Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beabsichtigt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative für den Zeitraum vom 1.4.2012 bis 31.3.2015 ein Projekt zum Betrieb eines „Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz“ zu vergeben. Klimaschutz und die effiziente Nutzung der knappen natürlichen Ressourcen sind zentrale globale Zukunftsaufgaben. Ein wichtiges strategisches Ziel der deutschen Klima- und Umweltpolitik ist es, Deutschland zu einer der ressourceneffizientesten Volkswirtschaften der Welt zu entwickeln. Die Förderung von Umweltinnovationen und die Verbreitung verfügbarer Technologien zur Energie- und Ressourceneinsparung sind dabei wichtige strategische Maßnahmen der deutschen Klima- und Umweltpolitik. Der sparsame und intelligente Umgang mit Energie und Rohstoffen ist jedoch nicht nur ein Gebot des Klima- und Umweltschutzes, sondern wird auch immer mehr zu einer Schlüsselfrage für die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und wirtschaftlichem Erfolg. Steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie machen die Ressourceneffizienz und die entsprechenden Prozess- und Produktinnovationen zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Künftig muss deshalb die wirtschaftliche Entwicklung noch stärker vom Rohstoffverbrauch entkoppelt werden. Ansatzpunkte hierfür sind die effizientere Nutzung der Rohstoffe, das Schließen von Stoffkreisläufen und nachhaltigere Lebensstile/Konsummuster. In zahlreichen Branchen, u. a. Kunststofferzeugung, Metallverarbeitung, chemische Industrie, Elektroindustrie und Baugewerbe, könnte innerhalb von wenigen Jahren wirtschaftlich ein Einsparpotential von mehreren Milliarden Euro pro Jahr erschlossen werden. Diese Potenziale können mit dem Einsatz effizienter Technologien und Produkte realisiert werden. In Deutschland ergeben sich durch Ressourceneffizienzmaßnahmen besonders für den Mittelstand erhebliche Potentiale zur Kosteneinsparung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Erfahrungen der Deutschen Materialeffizienzagentur zeigen, dass durch Investitionen in Ressourceneffizienz mit kurzen Amortisationszeiten etwa 200 000 EUR pro Unternehmen und Jahr eingespart werden könnten. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen fehlt jedoch häufig das Wissen über die Verfügbarkeit von effizienten, klima- und umweltfreundlichen Technologien und Materialien sowie über deren Anwendungsmöglichkeiten. Da insbesondere KMU oft nicht die Möglichkeiten besitzen, durch qualifiziertes Personal die Potenziale für mehr Ressourceneffizienz zu erkennen und zu erschließen, sind Informationsangebote, Beratungs- und Schulungsangebote und bundesweite Netzwerke entscheidend, um allen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Ressourceneffizienz zu steigern. Mit dem Projekt „Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz“ soll eine wichtige Grundlage dafür geliefert werden, dass die deutsche Wirtschaft die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung beim Ressourcen- und Klimaschutz bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus erfüllen kann. Es soll insbesondere das Wissen und die Expertise beim effizienten Einsatz von Ressourcen gebündelt, aufbereitet und breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Zahlreiche Akteure können als Multiplikatoren für die Steigerung der Ressourceneffizienz in der Wirtschaft agieren, so z.B. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Branchenverbände, Universitäten und Ausbildungsstätten. Das Kompetenzzentrum soll als Bindeglied zwischen BMU und diesen Akteuren fungieren. Daher ist das Leistungsangebot auch auf die Aktivitäten anderer Akteure so zielgenau abzustimmen, dass insgesamt ein sowohl inhaltlich als auch geographisch möglichst flächendeckendes Gesamtangebot für die deutsche Wirtschaft entsteht. Die Strukturen von bestehenden Wirtschaftsinstitutionen (z.B. bundesweite, regionale und lokale Verbände, Vereine, Initiativen, etc.) sowie Synergien mit vorhandenen und sich ggf. neu bildenden Netzwerken sollen dabei bestmöglich genutzt werden. Im Rahmen des Projektes soll durch den Auftragnehmer über drei Jahre ein Kompetenzzentrum betrieben werden, das die nachfolgend zusammengefassten Arbeiten ausführt. Zurzeit wird das Kompetenzzentrum im Auftrag des BMU von der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH betrieben. — Pflege einer inhaltlich umfassenden Internetplattform zum Thema Ressourceneffizienz, auf der insbesondere die Aufbereitung sowie eine weite Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien erfolgt (Innovationsradar für integrierte Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien), — Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere für den Mittelstand, um die Potenziale und Umsetzungsmöglichkeiten für mehr Ressourceneffizienz weiter zu verbreiten, — Beteiligung an Veranstaltungen und Messen, — Erstellung und Vergabe