Kommunikations- und Datendienste, Anmietung von Punkt zu Punkt Datenverbindungen, Bereitstellung von Internet Services, Bereitstellung von Sprachverbindungen (Flatrate) und der hierzu erforderlichen Services bzw. Installationen, Servicenummern
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Kommunikations- und Datendienste an Provider zu vereinbarten Konditionen nach der EG VOL/A. Folgende Dienste und Services sind von dieser Ausschreibung umfasst: Los 1: Anmietung von Punkt zu Punkt Datenverbindungen zwischen den Standorten Frankfurt/Main, Bonn, Berlin London und Brüssel. Los 2: Anbindung des Standorts Frankfurt am Main an das Internet, zu realisieren durch Punkt zu Punkt Verbindungen zum Provider, sowie korrespondierende Internetdienstleistungen. Los 3: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen - Sprachverbindungen an einen Provider zu fest vereinbarten Konditionen (sog. Flatrate) an den Standorten der KfW in Frankfurt/Main, Berlin, Bonn sowie an den mit der KfW organisatorisch verbundenen Rechtsträgern DEG mit Sitz in Köln, IPEX-Bank mit Sitz in Bonn, Frankfurt am Main und Berlin, FuB mbH Berlin. Die Standorte der KfW sind über ein privates Sprach- und Datendienst miteinander verbunden. Es fallen an den bestehenden Standorten des Auftraggebers monatlich circa 655.439 Gesprächsminuten an. Der Auftraggeber erwartet ein Angebot einer monatlichen, vom Umfang der Sprachverbindungen unabhängigen Pauschale, die folgende Zielbereiche abdeckt: Sämtliche Festnetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Netze im Ausland (Festnetz und Mobilfunk), Mehrwertdienst 0180x. Die Flaterate darf nicht auf ein bestimmtes Netz beschränkt sein. Das Umrouten von eingeschalteten Gesprächen zu anderen KfW Lokationen muss möglich sein und auf Anforderung der KfW unverzüglich durch den Bieter erfolgen. Los 4: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen: Servicerufnummern: Über die bestehenden Servicerufnummer fallen circa 210.000 Gesprächsminuten monatlich an.Ausgeschreiben sind folgende Servicenummern: 0180 1-Servicenummern: 0180 1 000856, 0180 1 241100, 0180 1 241111, 0180 1 241124, 0180 1 242400, 0180 1 242404, 0180 1 242420, 0180 1 242421, 0180 1 242422, 0180 1 242423, 0180 1 242425, 0180 1 242426, 0180 1 242428, 0180 1 335577, 0180 1 743101. 0800 -Servicenummern: 0800 6645486, 0800 539 9000, 0800 539 9001, 0800 539 9002, 0800 539 9003, 0800 539 9004, 0800 539 9005, 0800 539 9006, 0800 539 9007, 0800 539 9008, 0800 539 9009, 0800 539 9010. Die Leistungen werden gegenwärtig von 2 Anbietern erbracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: kfw-kud@fps-law.de📧
Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (Email) an den in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, Email Adresse: kfw-kud@fps-law.de zu stellen und werden ausschließlich per Email beantwortet. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.12.2011, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (Email) an den in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, Email Adresse: kfw-kud@fps-law.de zu stellen und werden ausschließlich per Email beantwortet. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.12.2011, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Kommunikations- und Datendienste an Provider zu vereinbarten Konditionen nach der EG VOL/A. Folgende Dienste und Services sind von dieser Ausschreibung umfasst:
Los 1: Anmietung von Punkt zu Punkt Datenverbindungen zwischen den Standorten Frankfurt/Main, Bonn, Berlin London und Brüssel.
Los 2: Anbindung des Standorts Frankfurt am Main an das Internet, zu realisieren durch Punkt zu Punkt Verbindungen zum Provider, sowie korrespondierende Internetdienstleistungen.
Los 3: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen - Sprachverbindungen an einen Provider zu fest vereinbarten Konditionen (sog. Flatrate) an den Standorten der KfW in Frankfurt/Main, Berlin, Bonn sowie an den mit der KfW organisatorisch verbundenen Rechtsträgern DEG mit Sitz in Köln, IPEX-Bank mit Sitz in Bonn, Frankfurt am Main und Berlin, FuB mbH Berlin.
