Kooperationspartnerschaft Stromnetz / Straßenbeleuchtung
Der von der Stadt Hofheim am Taunus abgeschlossene Elektrizitäts-Konzessionsvertrag ist zum 31.12.2010 ausgelaufen. Gleichzeitig mit Ende des Konzessionsvertrages hat auch der seinerzeit bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag geendet. Die Stadt Hofheim am Taunus beabsichtigt, die ausgelaufenen Verträge durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages und eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit noch nicht endgültig bestimmter Laufzeit (maximal 20 Jahre) zu ersetzen. Eine entsprechende Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ist am 9.10.2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Stadt Hofheim am Taunus favorisiert inzwischen über den Abschluss des Wegenutzungsvertrages für das Stromnetz und den Straßenbeleuchtungsvertrag hinaus die Gründung einer Kooperation mit einem Partner in Form eines sog. „Pachtmodells“. Dabei sollen die folgenden Strukturmerkmale umgesetzt werden:
— Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen einem Kooperationspartner und der Stadt Hofheim am Taunus mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Hofheim am Taunus (GmbH oder GmbH & Co. KG),
— Übertragung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Gesellschaft (Eigentumserwerb vom bisherigen Netzbetreiber),
— Verpachtung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen von der zu gründenden kommunalen Beteiligungsgesellschaft an den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Betriebsführung des örtlichen Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Regulierungsmanagement durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Investitionsmanagement durch den Kooperationspartner (in Abstimmung mit der Stadt Hofheim am Taunus).
Die Stadt Hofheim am Taunus sucht deshalb qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die als Netzbetreiber Interesse an einer solchen Kooperation haben. Die Stadt Hofheim am Taunus behält sich ausdrücklich vor, bei nicht nachgewiesener Wirtschaftlichkeit des vorstehend skizzierten Pachtmodells lediglich einen Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 EnWG für den Betrieb des örtlichen Stromnetzes sowie einen Straßenbeleuchtungsvertrag abzuschließen. Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber müssen deshalb bereit sein, ggf. auch nur diese Verträge mit der Stadt Hofheim am Taunus abzuschließen und dies auch gegenüber der Stadt Hofheim am Taunus auf Aufforderung verbindlich zu erklären.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-04-08
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-09-03
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|