von Studien und Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien mit dem Ziel, den Aspekt der Ressourceneffizienz darin zu stärken (insb. VDI-Richtlinien), — Unterstützung der Weiterbildung und Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz, — Zusammenführung von Akteuren und Koordination und Unterstützung des Netzwerks Ressourceneffizienz (www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des Bundesumweltministeriums, — Vernetzung mit sonstigen Projekten und Initiativen im Bereich Wirtschaft im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU (z.B. mit den Projekten „Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation“ des DIHK sowie den Fhg-ISI-Projekten BMU-/BDI-„Innovationspreis für Klima und Umwelt“ und „30 Pilot-Netzwerke“) sowie mit Aktivitäten von dena und demea, — Praktische Unterstützung des BMU im Bereich der Ressourceneffizienz, — Beteiligung an internationalen Aktivitäten zur Verbesserung von Ressourceneffizienz, — Projektbegleitende Erfolgsmessung. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die organisatorischen Vorgaben zum Sitz des Kompetenzzentrums, zur fachlichen Qualifikation und Vernetzung des Auftragnehmers und zur Personalstruktur des Zentrums sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5;Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden kann.Es wird davon ausgegangen, dass für die Leistungserbringung ohne den/die leitende Ansprechpartnerin mindestens zehn Vollzeitstellen erforderlich sind.
Siehe II.1.5;Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden kann.Es wird davon ausgegangen, dass für die Leistungserbringung ohne den/die leitende Ansprechpartnerin mindestens zehn Vollzeitstellen erforderlich sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstr- 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bmu.de🌏
E-Mail: s.specht@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nicht.berücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nicht.berücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beabsichtigt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative für den Zeitraum vom 1.4.2012 bis 31.3.2015 ein Projekt zum Betrieb eines „Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz“ zu vergeben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beabsichtigt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative für den Zeitraum vom 1.4.2012 bis 31.3.2015 ein Projekt zum Betrieb eines „Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz“ zu vergeben.
Klimaschutz und die effiziente Nutzung der knappen natürlichen Ressourcen sind zentrale globale Zukunftsaufgaben. Ein wichtiges strategisches Ziel der deutschen Klima- und Umweltpolitik ist es, Deutschland zu einer der ressourceneffizientesten Volkswirtschaften der Welt zu entwickeln. Die Förderung von Umweltinnovationen und die Verbreitung verfügbarer Technologien zur Energie- und Ressourceneinsparung sind dabei wichtige strategische Maßnahmen der deutschen Klima- und Umweltpolitik.
Klimaschutz und die effiziente Nutzung der knappen natürlichen Ressourcen sind zentrale globale Zukunftsaufgaben. Ein wichtiges strategisches Ziel der deutschen Klima- und Umweltpolitik ist es, Deutschland zu einer der ressourceneffizientesten Volkswirtschaften der Welt zu entwickeln. Die Förderung von Umweltinnovationen und die Verbreitung verfügbarer Technologien zur Energie- und Ressourceneinsparung sind dabei wichtige strategische Maßnahmen der deutschen Klima- und Umweltpolitik.
Der sparsame und intelligente Umgang mit Energie und Rohstoffen ist jedoch nicht nur ein Gebot des Klima- und Umweltschutzes, sondern wird auch immer mehr zu einer Schlüsselfrage für die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und wirtschaftlichem Erfolg. Steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie machen die Ressourceneffizienz und die entsprechenden Prozess- und Produktinnovationen zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Künftig muss deshalb die wirtschaftliche Entwicklung noch stärker vom Rohstoffverbrauch entkoppelt werden. Ansatzpunkte hierfür sind die effizientere Nutzung der Rohstoffe, das Schließen von Stoffkreisläufen und nachhaltigere Lebensstile/Konsummuster.
Der sparsame und intelligente Umgang mit Energie und Rohstoffen ist jedoch nicht nur ein Gebot des Klima- und Umweltschutzes, sondern wird auch immer mehr zu einer Schlüsselfrage für die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und wirtschaftlichem Erfolg. Steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie machen die Ressourceneffizienz und die entsprechenden Prozess- und Produktinnovationen zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Künftig muss deshalb die wirtschaftliche Entwicklung noch stärker vom Rohstoffverbrauch entkoppelt werden. Ansatzpunkte hierfür sind die effizientere Nutzung der Rohstoffe, das Schließen von Stoffkreisläufen und nachhaltigere Lebensstile/Konsummuster.
In zahlreichen Branchen, u. a. Kunststofferzeugung, Metallverarbeitung, chemische Industrie, Elektroindustrie und Baugewerbe, könnte innerhalb von wenigen Jahren wirtschaftlich ein Einsparpotential von mehreren Milliarden Euro pro Jahr erschlossen werden. Diese Potenziale können mit dem Einsatz effizienter Technologien und Produkte realisiert werden.
In zahlreichen Branchen, u. a. Kunststofferzeugung, Metallverarbeitung, chemische Industrie, Elektroindustrie und Baugewerbe, könnte innerhalb von wenigen Jahren wirtschaftlich ein Einsparpotential von mehreren Milliarden Euro pro Jahr erschlossen werden. Diese Potenziale können mit dem Einsatz effizienter Technologien und Produkte realisiert werden.
In Deutschland ergeben sich durch Ressourceneffizienzmaßnahmen besonders für den Mittelstand erhebliche Potentiale zur Kosteneinsparung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Erfahrungen der Deutschen Materialeffizienzagentur zeigen, dass durch Investitionen in Ressourceneffizienz mit kurzen Amortisationszeiten etwa 200 000 EUR pro Unternehmen und Jahr eingespart werden könnten.
In Deutschland ergeben sich durch Ressourceneffizienzmaßnahmen besonders für den Mittelstand erhebliche Potentiale zur Kosteneinsparung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Erfahrungen der Deutschen Materialeffizienzagentur zeigen, dass durch Investitionen in Ressourceneffizienz mit kurzen Amortisationszeiten etwa 200 000 EUR pro Unternehmen und Jahr eingespart werden könnten.
Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen fehlt jedoch häufig das Wissen über die Verfügbarkeit von effizienten, klima- und umweltfreundlichen Technologien und Materialien sowie über deren Anwendungsmöglichkeiten.
Da insbesondere KMU oft nicht die Möglichkeiten besitzen, durch qualifiziertes Personal die Potenziale für mehr Ressourceneffizienz zu erkennen und zu erschließen, sind Informationsangebote, Beratungs- und Schulungsangebote und bundesweite Netzwerke entscheidend, um allen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Ressourceneffizienz zu steigern.
Da insbesondere KMU oft nicht die Möglichkeiten besitzen, durch qualifiziertes Personal die Potenziale für mehr Ressourceneffizienz zu erkennen und zu erschließen, sind Informationsangebote, Beratungs- und Schulungsangebote und bundesweite Netzwerke entscheidend, um allen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Ressourceneffizienz zu steigern.
Mit dem Projekt „Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz“ soll eine wichtige Grundlage dafür geliefert werden, dass die deutsche Wirtschaft die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung beim Ressourcen- und Klimaschutz bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus erfüllen kann. Es soll insbesondere das Wissen und die Expertise beim effizienten Einsatz von Ressourcen gebündelt, aufbereitet und breiter Basis zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Projekt „Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz“ soll eine wichtige Grundlage dafür geliefert werden, dass die deutsche Wirtschaft die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung beim Ressourcen- und Klimaschutz bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus erfüllen kann. Es soll insbesondere das Wissen und die Expertise beim effizienten Einsatz von Ressourcen gebündelt, aufbereitet und breiter Basis zur Verfügung gestellt werden.
Zahlreiche Akteure können als Multiplikatoren für die Steigerung der Ressourceneffizienz in der Wirtschaft agieren, so z.B. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Branchenverbände, Universitäten und Ausbildungsstätten. Das Kompetenzzentrum soll als Bindeglied zwischen BMU und diesen Akteuren fungieren. Daher ist das Leistungsangebot auch auf die Aktivitäten anderer Akteure so zielgenau abzustimmen, dass insgesamt ein sowohl inhaltlich als auch geographisch möglichst flächendeckendes Gesamtangebot für die deutsche Wirtschaft entsteht. Die Strukturen von bestehenden Wirtschaftsinstitutionen (z.B. bundesweite, regionale und lokale Verbände, Vereine, Initiativen, etc.) sowie Synergien mit vorhandenen und sich ggf. neu bildenden Netzwerken sollen dabei bestmöglich genutzt werden.
Zahlreiche Akteure können als Multiplikatoren für die Steigerung der Ressourceneffizienz in der Wirtschaft agieren, so z.B. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Branchenverbände, Universitäten und Ausbildungsstätten. Das Kompetenzzentrum soll als Bindeglied zwischen BMU und diesen Akteuren fungieren. Daher ist das Leistungsangebot auch auf die Aktivitäten anderer Akteure so zielgenau abzustimmen, dass insgesamt ein sowohl inhaltlich als auch geographisch möglichst flächendeckendes Gesamtangebot für die deutsche Wirtschaft entsteht. Die Strukturen von bestehenden Wirtschaftsinstitutionen (z.B. bundesweite, regionale und lokale Verbände, Vereine, Initiativen, etc.) sowie Synergien mit vorhandenen und sich ggf. neu bildenden Netzwerken sollen dabei bestmöglich genutzt werden.
