meloxicam
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Minocyclin
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Moclobemid
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Molsidomin
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Nebivolol
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Norfloxacin
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Paracetamol
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Piracetam
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Piretanid
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Pramipexol
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Propafenon
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Propranolol
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Quinapril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Selegilin
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Tamoxifen
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Ticlopidin
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Vancomycin
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Jahr 2010 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind.
Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.3.2011 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung - PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 9.3.2011, BGBl. 2011 I S. 384) hatten.
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Die in 2010 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 zugeordnet war. So ging z. B. ein Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 diese Normgröße trug.
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Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2010“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Zur Orientierung: Das allgemeine Wachstum der Anzahl der Versicherten der TK betrug in den Jahren 2005 bis 2009 ca. 2,8 % p.a., in 2010 ca. 4,7 %; durch die Fusion der TK mit der IKK-Direkt zum 1. Januar 2009 kam es zu einem außerordentlichen Zuwachs von ca. 804 000 Versicherten. Auch künftig können sich die Versichertenzahlen durch derartige allgemeine und außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge ändern.
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Bei allen hier gemachten Zahlenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, die nach der Vergaberechtsprechung als Kalkulationsgrundlage geeignet sind. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern aber keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen.
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Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
Referenznummer: VgSt/V - 2011/020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2011); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen,
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— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage E2 der Vergabeunterlagen,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage E1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Zulassungsnachweise für alle Arzneimittel, für die ein Rabattangebot abgegeben wird, durch Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug), der die aktuelle Zulassungssituation wiedergibt. Folgende Angaben zur Zulassungssituation jedes einzelnen angebotsgegenständlichen Arzneimittels müssen sich aus dem AMIS-Auszug ergeben:
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Aa) Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels,
Ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden.
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Ac) Zulassungsnummer,
Ad) Darreichungsform,
Ae) Stoffname/Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination,
Af) Stoffmenge/Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen/Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile,
Ag) Verkehrsfähigkeit.
Weicht bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle Zulassungssituation hinsichtlich der unter ab) bis ag) geforderten Angaben von den im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab oder enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis ag) geforderten Angaben, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist.
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Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Los die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Unterauftragnehmer die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Unterauftragnehmer.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-07-27 📅
Öffnungsort: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe
Vergabestelle / F 0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-02-01 📅
Datum des Endes: 2014-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2011/020

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
"§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
"§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend."
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
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Quelle: OJS 2011/S 107-175653 (2011-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe.generika.iv@tk.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 202-328147
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 107-175653
ABl. S-Ausgabe: 202

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-11 📅
Name: 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1 + 3
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

3️⃣

4️⃣

5️⃣
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Straße 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

6️⃣

7️⃣
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastraße 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣
Name: Sandoz Pharmaceuticals GmbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 11
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

1️⃣1️⃣
Name: Wörwag Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Calwer Straße 7
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣
Name: mibe GmbH Arzneimittel
Postanschrift: Münchener Str. 15
Postort: Brehna
Postleitzahl: 06796

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣

2️⃣0️⃣
Name: Hormosan Pharma GmbH
Postanschrift: Wilhelmshöher Straße 106
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60389

2️⃣1️⃣

2️⃣2️⃣

2️⃣3️⃣

2️⃣4️⃣

2️⃣5️⃣
Name: Bietergemeinschaft 1 A Pharma GmbH / Sandoz Pharmaceuticals GmbH, bestehend aus: 1 A Pharma GmbH, Sandoz Pharmaceuticals GmbH, c/o 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1+3

2️⃣6️⃣

2️⃣7️⃣
Name: Dolorgiet GmbH + Co. KG
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 1
Postort: St. Augustin
Postleitzahl: 53754

2️⃣8️⃣

2️⃣9️⃣

3️⃣0️⃣
Name: Bietergemeinschaft ratiopharm / TEVA Gruppe GbR (AbZ, AWD, CT, ratiopharm, Teva), bestehend aus: ratiopharm GmbH, AbZ-Pharma GmbH, CT Arzneimittel GmbH, TEVA GmbH, AWD.pharma GmbH & Co. KG, c/o ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079

3️⃣1️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

3️⃣2️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
Postanschrift: Heinz-Lohmann-Straße 5
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472

3️⃣3️⃣

3️⃣4️⃣
Name: Abbott Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 20
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

3️⃣5️⃣

3️⃣6️⃣

3️⃣7️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co Generica KG

3️⃣8️⃣
Name: Mylan dura GmbH
Postanschrift: Wittichstraße 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295

3️⃣9️⃣
Name: Actavis Deutschland GmbH & Co KG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

4️⃣0️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co

4️⃣1️⃣
Name: Merck Serono GmbH
Postanschrift: Alsfelder Straße 17
Postleitzahl: 64289

4️⃣2️⃣

4️⃣3️⃣

4️⃣4️⃣

4️⃣5️⃣

4️⃣6️⃣

4️⃣7️⃣
Name: Winthrop Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Potsdamer Straße 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785

4️⃣8️⃣
Name: Lindopharm GmbH
Postanschrift: Neustraße 82
Postort: Hilden
Postleitzahl: 40721

4️⃣9️⃣

5️⃣0️⃣

5️⃣1️⃣

5️⃣2️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156

5️⃣3️⃣

5️⃣4️⃣

5️⃣5️⃣

5️⃣6️⃣

5️⃣7️⃣

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Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

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Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Industriestraße 31
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194

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Name: Heunet Pharma GmbH

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7️⃣9️⃣
Name: axcount Generika AG
Postanschrift: Max-Planck-Str. 36b
Postort: Friedrichsdorf
Postleitzahl: 61381

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1️⃣0️⃣9️⃣
Name: cell pharm GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 52

1️⃣1️⃣0️⃣
Name: Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Am Bahnhof 2
Postort: Ursensollen
Postleitzahl: 92289

1️⃣1️⃣1️⃣
Name: AAA Pharma GmbH
Postanschrift: Liebknechtstraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565

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Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-18 📅

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Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
6
18
5
1
7
3
4
17
8

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team Generika/F 0.09a

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2011/S 202-328147 (2011-10-18)