Los 3: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen - Sprachverbindungen an einen Provider zu fest vereinbarten Konditionen (sog. Flatrate) an den Standorten der KfW in Frankfurt/Main, Berlin, Bonn sowie an den mit der KfW organisatorisch verbundenen Rechtsträgern DEG mit Sitz in Köln, IPEX-Bank mit Sitz in Bonn, Frankfurt am Main und Berlin, FuB mbH Berlin.
Die Standorte der KfW sind über ein privates Sprach- und Datendienst miteinander verbunden. Es fallen an den bestehenden Standorten des Auftraggebers monatlich circa 655.439 Gesprächsminuten an. Der Auftraggeber erwartet ein Angebot einer monatlichen, vom Umfang der Sprachverbindungen unabhängigen Pauschale, die folgende Zielbereiche abdeckt: Sämtliche Festnetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Netze im Ausland (Festnetz und Mobilfunk), Mehrwertdienst 0180x. Die Flaterate darf nicht auf ein bestimmtes Netz beschränkt sein. Das Umrouten von eingeschalteten Gesprächen zu anderen KfW Lokationen muss möglich sein und auf Anforderung der KfW unverzüglich durch den Bieter erfolgen.
Die Standorte der KfW sind über ein privates Sprach- und Datendienst miteinander verbunden. Es fallen an den bestehenden Standorten des Auftraggebers monatlich circa 655.439 Gesprächsminuten an. Der Auftraggeber erwartet ein Angebot einer monatlichen, vom Umfang der Sprachverbindungen unabhängigen Pauschale, die folgende Zielbereiche abdeckt: Sämtliche Festnetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands, sämtliche Netze im Ausland (Festnetz und Mobilfunk), Mehrwertdienst 0180x. Die Flaterate darf nicht auf ein bestimmtes Netz beschränkt sein. Das Umrouten von eingeschalteten Gesprächen zu anderen KfW Lokationen muss möglich sein und auf Anforderung der KfW unverzüglich durch den Bieter erfolgen.
Los 4: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen: Servicerufnummern: Über die bestehenden Servicerufnummer fallen circa 210.000 Gesprächsminuten monatlich an.Ausgeschreiben sind folgende Servicenummern:
Die Leistungen werden gegenwärtig von 2 Anbietern erbracht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Kommunikations- und Fatendienste
Kurze Beschreibung:
Anmietung von Punkt zu Punkt Datenverbindungen zwischen den Standorten Frankfurt/Main, Bonn, Berlin, London und Brüssel.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Kommunikations- und Datendienste
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Internetservices, Anbindung des Standorts Frankfurt am Main an das Internet, zu relasieren durch Punkt zu Punkt Verbindungen zum Provider, sowie korresponiderende Internetdienstliestungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Kommunikations- und Datendiensten
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Sprachverbindungen (Flatrate) und der hierzu erforderlichen Services bzw. Installationen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Kommunikations- und Dantendiensten
Kurze Beschreibung: Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen- Servicerufnummern.
Beschreibung der Optionen:
Los 1:
— Beauftragung eines Desaster Recovery Konzeptes,
— Beauftagung von drei weiteren Verbindungsstrecken.
Los 2:
— Beauftragung eines Konzeptes gegen Angriffsszenarien,
— Beauftragung einer weiteren Verbindungsstrecke.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: Vst. 151+152/10, 174+178/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und der Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 2 der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnung der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen. Die Namen der Nachunternehmer sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmer erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Nachfrist - die ggf. nur wenge Tage beträgt- einzureichen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und der Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 2 der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnung der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen. Die Namen der Nachunternehmer sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmer erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Nachfrist - die ggf. nur wenge Tage beträgt- einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis kann mit dem Muster aus Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen zum Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen zum Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot einzureichen.
Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden.