Im Rahmen des Projektes soll durch den Auftragnehmer über drei Jahre ein Kompetenzzentrum betrieben werden, das die nachfolgend zusammengefassten Arbeiten ausführt. Zurzeit wird das Kompetenzzentrum im Auftrag des BMU von der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH betrieben.
Im Rahmen des Projektes soll durch den Auftragnehmer über drei Jahre ein Kompetenzzentrum betrieben werden, das die nachfolgend zusammengefassten Arbeiten ausführt. Zurzeit wird das Kompetenzzentrum im Auftrag des BMU von der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH betrieben.
— Pflege einer inhaltlich umfassenden Internetplattform zum Thema Ressourceneffizienz, auf der insbesondere die Aufbereitung sowie eine weite Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien erfolgt (Innovationsradar für integrierte Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien),
— Pflege einer inhaltlich umfassenden Internetplattform zum Thema Ressourceneffizienz, auf der insbesondere die Aufbereitung sowie eine weite Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien erfolgt (Innovationsradar für integrierte Klima-, Umwelt- und Ressourceneffizienztechnologien),
— Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere für den Mittelstand, um die Potenziale und Umsetzungsmöglichkeiten für mehr Ressourceneffizienz weiter zu verbreiten,
— Beteiligung an Veranstaltungen und Messen,
— Erstellung und Vergabe von Studien und Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien mit dem Ziel, den Aspekt der Ressourceneffizienz darin zu stärken (insb. VDI-Richtlinien),
— Erstellung und Vergabe von Studien und Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien mit dem Ziel, den Aspekt der Ressourceneffizienz darin zu stärken (insb. VDI-Richtlinien),
— Unterstützung der Weiterbildung und Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz,
— Zusammenführung von Akteuren und Koordination und Unterstützung des Netzwerks Ressourceneffizienz (www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des Bundesumweltministeriums,
— Vernetzung mit sonstigen Projekten und Initiativen im Bereich Wirtschaft im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU (z.B. mit den Projekten „Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation“ des DIHK sowie den Fhg-ISI-Projekten BMU-/BDI-„Innovationspreis für Klima und Umwelt“ und „30 Pilot-Netzwerke“) sowie mit Aktivitäten von dena und demea,
— Vernetzung mit sonstigen Projekten und Initiativen im Bereich Wirtschaft im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU (z.B. mit den Projekten „Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation“ des DIHK sowie den Fhg-ISI-Projekten BMU-/BDI-„Innovationspreis für Klima und Umwelt“ und „30 Pilot-Netzwerke“) sowie mit Aktivitäten von dena und demea,
— Praktische Unterstützung des BMU im Bereich der Ressourceneffizienz,
— Beteiligung an internationalen Aktivitäten zur Verbesserung von Ressourceneffizienz,
— Projektbegleitende Erfolgsmessung.
Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die organisatorischen Vorgaben zum Sitz des Kompetenzzentrums, zur fachlichen Qualifikation und Vernetzung des Auftragnehmers und zur Personalstruktur des Zentrums sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die organisatorischen Vorgaben zum Sitz des Kompetenzzentrums, zur fachlichen Qualifikation und Vernetzung des Auftragnehmers und zur Personalstruktur des Zentrums sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5;
Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden kann.
