Inspektion, Wartung und damit verbundene, kleine Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung der technischen Anlagen und Einrichtungen an Standorten des BOS-Digitalfunks in NRW
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Inspektion, Wartung und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung der technischen Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur an Standorten des BOS-Digitalfunks in NRW auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind mithin die Wartungsleistungen für die komplette Infrastruktur (Betriebsräume, Stahlbau/Tragkonstruktionen, Verkehrswege und Außenanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlage, Elektroinstallationen, Klima/Kälte) und im Weiteren ein Konzept für die Wartung von bestimmten Netzersatzanlagen an den BOS-Standorten. Der zu vergebende Leistungsgegenstand umfasst hierbei die Wartungsleistungen an ca. 540 Basisstationen und Richtfunkumsetzern, sowie an weiteren bis zu 110 Richtfunkanbindungen an polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, die sich über das Land NRW verteilt befinden. Die Wartung der Antennen- und der Systemtechnik hingegen ist nicht Leistungsgegenstand der vorliegenden Gesamtmaßnahme. Zur Störungsbeseitigung hat der zukünftige Auftragnehmer die Erreichbarkeit über 24 Stunden an 365 Tagen über ein Störmeldemanagementcenter sicherzustellen. Zur Statusverfolgung stellt der Auftraggeber ein Trouble-Ticketsystem bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-05.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Menge oder Umfang:
Wartungsleistungen an ca. 540 Basisstationen und Richtfunkumsetzern, sowie an weiteren bis zu 110 Richtfunkanbindungen an polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, die sich über das Land NRW verteilt befinden. Konzept für die Wartung von bestimmten Netzersatzanlagen an den BOS-Standorten.
Wartungsleistungen an ca. 540 Basisstationen und Richtfunkumsetzern, sowie an weiteren bis zu 110 Richtfunkanbindungen an polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, die sich über das Land NRW verteilt befinden. Konzept für die Wartung von bestimmten Netzersatzanlagen an den BOS-Standorten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
E-Mail: poststelle.lzpd@polizei.nrw.de📧
Telefon: +49 2034175-0📞
Fax: +49 2034175-7299 📠
— Als Verfahrensart wurde das nicht offene Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Absatz 2 Buchstabe a) und d) VOL/A gewählt. Die Auswahl des nicht offenen Verfahrens ist begründet durch den beschränkten Kreis von Unternehmen, welche die benötigte Leistung in der geforderten und geeigneten Weise ausführen können. Es ergeben sich zum einen aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Auftraggeber um eine Behörde aus dem Sicherheitsbereich handelt, zum anderen aber insbesondere auch aufgrund der vorliegend umzusetzenden Gesamtmaßnahme besondere Anforderungen an die Eignung der zu beteiligenden Bieter. Dies erfordert die Einholung von zusätzlichen (Eignungs-) Nachweisen und Referenzen, aber auch von Vertraulichkeitserklärungen bereits vor der Angebotsaufforderung (s. unten). Zugleich belegen die vorgenannten erforderlichen Nachweise, Vertraulichkeitserklärungen etc. die vorliegenden Geheimhaltungserfordernisse seitens des Auftraggebers, aufgrund derer ein offenes Verfahren zugleich unzweckmäßig wäre,
— Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 9.5.2011, 15:00 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit nicht in Ziffer III.2) ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen und mit dem, unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten, Bewerbungskennzettel gekennzeichneten Umschlag an die in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannte Angebotssammelstelle zu richten.
Erforderliche Kennzeichnung (falls der o. g. Bewerbungskennzettel nicht verwendet wird):
"Bitte nicht öffnen.
Teilnahmeantrag für das Verfahren ZA 5.2/26100218/Kn".
