Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software - gleich über welche vertragliche Konstruktion der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag muss unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 1.6.2011 durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Eine entsprechende Rückdeckung (Grace Period) durch den Lizenzgeber liegt vor. Der spätere Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Bedarfsträger die geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet. Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die die Bedarfsträger hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken -insbesondere von Seiten des Lizenzgebers - freistellen. Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage(Leistungsbeschreibung) explizit und abschließend beschrieben. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: — die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der abrufenden Bedarfsträger mit: — einfachen Nutzungsrechten sowie, — erweiterten Nutzungsrechten, — Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs, die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen, — Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches), — Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen, — Technische Unterstützung, — Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege, — Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere: — Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), — Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form, — Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativenwährend der Vertragslaufzeit, — Unterstützung des Auftraggebers bzw. der abrufenden Bedarfsträger im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit, — Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung dieses Rahmenvertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen für die Bereiche nach II.1.5) zu erbringen:— die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der abrufenden Bedarfsträger mit:— einfachen Nutzungsrechten sowie,— erweiterten Nutzungsrechten,— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs,— die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,— Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches),— Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,— Technische Unterstützung,— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,— Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere:— Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),— Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form,— Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit,— Unterstützung des Auftraggebers bzw. der abrufenden Bedarfsträger im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit,— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung des Rahmenvertrages.Die GKD Recklinghausen geht von einem Umsatz von mind. 790 000 EUR bzw. einem maximalen Umsatz von 3 500 000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Rückgriff auf die Verlängerungsoption aus. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bieter. Abweichungen sind jederzeit möglich und zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung für MS-Produkte aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen für die Bereiche nach II.1.5) zu erbringen:— die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der abrufenden Bedarfsträger mit:— einfachen Nutzungsrechten sowie,— erweiterten Nutzungsrechten,— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs,— die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,— Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches),— Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,— Technische Unterstützung,— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,— Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere:— Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),— Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form,— Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit,— Unterstützung des Auftraggebers bzw. der abrufenden Bedarfsträger im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit,— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung des Rahmenvertrages.Die GKD Recklinghausen geht von einem Umsatz von mind. 790 000 EUR bzw. einem maximalen Umsatz von 3 500 000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Rückgriff auf die Verlängerungsoption aus. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bieter. Abweichungen sind jederzeit möglich und zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung für MS-Produkte aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen
Postanschrift: Castroper Str. 30
Postleitzahl: 45665
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkd-re.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkd-re.de📧
Telefon: +49 23613033-242/238📞
Die Unterlagenbereitstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Verdingungsunterlagen können über den Vergabemarktplatz unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ angefordert und abgerufen werden. Die Registrierung für Unternehmen ist kostenlos. Sie können dort auch Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Unterlagenbereitstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Verdingungsunterlagen können über den Vergabemarktplatz unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ angefordert und abgerufen werden. Die Registrierung für Unternehmen ist kostenlos. Sie können dort auch Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software - gleich über welche vertragliche Konstruktion der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag muss unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 1.6.2011 durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Eine entsprechende Rückdeckung (Grace Period) durch den Lizenzgeber liegt vor. Der spätere Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Bedarfsträger die geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet.
Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software - gleich über welche vertragliche Konstruktion der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag muss unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 1.6.2011 durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Eine entsprechende Rückdeckung (Grace Period) durch den Lizenzgeber liegt vor. Der spätere Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Bedarfsträger die geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet.
Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die die Bedarfsträger hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken -insbesondere von Seiten des Lizenzgebers - freistellen.
Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die die Bedarfsträger hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken -insbesondere von Seiten des Lizenzgebers - freistellen.
Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage(Leistungsbeschreibung) explizit und abschließend beschrieben.
Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage(Leistungsbeschreibung) explizit und abschließend beschrieben.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
— die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der abrufenden Bedarfsträger mit:
— einfachen Nutzungsrechten sowie,
— erweiterten Nutzungsrechten,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs, die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,
— Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches),
— Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,
— Technische Unterstützung,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,
— Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere:
— Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
— Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form,
— Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativenwährend der Vertragslaufzeit,
— Unterstützung des Auftraggebers bzw. der abrufenden Bedarfsträger im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit,
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung dieses Rahmenvertrages.
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen für die Bereiche nach II.1.5) zu erbringen:
— die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der abrufenden Bedarfsträger mit:
— einfachen Nutzungsrechten sowie,
— erweiterten Nutzungsrechten,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs,
— die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,
— Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches),
— Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,
— Technische Unterstützung,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,
— Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere:
— Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
— Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form,
— Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit,
— Unterstützung des Auftraggebers bzw. der abrufenden Bedarfsträger im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit,
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung des Rahmenvertrages.
Die GKD Recklinghausen geht von einem Umsatz von mind. 790 000 EUR bzw. einem maximalen Umsatz von 3 500 000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Rückgriff auf die Verlängerungsoption aus. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bieter. Abweichungen sind jederzeit möglich und zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung für MS-Produkte aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag besteht nicht.