Eigenerklärung des Bieters, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtliche Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiräge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Heraussetllung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstiger Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Heraussetllung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstiger Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftragsgeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine anemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftragsgeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine anemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2008-2010),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2008-2010),
— Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Development, Service, kaufmännischer Bereich), für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens unter Angabe von Leistungsspektrum und Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in Kommunikations- und Datendiensten) sowie einer Beschreibung der Unternehmensorganisation,
— Angabe der Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen,
— Angabe von mindestens 3 höchstens 5 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu veggebenden Leistung vergleichbar sind und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2008 liegt. Werden mehr als fünf Leistungen angegeben, gehen die 5 erstgenannten in die Wertung ein,
— Angabe von mindestens 3 höchstens 5 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu veggebenden Leistung vergleichbar sind und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2008 liegt. Werden mehr als fünf Leistungen angegeben, gehen die 5 erstgenannten in die Wertung ein,
— Kurzlebensläufe der für die Leistung verantwortlichen Personen, es sind mindestens drei Kurzlebensläufe einuzureichen; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen für Los 1:
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 1 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich WAN Datennetzwerk im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und mindestens 3 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Ethernet Strecken innerhalb Deutschlands und mindestens 2 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Ethernet Strecken innerhalb Europas aufweisen (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 1 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich WAN Datennetzwerk im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und mindestens 3 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Ethernet Strecken innerhalb Deutschlands und mindestens 2 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Ethernet Strecken innerhalb Europas aufweisen (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen für Los 2:
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 2 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Internet Dienste im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und mindestens 2 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Internet Zugänge innerhalb Deutschlands und mindestens 300 Übertragungen von Domains Services in einem vergleichbaren Umfeld innerhalb Europas aufweisen. Von einem vergleichbaren Umfeld wird ausgegangen, wenn es sich um aktiv genutzte Domain Services handelt, welche eine wesentliche Relevanz für den Geschäftsbetrieb haben (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 2 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Internet Dienste im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und mindestens 2 in Dimensionierung und Präsentationsweise vergleichbare Internet Zugänge innerhalb Deutschlands und mindestens 300 Übertragungen von Domains Services in einem vergleichbaren Umfeld innerhalb Europas aufweisen. Von einem vergleichbaren Umfeld wird ausgegangen, wenn es sich um aktiv genutzte Domain Services handelt, welche eine wesentliche Relevanz für den Geschäftsbetrieb haben (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen für Los 3: Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 3 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Sprachverbindungen im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und jeweils ein Mindestaufkommen von 650 000 Gesprächsminuten pro Monat aufwies, sowie mindestens 1 Standort mit „Dual-Homing“ (siehe Beschreibung Lokationszugänge in Ziffer 5.2.4, Teil D, Los 3) ausgestattet wurde (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen für Los 3: Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 3 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Sprachverbindungen im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellte und jeweils ein Mindestaufkommen von 650 000 Gesprächsminuten pro Monat aufwies, sowie mindestens 1 Standort mit „Dual-Homing“ (siehe Beschreibung Lokationszugänge in Ziffer 5.2.4, Teil D, Los 3) ausgestattet wurde (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Als vergleichbares Mindestaufkommen ist dabei ausschließlich das Mindestaufkommen Festnetztelefonie gemeint. Mindestaufkommen über Mobilfunkverbindungen zählen daher nicht zu vergleichbaren Referenzleistungen.
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen für Los 4.
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 4 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Servicenummern im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellt und jeweils ein Mindestaufkommen von 200.000 Gesprächsminuten pro Monat aufwies (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Eine Referenzleistung ist dann mit der zu vergebenden Leistung des Loses 4 vergleichbar, wenn sie eine Leistung im Bereich Servicenummern im Rahmen eines Auftrages für den Referenzkunden darstellt und jeweils ein Mindestaufkommen von 200.000 Gesprächsminuten pro Monat aufwies (Mindestbedingung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden sowie mindestens 500 000,00 EUR für Vermögenschäden, pro Kalenderjahr jeweils zweifach maximiert, abzuschließen bzw. den bereits erfolgten Abschluss einer entsprechenden Versicherung bis spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden sowie mindestens 500 000,00 EUR für Vermögenschäden, pro Kalenderjahr jeweils zweifach maximiert, abzuschließen bzw. den bereits erfolgten Abschluss einer entsprechenden Versicherung bis spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemenschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt, Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht,
— aus welchen Mitlgiedern die Bietergemeinschaft besteht,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden ist,
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FPS Rechtsanwälte und Notare
Frau Dr. Annette Rosenkötter
Internetadresse: www.kfw.de🌏
Name: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
URL der Teilnahme: http://www.kfw.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vst. 151+152/10, 174+178/10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartelllamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 14 Tage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist erhoben werden, § 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 14 Tage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist erhoben werden, § 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 227-368794 (2011-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge