Gesucht wird ein Kooperationspartner mit dem die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um die Energieversorgung in der Stadt Gifhorn durch ein neu zu gründendes Unternehmen zu übernehmen. Eine Beteiligung des Kooperationspartners an dem zu gründenden Unternehmen soll möglich sein. Die Geschäftstätigkeit des Energieversorgungsunternehmens kann sich hierbei je nach dem vom Kooperationspartner im wettbewerblichen Dialog vorgeschlagenen Lösungsmodell auf die Geschäftsfelder Energievertrieb, Energieerzeugung und/oder Energienetzbewirtschaftung oder auf einzelne dieser Geschäftsfelder beziehen. Im Rahmen der Kooperation soll auch eine Bewerbung auf die zum 30.6.2012 (Stromverteilnetze in Ortsteilen der Stadt Gifhorn) und zum 30.6.2016 (Stromverteilnetz in der Kernstadt der Stadt Gifhorn und Erdgasverteilnetze) auslaufenden Energienetzkonzessionen in der Stadt Gifhorn erfolgen. Dabei sind für die Stadt Gifhorn verschiedene Netzbewirtschaftungsmodelle vorstellbar, z.B. die Verpachtung der Netze oder ein Netzbetrieb mit Unterstützung von Dienstleistern in einem Betriebsführungsmodell. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung um die vorgenannten Konzessionen wird von der Stadt Gifhorn zudem ab dem Jahr 2016 die Einbringung des städtischen Wasserwerks in die Kooperation erwogen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.gifhorn4u.de🌏
E-Mail: rainer.trotzek@stadt-gifhorn.de📧
Telefon: +49 537188180📞
Fax: +49 537188309 📠
Die Leistungserbringung im Rahmen des Projektes muss in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Anforderungen und Ablauf des Verfahrens:
1. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) sowie in elektronischer Form auf CD-ROM in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der unter IV.3.4. genannten Frist einzureichen bei der in I.1. genannten Kontaktstelle. Der Teilnahmeantrag ist rechtswirksam zu unterschreiben. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: "Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, Az. 20/20 31 02, Fristende 24.10.2011, 12:00 Uhr, nicht vorher öffnen!";
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausgefüllt und unterzeichnet alle oben unter III.2 geforderten Erklärungen einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist nach dem aktuellen Kenntnisstand des Verfahrensgegenstandes ergänzend darzustellen, welche Leistungsanteile die einzelnen Mitglieder erbringen werden;
3. Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zum Teilnahmeantrag zu verwenden, das von der unter I.1. genannten Kontaktstelle anzufordern ist;
4. Für wesentliche Unterauftragnehmer müssen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls erbracht werden. Soweit sich als Ergebnis der Dialogphase Änderungen hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern ergeben, sind die Erklärungen und Nachweise nach den Vorgaben der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots nachzureichen;
5. Eine Einreichung der Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form genügt nicht;
6. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Vergabestelle die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordern. Ihnen werden die Beschreibung bzw. die Vergabeunterlagen mit den zur Teilnahme am Dialog erforderlichen Angaben zugesandt;
7. In den Vergabeunterlagen sind gemäß IV. 2.1 der Bekanntmachung die Kriterien, nach denen die Vergabestelle über die Erteilung des Zuschlags (Zuschlagskriterien) entscheiden wird, sowie das weitere Verfahren festgelegt.
Weitere Informationen:
Bei der Auftraggeberin handelt es sich eine Stadt.
Im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) leben ca. 41 700 Einwohner (Stand 31.12.2010) bei einer Gebietsfläche von rd. 104,85 km². Die Stromabsatzmenge in 2010 betrug 156 352 909 kWh. Die Gasabsatzmenge in 2010 betrug 416 571 347 kWh. Das Konzessionsabgabenvolumen in 2010 betrug 1 785 239 EUR.
Weitere Informationen und Aktualisierungen werden – soweit sie der Stadt Gifhorn bekannt sind oder werden – im Laufe des Verfahrens mitgeteilt.
Die Leistungserbringung im Rahmen des Projektes muss in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Anforderungen und Ablauf des Verfahrens:
1. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) sowie in elektronischer Form auf CD-ROM in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der unter IV.3.4. genannten Frist einzureichen bei der in I.1. genannten Kontaktstelle. Der Teilnahmeantrag ist rechtswirksam zu unterschreiben. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: "Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, Az. 20/20 31 02, Fristende 24.10.2011, 12:00 Uhr, nicht vorher öffnen!";
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausgefüllt und unterzeichnet alle oben unter III.2 geforderten Erklärungen einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist nach dem aktuellen Kenntnisstand des Verfahrensgegenstandes ergänzend darzustellen, welche Leistungsanteile die einzelnen Mitglieder erbringen werden;
3. Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zum Teilnahmeantrag zu verwenden, das von der unter I.1. genannten Kontaktstelle anzufordern ist;
4. Für wesentliche Unterauftragnehmer müssen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls erbracht werden. Soweit sich als Ergebnis der Dialogphase Änderungen hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern ergeben, sind die Erklärungen und Nachweise nach den Vorgaben der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots nachzureichen;
5. Eine Einreichung der Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form genügt nicht;
6. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Vergabestelle die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordern. Ihnen werden die Beschreibung bzw. die Vergabeunterlagen mit den zur Teilnahme am Dialog erforderlichen Angaben zugesandt;
7. In den Vergabeunterlagen sind gemäß IV. 2.1 der Bekanntmachung die Kriterien, nach denen die Vergabestelle über die Erteilung des Zuschlags (Zuschlagskriterien) entscheiden wird, sowie das weitere Verfahren festgelegt.
Weitere Informationen:
Bei der Auftraggeberin handelt es sich eine Stadt.
Im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) leben ca. 41 700 Einwohner (Stand 31.12.2010) bei einer Gebietsfläche von rd. 104,85 km². Die Stromabsatzmenge in 2010 betrug 156 352 909 kWh. Die Gasabsatzmenge in 2010 betrug 416 571 347 kWh. Das Konzessionsabgabenvolumen in 2010 betrug 1 785 239 EUR.
Weitere Informationen und Aktualisierungen werden – soweit sie der Stadt Gifhorn bekannt sind oder werden – im Laufe des Verfahrens mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Kooperationspartner mit dem die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um die Energieversorgung in der Stadt Gifhorn durch ein neu zu gründendes Unternehmen zu übernehmen. Eine Beteiligung des Kooperationspartners an dem zu gründenden Unternehmen soll möglich sein.
Gesucht wird ein Kooperationspartner mit dem die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um die Energieversorgung in der Stadt Gifhorn durch ein neu zu gründendes Unternehmen zu übernehmen. Eine Beteiligung des Kooperationspartners an dem zu gründenden Unternehmen soll möglich sein.
Die Geschäftstätigkeit des Energieversorgungsunternehmens kann sich hierbei je nach dem vom Kooperationspartner im wettbewerblichen Dialog vorgeschlagenen Lösungsmodell auf die Geschäftsfelder Energievertrieb, Energieerzeugung und/oder Energienetzbewirtschaftung oder auf einzelne dieser Geschäftsfelder beziehen.
Die Geschäftstätigkeit des Energieversorgungsunternehmens kann sich hierbei je nach dem vom Kooperationspartner im wettbewerblichen Dialog vorgeschlagenen Lösungsmodell auf die Geschäftsfelder Energievertrieb, Energieerzeugung und/oder Energienetzbewirtschaftung oder auf einzelne dieser Geschäftsfelder beziehen.
Im Rahmen der Kooperation soll auch eine Bewerbung auf die zum 30.6.2012 (Stromverteilnetze in Ortsteilen der Stadt Gifhorn) und zum 30.6.2016 (Stromverteilnetz in der Kernstadt der Stadt Gifhorn und Erdgasverteilnetze) auslaufenden Energienetzkonzessionen in der Stadt Gifhorn erfolgen. Dabei sind für die Stadt Gifhorn verschiedene Netzbewirtschaftungsmodelle vorstellbar, z.B. die Verpachtung der Netze oder ein Netzbetrieb mit Unterstützung von Dienstleistern in einem Betriebsführungsmodell. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung um die vorgenannten Konzessionen wird von der Stadt Gifhorn zudem ab dem Jahr 2016 die Einbringung des städtischen Wasserwerks in die Kooperation erwogen.
Im Rahmen der Kooperation soll auch eine Bewerbung auf die zum 30.6.2012 (Stromverteilnetze in Ortsteilen der Stadt Gifhorn) und zum 30.6.2016 (Stromverteilnetz in der Kernstadt der Stadt Gifhorn und Erdgasverteilnetze) auslaufenden Energienetzkonzessionen in der Stadt Gifhorn erfolgen. Dabei sind für die Stadt Gifhorn verschiedene Netzbewirtschaftungsmodelle vorstellbar, z.B. die Verpachtung der Netze oder ein Netzbetrieb mit Unterstützung von Dienstleistern in einem Betriebsführungsmodell. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung um die vorgenannten Konzessionen wird von der Stadt Gifhorn zudem ab dem Jahr 2016 die Einbringung des städtischen Wasserwerks in die Kooperation erwogen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 20/20 31 02
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gifhorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
b. Aktueller Handelsregisterauszug oder eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (jeweils nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).
Ergänzend für Bietergemeinschaften: Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert erbracht werden. Die Wertung der Nachweise zur Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft insgesamt.
Fehlende Erklärungen oder Angaben der Bieter zu lit. a und b. können zum Ausschluss eines Bewerbers führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Philosophie, Standorte, Struktur, Leistungsfähigkeit);
b. Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren;
c. Ein aktuelles Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Bieters;
d. Die Geschäftsberichte der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens.
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach b) und d) nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Ergänzend für Bietergemeinschaften: Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert erbracht werden. Unterschriebene Erklärung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, für die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gesamtschuldnerisch zu haften. Die Wertung der Nachweise zur Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft insgesamt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ergänzend für Bietergemeinschaften: Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert erbracht werden. Unterschriebene Erklärung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, für die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gesamtschuldnerisch zu haften. Die Wertung der Nachweise zur Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft insgesamt.
Fehlende Erklärungen oder Angaben zu lit. a bis d. können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Genehmigung nach § 4 EnWG oder einen vergleichbaren Nachweis;
b. Auflistung vorliegender Zertifizierungen im Zusammenhang mit Energieversorgung und Netzbetrieb;
c. Darstellung von Referenzprojekten und Bezeichnung eines Referenzgebers.
Ergänzend für Bietergemeinschaften: Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise lit. b. und c. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert erbracht werden. Die Wertung der Nachweise zur Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft insgesamt.
Ergänzend für Bietergemeinschaften: Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise lit. b. und c. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert erbracht werden. Die Wertung der Nachweise zur Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft insgesamt.
Fehlende Erklärungen oder Angaben zu lit. a – c können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Prüfung der Teilnahmeanträge an die teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer versendet werden.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-11-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gifhorn
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Finanzen, Herrn Rainer Trotzek
Internetadresse: www.gifhorn4u.de🌏
Die Leistungserbringung im Rahmen des Projektes muss in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Anforderungen und Ablauf des Verfahrens:
1. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) sowie in elektronischer Form auf CD-ROM in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der unter IV.3.4. genannten Frist einzureichen bei der in I.1. genannten Kontaktstelle. Der Teilnahmeantrag ist rechtswirksam zu unterschreiben. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: "Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, Az. 20/20 31 02, Fristende 24.10.2011, 12:00 Uhr, nicht vorher öffnen!";
1. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in 2-facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) sowie in elektronischer Form auf CD-ROM in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der unter IV.3.4. genannten Frist einzureichen bei der in I.1. genannten Kontaktstelle. Der Teilnahmeantrag ist rechtswirksam zu unterschreiben. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: "Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, Az. 20/20 31 02, Fristende 24.10.2011, 12:00 Uhr, nicht vorher öffnen!";
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausgefüllt und unterzeichnet alle oben unter III.2 geforderten Erklärungen einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist nach dem aktuellen Kenntnisstand des Verfahrensgegenstandes ergänzend darzustellen, welche Leistungsanteile die einzelnen Mitglieder erbringen werden;
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausgefüllt und unterzeichnet alle oben unter III.2 geforderten Erklärungen einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist nach dem aktuellen Kenntnisstand des Verfahrensgegenstandes ergänzend darzustellen, welche Leistungsanteile die einzelnen Mitglieder erbringen werden;
3. Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zum Teilnahmeantrag zu verwenden, das von der unter I.1. genannten Kontaktstelle anzufordern ist;
4. Für wesentliche Unterauftragnehmer müssen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls erbracht werden. Soweit sich als Ergebnis der Dialogphase Änderungen hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern ergeben, sind die Erklärungen und Nachweise nach den Vorgaben der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots nachzureichen;
4. Für wesentliche Unterauftragnehmer müssen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls erbracht werden. Soweit sich als Ergebnis der Dialogphase Änderungen hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern ergeben, sind die Erklärungen und Nachweise nach den Vorgaben der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots nachzureichen;
5. Eine Einreichung der Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form genügt nicht;
6. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Vergabestelle die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordern. Ihnen werden die Beschreibung bzw. die Vergabeunterlagen mit den zur Teilnahme am Dialog erforderlichen Angaben zugesandt;
6. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Vergabestelle die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordern. Ihnen werden die Beschreibung bzw. die Vergabeunterlagen mit den zur Teilnahme am Dialog erforderlichen Angaben zugesandt;
7. In den Vergabeunterlagen sind gemäß IV. 2.1 der Bekanntmachung die Kriterien, nach denen die Vergabestelle über die Erteilung des Zuschlags (Zuschlagskriterien) entscheiden wird, sowie das weitere Verfahren festgelegt.
Weitere Informationen:
Bei der Auftraggeberin handelt es sich eine Stadt.
Im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) leben ca. 41 700 Einwohner (Stand 31.12.2010) bei einer Gebietsfläche von rd. 104,85 km². Die Stromabsatzmenge in 2010 betrug 156 352 909 kWh. Die Gasabsatzmenge in 2010 betrug 416 571 347 kWh. Das Konzessionsabgabenvolumen in 2010 betrug 1 785 239 EUR.
Im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) leben ca. 41 700 Einwohner (Stand 31.12.2010) bei einer Gebietsfläche von rd. 104,85 km². Die Stromabsatzmenge in 2010 betrug 156 352 909 kWh. Die Gasabsatzmenge in 2010 betrug 416 571 347 kWh. Das Konzessionsabgabenvolumen in 2010 betrug 1 785 239 EUR.
Weitere Informationen und Aktualisierungen werden – soweit sie der Stadt Gifhorn bekannt sind oder werden – im Laufe des Verfahrens mitgeteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 178-292777 (2011-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 580 300 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20/203102
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bestmögliche Erfüllung der Bedürfnisse und Anforderungen (66)
2. Mittelzufluss für die Stadt Gifhorn (18)
3. Risikobegrenzung für die Stadt Gifhorn (16)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-15 📅
Name: BS Energy Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
Postanschrift: Taubenstr. 7
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Trotzek
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.