— Die Kosten/ der Aufwand für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden/ wird nicht durch den Auftraggeber erstattet,
— Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme am weiteren Verfahren eine Registrierung des jeweiligen Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz NRW zwingend erforderlich ist. Die Registrierung ist unter www.evergabe.nrw.de möglich (s. sonstige Adressen und Kontaktstellen). Die Leistungsbeschreibung und die weiteren Dokumente werden nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb den ausgewählten Bietern ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Soweit Auskünfte während des Teilnahmewettbewerbs erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten,
— Zudem wird seitens der Vergabestelle des LZPD NRW vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Geheimhaltungserklärung (sog. Vertraulichkeitsvereinbarung) von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern gefordert. Diese Geheimhaltungserklärung wird den entsprechenden Bewerbern durch die Vergabestelle im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch den jeweiligen Bewerber ist Voraussetzung zum Erhalt der Vergabeunterlagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
— Definition Mobilfunknetzbetreiber/Bündelfunknetzbetreiber (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Gemäß der hier zu Grunde gelegten Eingrenzung, ist ein Mobilfunknetzbetreiber ein Unternehmen das ein oder mehrere Funknetze mit mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt Verbindungen zur Sprach- und/oder Datenübertragung betreibt. Ein Betreiber von Bündelfunknetzen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Funknetze mit einer und/oder mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt und/oder Punkt zu Mehrpunkt.
Verbindungen zur Sprach- und Datenübertragung betreibt.
— Definition Wartung und Inspektion (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Inspektion und Wartung im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunk oder Bündelfunkstandorten. Zu den Infrastruktureinrichtungen gehört die Gesamtheit der baulichen Anlagen, wie Betriebsräume, Stahlbau, Verkehrswege und Außenanlagen, Elektro-, Blitzschutz- und Erdungsanlage, sowie Klima- oder Kälteanlagen oder zumindest wesentliche Teile hiervon.
— Als Verfahrensart wurde das nicht offene Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Absatz 2 Buchstabe a) und d) VOL/A gewählt. Die Auswahl des nicht offenen Verfahrens ist begründet durch den beschränkten Kreis von Unternehmen, welche die benötigte Leistung in der geforderten und geeigneten Weise ausführen können. Es ergeben sich zum einen aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Auftraggeber um eine Behörde aus dem Sicherheitsbereich handelt, zum anderen aber insbesondere auch aufgrund der vorliegend umzusetzenden Gesamtmaßnahme besondere Anforderungen an die Eignung der zu beteiligenden Bieter. Dies erfordert die Einholung von zusätzlichen (Eignungs-) Nachweisen und Referenzen, aber auch von Vertraulichkeitserklärungen bereits vor der Angebotsaufforderung (s. unten). Zugleich belegen die vorgenannten erforderlichen Nachweise, Vertraulichkeitserklärungen etc. die vorliegenden Geheimhaltungserfordernisse seitens des Auftraggebers, aufgrund derer ein offenes Verfahren zugleich unzweckmäßig wäre,
— Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 9.5.2011, 15:00 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit nicht in Ziffer III.2) ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen und mit dem, unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten, Bewerbungskennzettel gekennzeichneten Umschlag an die in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannte Angebotssammelstelle zu richten.
Erforderliche Kennzeichnung (falls der o. g. Bewerbungskennzettel nicht verwendet wird):
"Bitte nicht öffnen.
Teilnahmeantrag für das Verfahren ZA 5.2/26100218/Kn".
— Die Kosten/ der Aufwand für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden/ wird nicht durch den Auftraggeber erstattet,
— Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme am weiteren Verfahren eine Registrierung des jeweiligen Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz NRW zwingend erforderlich ist. Die Registrierung ist unter www.evergabe.nrw.de möglich (s. sonstige Adressen und Kontaktstellen). Die Leistungsbeschreibung und die weiteren Dokumente werden nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb den ausgewählten Bietern ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Soweit Auskünfte während des Teilnahmewettbewerbs erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten,
— Zudem wird seitens der Vergabestelle des LZPD NRW vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Geheimhaltungserklärung (sog. Vertraulichkeitsvereinbarung) von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern gefordert. Diese Geheimhaltungserklärung wird den entsprechenden Bewerbern durch die Vergabestelle im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch den jeweiligen Bewerber ist Voraussetzung zum Erhalt der Vergabeunterlagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
— Definition Mobilfunknetzbetreiber/Bündelfunknetzbetreiber (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Gemäß der hier zu Grunde gelegten Eingrenzung, ist ein Mobilfunknetzbetreiber ein Unternehmen das ein oder mehrere Funknetze mit mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt Verbindungen zur Sprach- und/oder Datenübertragung betreibt. Ein Betreiber von Bündelfunknetzen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Funknetze mit einer und/oder mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt und/oder Punkt zu Mehrpunkt.
Verbindungen zur Sprach- und Datenübertragung betreibt.
— Definition Wartung und Inspektion (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Inspektion und Wartung im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunk oder Bündelfunkstandorten. Zu den Infrastruktureinrichtungen gehört die Gesamtheit der baulichen Anlagen, wie Betriebsräume, Stahlbau, Verkehrswege und Außenanlagen, Elektro-, Blitzschutz- und Erdungsanlage, sowie Klima- oder Kälteanlagen oder zumindest wesentliche Teile hiervon.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Inspektion, Wartung und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung der technischen Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur an Standorten des BOS-Digitalfunks in NRW auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind mithin die Wartungsleistungen für die komplette Infrastruktur (Betriebsräume, Stahlbau/Tragkonstruktionen, Verkehrswege und Außenanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlage, Elektroinstallationen, Klima/Kälte) und im Weiteren ein Konzept für die Wartung von bestimmten Netzersatzanlagen an den BOS-Standorten. Der zu vergebende Leistungsgegenstand umfasst hierbei die Wartungsleistungen an ca. 540 Basisstationen und Richtfunkumsetzern, sowie an weiteren bis zu 110 Richtfunkanbindungen an polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, die sich über das Land NRW verteilt befinden. Die Wartung der Antennen- und der Systemtechnik hingegen ist nicht Leistungsgegenstand der vorliegenden Gesamtmaßnahme.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Inspektion, Wartung und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung der technischen Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur an Standorten des BOS-Digitalfunks in NRW auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind mithin die Wartungsleistungen für die komplette Infrastruktur (Betriebsräume, Stahlbau/Tragkonstruktionen, Verkehrswege und Außenanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlage, Elektroinstallationen, Klima/Kälte) und im Weiteren ein Konzept für die Wartung von bestimmten Netzersatzanlagen an den BOS-Standorten. Der zu vergebende Leistungsgegenstand umfasst hierbei die Wartungsleistungen an ca. 540 Basisstationen und Richtfunkumsetzern, sowie an weiteren bis zu 110 Richtfunkanbindungen an polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, die sich über das Land NRW verteilt befinden. Die Wartung der Antennen- und der Systemtechnik hingegen ist nicht Leistungsgegenstand der vorliegenden Gesamtmaßnahme.
Zur Störungsbeseitigung hat der zukünftige Auftragnehmer die Erreichbarkeit über 24 Stunden an 365 Tagen über ein Störmeldemanagementcenter sicherzustellen. Zur Statusverfolgung stellt der Auftraggeber ein Trouble-Ticketsystem bereit.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die Option (einseitiges Gestaltungsrecht) vor, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf Ausübung des Optionsrechts. Die Verlängerungsoption ist zur Erfüllung der gesetzlichen hoheitlichen Aufgaben des Auftraggebers, insbesondere im Bereich der öffentlichen Sicherheit, zwingend erforderlich, um etwaigen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des bundesweiten Gesamtprojektes Digitalfunk BOS, auf die der Auftraggeber wegen der Zuständigkeit der BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) keinen Einfluss hat, angemessen bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistung Rechnung tragen zu können. Im Falle der Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr rechtfertigen diese besonderen Umstände und der Auftragsgegenstand eine Überschreitung der Regelvertragslaufzeit von vier Jahren (§ 4 EG Absatz 7 VOL/A).