Es wird davon ausgegangen, dass für die Leistungserbringung ohne den/die leitende Ansprechpartnerin mindestens zehn Vollzeitstellen erforderlich sind.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die fachliche Eignung des Bieters (und ggf. seiner Partner) in Bezug auf übergreifende Aspekte ist nachzuweisen durch geeignete Referenzen. Soweit sich die Referenzen auf bereits durchgeführte bzw. derzeit laufende Aufträge bzw. Projekte beziehen, sind diese ‚Referenz-projekte‘ in einem maximal eine DIN-A4-Seite umfassenden ‚Projektsteckbrief‘ darzustellen, der folgende Angaben enthält: Titel/Inhalt des Projektes/Auftrags, Laufzeit von MM.JJ bis MM.JJ, Auftragge-ber/Zuwendungsgeber, Kosten-/Zuwendungsvolumen (sofern Angabe freigegeben), Projektleiter(in), Schlagworte, inhaltliche Kurzbeschreibung, Angabe der projektrelevanten Vernetzun-gen. Durch die Referenzen sollen folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
Die fachliche Eignung des Bieters (und ggf. seiner Partner) in Bezug auf übergreifende Aspekte ist nachzuweisen durch geeignete Referenzen. Soweit sich die Referenzen auf bereits durchgeführte bzw. derzeit laufende Aufträge bzw. Projekte beziehen, sind diese ‚Referenz-projekte‘ in einem maximal eine DIN-A4-Seite umfassenden ‚Projektsteckbrief‘ darzustellen, der folgende Angaben enthält: Titel/Inhalt des Projektes/Auftrags, Laufzeit von MM.JJ bis MM.JJ, Auftragge-ber/Zuwendungsgeber, Kosten-/Zuwendungsvolumen (sofern Angabe freigegeben), Projektleiter(in), Schlagworte, inhaltliche Kurzbeschreibung, Angabe der projektrelevanten Vernetzun-gen. Durch die Referenzen sollen folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
— Nachweis über politisches, technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Ressourceneffizienz und Umwelt-/Klimaschutz (nachzuweisen durch Referenzprojekte),
— Nachweis über die bundesweite Vernetzung mit qualifizierten und erfahrenen Institu-tionen und Experten auf Bundes- und Landesebene im Bereich Ressourceneffizienz sowie Umwelt- und Klimaschutz (nachzuweisen durch Referenzprojekte),
— Nachweis über den vorhandenen Zugang des Auftragsnehmers zu relevanten Gre-mien der Normung und/oder Richtlinienerstellung oder schlüssige und nachvollziehbare Darlegung, dass dieser zu Beginn des Vorhabens hergestellt werden kann,
— Nachweis über Erfahrung in der Einrichtung und Pflege von Internetportalen und Datenbanken,
— Nachweis über Kenntnisse im Vergaberecht, insbesondere in der Anwendung der VOL/A,
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams (Benennung der Mitglieder und ihrer Qualifikationen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (z.B. geschäftsführende Person, Projektleiter): Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Technologien für Ressourceneffizienz sowie Erfahrungen und Kompetenzen in der Leitung in-terdisziplinärer Teams, im Projektmanagement und in der Politikberatung,
— Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (z.B. geschäftsführende Person, Projektleiter): Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Technologien für Ressourceneffizienz sowie Erfahrungen und Kompetenzen in der Leitung in-terdisziplinärer Teams, im Projektmanagement und in der Politikberatung,
— Mitarbeiter/innen mit technisch-technologischer Kompetenz…
… aufgrund von Qualifikation in den Schwerpunkten Verfahrenstechnik/Automatisierungstechnik/Maschinenbau sowie Bauwesen und Umwelttechnik/Umweltmanagement,
… und Berufserfahrung in der Zusammenarbeit mit/Beratung von Unternehmen,
— Mitarbeiter/innen mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Betriebswirtschaft/ Volkswirtschaft/Rohstoffwirtschaft und –versorgung sowie Finanzwirtschaft/ Ressour-cenkostenrechnung,
— Mitarbeiter/innen mit Berufserfahrung in der Erstellung bzw. redaktionellen Betreuung von Texten und Publikationen,
— Mitarbeiter/innen mit beruflichem Hintergrund im Bereich Öffentlichkeitsar-beit/Veranstaltungsmanagement und des (Wissenschafts-)Journalismus,
— Person mit allgemeinen Sekretariatserfahrungen, Erfahrungen im Organisationsma-nagement und Grundkenntnissen der Buchhaltung,
— Eigenerklärung, dass eine durchgehende Verfügbarkeit für Presseanfragen sicherge-stellt ist,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, unmittelbar nach der Auftragsvergabe mit hoher Intensität an der Aufgabe zu arbeiten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zu den Vertragsbestandteilen gehören insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistungsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzenden Vertragsbedingungen sowie das Angebot des AN. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zu den Vertragsbestandteilen gehören insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistungsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzenden Vertragsbedingungen sowie das Angebot des AN. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AN sowie ggf. der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandsteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH
Herrn Sascha Specht
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Herr Sascha Specht
URL für weitere Informationen: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nicht.berücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107,108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftrasgrsverggabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftrasgrsverggabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Quelle: OJS 2011/S 197-321160 (2011-10-10)
Ergänzende Angaben (2012-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Standorte in Deutschland.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Umsetzung der Leistungsbeschreibung (45)
2. Organisation der Leistungserbringung (25)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-03-07 📅
Name: VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
Postanschrift: Johannisstr. 5-6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sascha Specht
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können den §§ 107,108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).