Die GKD Recklinghausen geht von einem Umsatz von mind. 790 000 EUR bzw. einem maximalen Umsatz von 3 500 000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Rückgriff auf die Verlängerungsoption aus. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bieter. Abweichungen sind jederzeit möglich und zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung für MS-Produkte aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: B1.11-542/11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärungen nach § 7 EG Abs. 7 VOL/A: Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnungbeantragt und mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Das Unternehmen kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nach. Im Vergabeverfahren wurden nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärungen nach § 7 EG Abs. 7 VOL/A: Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnungbeantragt und mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Das Unternehmen kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nach. Im Vergabeverfahren wurden nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die Jahre 2008, 2009 und 2010 entsprechend der angegeben Bereiche an.
2. Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2008, 2009 und 2010 sowie die entsprechenden Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mindeststandards:
Zu 1.: - Umsatz in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden,
— Durchschnittsumsatz (bezogen auf den Gesamtumsatz) der letzten 3 Jahre mindestens 1 750 000 EUR, - Keine stark negative Umsatzentwicklung über den geforderten Zeitraum.
Zu 2.: - Keine stark negative Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter,
— Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand im Jahr 2010 mindestens 10.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen um zu gewährleisten, dass der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert und können die Qualifikation nachweisen. Diese Qualifikation schließt auch die jeweils aktuellen Lizenzmodelle ein. Antwort: Ja/Nein.
1. Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen um zu gewährleisten, dass der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert und können die Qualifikation nachweisen. Diese Qualifikation schließt auch die jeweils aktuellen Lizenzmodelle ein. Antwort: Ja/Nein.
2. Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bewerbers gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
2. Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass der Bedarfsträger alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bewerbers gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
Beschreiben Sie weiterhin, welche Anforderungen Ihr Unternehmen jeweils in Bezug auf Personal, Qualifikation und Service erfüllen muss, um seitens des Lizenzgebers berechtigt zu sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Weisen Sie exemplarisch auch die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter mit Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzmodellen) nach. Gehen Sie auch darauf ein, wie Sie diese Qualifikation auch künftig sicherstellen werden.
Beschreiben Sie weiterhin, welche Anforderungen Ihr Unternehmen jeweils in Bezug auf Personal, Qualifikation und Service erfüllen muss, um seitens des Lizenzgebers berechtigt zu sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Weisen Sie exemplarisch auch die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter mit Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzmodellen) nach. Gehen Sie auch darauf ein, wie Sie diese Qualifikation auch künftig sicherstellen werden.
3. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen PreSales-Beratung ist es wünschenswert, dass der Bewerber übergegenwärtig fest angestellte Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung (besser gültiger Zertifizierung) zum MicrosoftProdukt-Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs und einer qualifizierten Lizenzberatung ist es erforderlich, dass der Bewerber über gegenwärtig fest angestellte Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung (besser gültiger Zertifizierung) zum Vertriebs (Lizenz-)Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung einer zeitnahen Auftragsbearbeitung ist es erforderlich, dass künftige Auftragnehmer zusätzlich zu den oben erwähnten Spezialisten über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern im Auftragswesen verfügen. Geben Sie an, über wie viele Mitarbeiter mit den diesbezüglichen Qualifikationen Sie jeweils verfügen. Geben Sie weiterhin an, wie viele Kundenaufträge im Rahmen des zu vergebenden Rahmenvertrages Sie maximal gleichzeitig (auch im Dialog mit dem Kunden) bearbeiten können.
3. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen PreSales-Beratung ist es wünschenswert, dass der Bewerber übergegenwärtig fest angestellte Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung (besser gültiger Zertifizierung) zum MicrosoftProdukt-Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs und einer qualifizierten Lizenzberatung ist es erforderlich, dass der Bewerber über gegenwärtig fest angestellte Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung (besser gültiger Zertifizierung) zum Vertriebs (Lizenz-)Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung einer zeitnahen Auftragsbearbeitung ist es erforderlich, dass künftige Auftragnehmer zusätzlich zu den oben erwähnten Spezialisten über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern im Auftragswesen verfügen. Geben Sie an, über wie viele Mitarbeiter mit den diesbezüglichen Qualifikationen Sie jeweils verfügen. Geben Sie weiterhin an, wie viele Kundenaufträge im Rahmen des zu vergebenden Rahmenvertrages Sie maximal gleichzeitig (auch im Dialog mit dem Kunden) bearbeiten können.
Mindeststandards:
Zu 1.: Antwort: Ja (Ausschlusskriterium);
Zu 2. - Aussagefähige Autorisierung (oder vergleichbar) durch den Hersteller vorhanden,
— Qualifikation der Mitarbeiter durch Zertifikate (oder vergleichbar) vorhanden,
— Aktuelle Kenntnis der Lizenzmodelle vorhanden.
Zu 3: - Qualifizierte Vertriebs (Lizenz-)Spezialisten vorhanden,
— 10 gleichzeitige Auftragsannahmen und -Bearbeitungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die unter III. 2.1) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Projektsprache ist ausschließlich deutsch, d.h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation im Projekt ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und diese bzw. die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Projektsprache ist ausschließlich deutsch, d.h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation im Projekt ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und diese bzw. die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-12-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg:10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg:10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
— soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 214-349208 (2011-11-03)