Der Auftraggeber behält sich die Option (einseitiges Gestaltungsrecht) vor, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf Ausübung des Optionsrechts. Die Verlängerungsoption ist zur Erfüllung der gesetzlichen hoheitlichen Aufgaben des Auftraggebers, insbesondere im Bereich der öffentlichen Sicherheit, zwingend erforderlich, um etwaigen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des bundesweiten Gesamtprojektes Digitalfunk BOS, auf die der Auftraggeber wegen der Zuständigkeit der BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) keinen Einfluss hat, angemessen bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistung Rechnung tragen zu können. Im Falle der Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr rechtfertigen diese besonderen Umstände und der Auftragsgegenstand eine Überschreitung der Regelvertragslaufzeit von vier Jahren (§ 4 EG Absatz 7 VOL/A).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ZA 5.2/26100218/Kn
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) zusammen mit dem Teilnahmeantrag (der Teilnahmeantragsvordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern (vgl. § 7 EG Absatz 12 i. V.m. § 19 EG Absatz 2 VOL/A). Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bewerber - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes- aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern (vgl. § 7 EG Absatz 13 VOL/A). Die Bewerber haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Die nachfolgend unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) zusammen mit dem Teilnahmeantrag (der Teilnahmeantragsvordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern (vgl. § 7 EG Absatz 12 i. V.m. § 19 EG Absatz 2 VOL/A). Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bewerber - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes- aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern (vgl. § 7 EG Absatz 13 VOL/A). Die Bewerber haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Sämtliche Nachweise dürfen bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Eine Zusammenstellung (Checkliste) der einzureichenden Unterlagen (Vordruck VOL 5f EG) kann zudem bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Sämtliche Nachweise dürfen bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Eine Zusammenstellung (Checkliste) der einzureichenden Unterlagen (Vordruck VOL 5f EG) kann zudem bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruption) - Zwingend im Original vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck VOL 5b EG kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de abgerufen werden.),
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruption) - Zwingend im Original vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck VOL 5b EG kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de abgerufen werden.),
— Unterschriebene Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A - Zwingend im Original vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck VOL 5c EG kann bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.),
— Unterschriebene Bewerbererklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Zwingend im Original vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.),
— Unterschriebene Bewerbererklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Zwingend im Original vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.),
— Unbeglaubigter Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Soweit sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers beruft, hat er mit seinem Teilnahmeantrag diesen zu benennen und von dem entsprechenden Nachunternehmer alle unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) geforderten Unterlagen sowie - insoweit zutreffend - die unter Ziffer III.2.3) geforderten Bescheinigungen bzw. Eigenerklärungen vorzulegen.
— Soweit sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers beruft, hat er mit seinem Teilnahmeantrag diesen zu benennen und von dem entsprechenden Nachunternehmer alle unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) geforderten Unterlagen sowie - insoweit zutreffend - die unter Ziffer III.2.3) geforderten Bescheinigungen bzw. Eigenerklärungen vorzulegen.
Weitergehend muss der Bewerber spätestens bis zur Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Vergabestelle eine von dem entsprechenden Nachunternehmer vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch andere Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorlegen. Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Erklärung ist zwingend im Original vorzulegen.
Weitergehend muss der Bewerber spätestens bis zur Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Vergabestelle eine von dem entsprechenden Nachunternehmer vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch andere Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorlegen. Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Erklärung ist zwingend im Original vorzulegen.
— Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solche Nachunternehmer auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Erklärung ist zwingend im Original vorzulegen. Insoweit der Bewerber jedoch bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zu der Mitteilung in der Lage sein sollte, ob er sich im Beauftragungsfall Nachunternehmern bedienen will, so hat er, insofern er seine Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nachgewiesen hat und zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, die von ihm vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
— Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solche Nachunternehmer auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Erklärung ist zwingend im Original vorzulegen. Insoweit der Bewerber jedoch bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zu der Mitteilung in der Lage sein sollte, ob er sich im Beauftragungsfall Nachunternehmern bedienen will, so hat er, insofern er seine Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nachgewiesen hat und zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, die von ihm vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die unter den Ziffern III.2.1) und 2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen der entsprechenden Nachunternehmer bis spätestens zur Zuschlagserteilung anzufordern.
— Bewerbergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter den Ziffer III.2.1) und 2.2) geforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Zudem müssen Bewerbergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorlegen. Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend im Original vorzulegen! Dies bezieht sich insbesondere auf die Unterschriften aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
— Bewerbergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter den Ziffer III.2.1) und 2.2) geforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Zudem müssen Bewerbergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorlegen. Der entsprechende Vordruck kann bei der in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannten Kontaktstelle -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend im Original vorzulegen! Dies bezieht sich insbesondere auf die Unterschriften aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Inspektion und Wartung an Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber) vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Der Bewerber muss (für sich bzw. einen von ihm vorgesehenen Nachunternehmer) den Nachweis erbringen, dass die genannten Anforderungen erfüllt werden. Dies muss dadurch erfolgen, dass mindestens die nebenstehend geforderten Referenzprojekt(e) (abgewickelte Aufträge) benannt und dargestellt werden, welche insgesamt (in der Summe) die genannten Anforderungen erfüllen. Die Darstellung muss Angaben über Art und Umfang der vom Bewerber erbrachten Leistung beinhalten und muss mindestens für eins der Referenzprojekte detailliert dargestellt sein. Hierbei sind das Auftragsvolumen des/der Referenzprojekte(s), der jeweilige Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers sollte in der Lage sein, Auskünfte in deutscher Sprache zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle zur Bestätigung der vom Bewerber aufgeführten Angaben, ohne den Bewerber zu informieren, mündliche u. schriftliche Rückfragen an den jeweiligen vom Bewerber benannten Auftraggeber des Referenzprojektes richten kann,
1.) Der Bewerber muss (für sich bzw. einen von ihm vorgesehenen Nachunternehmer) den Nachweis erbringen, dass die genannten Anforderungen erfüllt werden. Dies muss dadurch erfolgen, dass mindestens die nebenstehend geforderten Referenzprojekt(e) (abgewickelte Aufträge) benannt und dargestellt werden, welche insgesamt (in der Summe) die genannten Anforderungen erfüllen. Die Darstellung muss Angaben über Art und Umfang der vom Bewerber erbrachten Leistung beinhalten und muss mindestens für eins der Referenzprojekte detailliert dargestellt sein. Hierbei sind das Auftragsvolumen des/der Referenzprojekte(s), der jeweilige Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers sollte in der Lage sein, Auskünfte in deutscher Sprache zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle zur Bestätigung der vom Bewerber aufgeführten Angaben, ohne den Bewerber zu informieren, mündliche u. schriftliche Rückfragen an den jeweiligen vom Bewerber benannten Auftraggeber des Referenzprojektes richten kann,
2.) Ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN/EN ISO 9000 ff,
3.) Ein Nachweis eines Gütezeichens oder einer gleichwertigen Berechtigung nach § 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) in Verbindung mit § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Mindeststandards:
Referenzprojekt(e), bei dem (denen) der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der Summe die Inspektion und Wartung an jährlich mindestens 200 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber erbracht und in der Summe mindestens fünf Prüfungen der Standsicherheit (DIN 4131/DIN 1076 o. ä.) pro Jahr durchgeführt hat.
Referenzprojekt(e), bei dem (denen) der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der Summe die Inspektion und Wartung an jährlich mindestens 200 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber erbracht und in der Summe mindestens fünf Prüfungen der Standsicherheit (DIN 4131/DIN 1076 o. ä.) pro Jahr durchgeführt hat.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind bei gesamtschuldnerischer Haftung ausdrücklich zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Betriebsräume der Basisstationen und die dort befindlichen Einrichtungen sind sicherheitsempfindliche Tätigkeitsbereiche gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen (SÜG NW). Es wird daher bereits hiermit darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer (nach Zuschlagserteilung, jedoch vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeiten vor Ort) für alle Personen, die vom Auftragnehmer mit der Wartung und Instandhaltung in diesen Räumen betraut sind oder diese zur Erledigung der Arbeiten betreten müssen, mindestens eine einfache aktuelle Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG NW oder eine höherwertige aktuelle Sicherheitsüberprüfung schriftlich nachzuweisen haben wird (detaillierte Ausführungen/Regelungen hierzu wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag enthalten).
Die Betriebsräume der Basisstationen und die dort befindlichen Einrichtungen sind sicherheitsempfindliche Tätigkeitsbereiche gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen (SÜG NW). Es wird daher bereits hiermit darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer (nach Zuschlagserteilung, jedoch vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeiten vor Ort) für alle Personen, die vom Auftragnehmer mit der Wartung und Instandhaltung in diesen Räumen betraut sind oder diese zur Erledigung der Arbeiten betreten müssen, mindestens eine einfache aktuelle Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG NW oder eine höherwertige aktuelle Sicherheitsüberprüfung schriftlich nachzuweisen haben wird (detaillierte Ausführungen/Regelungen hierzu wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag enthalten).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer findet nicht statt. Die Vergabestelle wird nur geeignete (fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige sowie gesetzestreue) - entsprechend den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2 - Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Insoweit können auch weniger als sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer findet nicht statt. Die Vergabestelle wird nur geeignete (fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige sowie gesetzestreue) - entsprechend den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2 - Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Insoweit können auch weniger als sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL der Dokumente: www.evergabe.nrw.de🌏
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZA 5.2/26100218/Kn
Zusätzliche Informationen
— Als Verfahrensart wurde das nicht offene Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Absatz 2 Buchstabe a) und d) VOL/A gewählt. Die Auswahl des nicht offenen Verfahrens ist begründet durch den beschränkten Kreis von Unternehmen, welche die benötigte Leistung in der geforderten und geeigneten Weise ausführen können. Es ergeben sich zum einen aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Auftraggeber um eine Behörde aus dem Sicherheitsbereich handelt, zum anderen aber insbesondere auch aufgrund der vorliegend umzusetzenden Gesamtmaßnahme besondere Anforderungen an die Eignung der zu beteiligenden Bieter. Dies erfordert die Einholung von zusätzlichen (Eignungs-) Nachweisen und Referenzen, aber auch von Vertraulichkeitserklärungen bereits vor der Angebotsaufforderung (s. unten). Zugleich belegen die vorgenannten erforderlichen Nachweise, Vertraulichkeitserklärungen etc. die vorliegenden Geheimhaltungserfordernisse seitens des Auftraggebers, aufgrund derer ein offenes Verfahren zugleich unzweckmäßig wäre,
— Als Verfahrensart wurde das nicht offene Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Absatz 2 Buchstabe a) und d) VOL/A gewählt. Die Auswahl des nicht offenen Verfahrens ist begründet durch den beschränkten Kreis von Unternehmen, welche die benötigte Leistung in der geforderten und geeigneten Weise ausführen können. Es ergeben sich zum einen aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Auftraggeber um eine Behörde aus dem Sicherheitsbereich handelt, zum anderen aber insbesondere auch aufgrund der vorliegend umzusetzenden Gesamtmaßnahme besondere Anforderungen an die Eignung der zu beteiligenden Bieter. Dies erfordert die Einholung von zusätzlichen (Eignungs-) Nachweisen und Referenzen, aber auch von Vertraulichkeitserklärungen bereits vor der Angebotsaufforderung (s. unten). Zugleich belegen die vorgenannten erforderlichen Nachweise, Vertraulichkeitserklärungen etc. die vorliegenden Geheimhaltungserfordernisse seitens des Auftraggebers, aufgrund derer ein offenes Verfahren zugleich unzweckmäßig wäre,
— Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 9.5.2011, 15:00 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit nicht in Ziffer III.2) ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen und mit dem, unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten, Bewerbungskennzettel gekennzeichneten Umschlag an die in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannte Angebotssammelstelle zu richten.
— Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 9.5.2011, 15:00 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit nicht in Ziffer III.2) ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen und mit dem, unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten, Bewerbungskennzettel gekennzeichneten Umschlag an die in sonstigen Adressen und Kontaktstellen genannte Angebotssammelstelle zu richten.
Erforderliche Kennzeichnung (falls der o. g. Bewerbungskennzettel nicht verwendet wird):
"Bitte nicht öffnen.
Teilnahmeantrag für das Verfahren ZA 5.2/26100218/Kn".
— Die Kosten/ der Aufwand für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden/ wird nicht durch den Auftraggeber erstattet,
— Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme am weiteren Verfahren eine Registrierung des jeweiligen Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz NRW zwingend erforderlich ist. Die Registrierung ist unter www.evergabe.nrw.de möglich (s. sonstige Adressen und Kontaktstellen). Die Leistungsbeschreibung und die weiteren Dokumente werden nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb den ausgewählten Bietern ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme am weiteren Verfahren eine Registrierung des jeweiligen Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz NRW zwingend erforderlich ist. Die Registrierung ist unter www.evergabe.nrw.de möglich (s. sonstige Adressen und Kontaktstellen). Die Leistungsbeschreibung und die weiteren Dokumente werden nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb den ausgewählten Bietern ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Soweit Auskünfte während des Teilnahmewettbewerbs erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten,
— Soweit Auskünfte während des Teilnahmewettbewerbs erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten,
— Zudem wird seitens der Vergabestelle des LZPD NRW vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Geheimhaltungserklärung (sog. Vertraulichkeitsvereinbarung) von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern gefordert. Diese Geheimhaltungserklärung wird den entsprechenden Bewerbern durch die Vergabestelle im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch den jeweiligen Bewerber ist Voraussetzung zum Erhalt der Vergabeunterlagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
— Zudem wird seitens der Vergabestelle des LZPD NRW vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Geheimhaltungserklärung (sog. Vertraulichkeitsvereinbarung) von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern gefordert. Diese Geheimhaltungserklärung wird den entsprechenden Bewerbern durch die Vergabestelle im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch den jeweiligen Bewerber ist Voraussetzung zum Erhalt der Vergabeunterlagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
— Definition Mobilfunknetzbetreiber/Bündelfunknetzbetreiber (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Gemäß der hier zu Grunde gelegten Eingrenzung, ist ein Mobilfunknetzbetreiber ein Unternehmen das ein oder mehrere Funknetze mit mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt Verbindungen zur Sprach- und/oder Datenübertragung betreibt. Ein Betreiber von Bündelfunknetzen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Funknetze mit einer und/oder mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt und/oder Punkt zu Mehrpunkt.
Gemäß der hier zu Grunde gelegten Eingrenzung, ist ein Mobilfunknetzbetreiber ein Unternehmen das ein oder mehrere Funknetze mit mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt Verbindungen zur Sprach- und/oder Datenübertragung betreibt. Ein Betreiber von Bündelfunknetzen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Funknetze mit einer und/oder mehreren Funkzellen für Punkt zu Punkt und/oder Punkt zu Mehrpunkt.
Verbindungen zur Sprach- und Datenübertragung betreibt.
— Definition Wartung und Inspektion (vgl. Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung):
Inspektion und Wartung im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunk oder Bündelfunkstandorten. Zu den Infrastruktureinrichtungen gehört die Gesamtheit der baulichen Anlagen, wie Betriebsräume, Stahlbau, Verkehrswege und Außenanlagen, Elektro-, Blitzschutz- und Erdungsanlage, sowie Klima- oder Kälteanlagen oder zumindest wesentliche Teile hiervon.
Inspektion und Wartung im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunk oder Bündelfunkstandorten. Zu den Infrastruktureinrichtungen gehört die Gesamtheit der baulichen Anlagen, wie Betriebsräume, Stahlbau, Verkehrswege und Außenanlagen, Elektro-, Blitzschutz- und Erdungsanlage, sowie Klima- oder Kälteanlagen oder zumindest wesentliche Teile hiervon.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Telefon: +49 2034175-7511📞
Fax: +49 2034175-7602 📠
Quelle: OJS 2011/S 069-112658 (2011-04-05)