Kooperationspartnerschaft Stromnetz / Straßenbeleuchtung

Stadt Hofheim am Taunus, Der Magistrat - Stabsstelle

Der von der Stadt Hofheim am Taunus abgeschlossene Elektrizitäts-Konzessionsvertrag ist zum 31.12.2010 ausgelaufen. Gleichzeitig mit Ende des Konzessionsvertrages hat auch der seinerzeit bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag geendet. Die Stadt Hofheim am Taunus beabsichtigt, die ausgelaufenen Verträge durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages und eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit noch nicht endgültig bestimmter Laufzeit (maximal 20 Jahre) zu ersetzen. Eine entsprechende Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ist am 9.10.2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Stadt Hofheim am Taunus favorisiert inzwischen über den Abschluss des Wegenutzungsvertrages für das Stromnetz und den Straßenbeleuchtungsvertrag hinaus die Gründung einer Kooperation mit einem Partner in Form eines sog. „Pachtmodells“. Dabei sollen die folgenden Strukturmerkmale umgesetzt werden:
— Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen einem Kooperationspartner und der Stadt Hofheim am Taunus mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Hofheim am Taunus (GmbH oder GmbH & Co. KG),
— Übertragung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Gesellschaft (Eigentumserwerb vom bisherigen Netzbetreiber),
— Verpachtung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen von der zu gründenden kommunalen Beteiligungsgesellschaft an den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Betriebsführung des örtlichen Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Regulierungsmanagement durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Investitionsmanagement durch den Kooperationspartner (in Abstimmung mit der Stadt Hofheim am Taunus).
Die Stadt Hofheim am Taunus sucht deshalb qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die als Netzbetreiber Interesse an einer solchen Kooperation haben. Die Stadt Hofheim am Taunus behält sich ausdrücklich vor, bei nicht nachgewiesener Wirtschaftlichkeit des vorstehend skizzierten Pachtmodells lediglich einen Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 EnWG für den Betrieb des örtlichen Stromnetzes sowie einen Straßenbeleuchtungsvertrag abzuschließen. Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber müssen deshalb bereit sein, ggf. auch nur diese Verträge mit der Stadt Hofheim am Taunus abzuschließen und dies auch gegenüber der Stadt Hofheim am Taunus auf Aufforderung verbindlich zu erklären.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-08 Auftragsbekanntmachung
2014-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von elektrischen Anlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von elektrischen Anlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Chinonplatz 2
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.hofheim.de 🌏
E-Mail: kharpf@hofheim.de 📧
Telefon: +49 6192202-393 📞
Fax: +49 6192202-5393 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2011-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 72-118457
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Folgende Bewerber sind bereits ausgewählt worden, die sich auf die Bekanntmachung der Stadt Hofheim am Taunus im elektronischen Bundesanzeiger vom 9.10.2008 beworben haben: 1) SÜWAG Energie AG, Frankfurt am Main; 2) Mainova AG, Frankfurt am Main; 3) Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach am Main; 4) Überlandwerk Groß-Gerau GmbH, Groß-Gerau; 5) ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden; Der Auftraggeber behält sich vor, dass das Kooperationsmodell über den Bereich der Stadt Hofheim am Taunus um weitere kommunale Partner erweitert wird. Zusätzliche Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. nachr. HAD-Ref.: 2398/31 nachr. V-Nr/AKZ: Stromnetze/Straßenbeleuchtung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der von der Stadt Hofheim am Taunus abgeschlossene Elektrizitäts-Konzessionsvertrag ist zum 31.12.2010 ausgelaufen. Gleichzeitig mit Ende des Konzessionsvertrages hat auch der seinerzeit bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag geendet. Die Stadt Hofheim am Taunus beabsichtigt, die ausgelaufenen Verträge durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages und eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit noch nicht endgültig bestimmter Laufzeit (maximal 20 Jahre) zu ersetzen. Eine entsprechende Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ist am 9.10.2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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Die Stadt Hofheim am Taunus favorisiert inzwischen über den Abschluss des Wegenutzungsvertrages für das Stromnetz und den Straßenbeleuchtungsvertrag hinaus die Gründung einer Kooperation mit einem Partner in Form eines sog. „Pachtmodells“. Dabei sollen die folgenden Strukturmerkmale umgesetzt werden:
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— Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen einem Kooperationspartner und der Stadt Hofheim am Taunus mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Hofheim am Taunus (GmbH oder GmbH & Co. KG),
— Übertragung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Gesellschaft (Eigentumserwerb vom bisherigen Netzbetreiber),
— Verpachtung des örtlichen Stromnetzes und der Straßenbeleuchtungsanlagen von der zu gründenden kommunalen Beteiligungsgesellschaft an den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Betriebsführung des örtlichen Stromnetzes sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Regulierungsmanagement durch den regionalen Netzbetrieb des Kooperationspartners,
— Investitionsmanagement durch den Kooperationspartner (in Abstimmung mit der Stadt Hofheim am Taunus).
Die Stadt Hofheim am Taunus sucht deshalb qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die als Netzbetreiber Interesse an einer solchen Kooperation haben. Die Stadt Hofheim am Taunus behält sich ausdrücklich vor, bei nicht nachgewiesener Wirtschaftlichkeit des vorstehend skizzierten Pachtmodells lediglich einen Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 EnWG für den Betrieb des örtlichen Stromnetzes sowie einen Straßenbeleuchtungsvertrag abzuschließen. Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber müssen deshalb bereit sein, ggf. auch nur diese Verträge mit der Stadt Hofheim am Taunus abzuschließen und dies auch gegenüber der Stadt Hofheim am Taunus auf Aufforderung verbindlich zu erklären.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer VI.3.
Dauer: 240 Monate
Referenznummer: Stromnetze/Straßenbeleuchtung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an einer gesellschaftsrechtlichen Kooperation mit Stadt Hofheim am Taunus im Pachtmodell und am Abschluss eines entsprechenden Wegenutzungsvertrages für das örtliche Stromnetz sowie eines Straßenbeleuchtungsvertrags haben, werden gebeten, eine Bewerbung nach Maßgabe dieser Bekanntmachung fristgerecht bei der Stadt Hofheim am Taunus einzureichen.
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Um Beifügung einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung wird gebeten.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, weitergehende Eignungsnachweise im weiteren Verfahrensverlauf anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, weitergehende Eignungsnachweise im weiteren Verfahrensverlauf anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, weitergehende Eignungsnachweise im weiteren Verfahrensverlauf anzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Projekttypische und angemessene Absicherung zugunsten des Auftraggebers: näheres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erforderliche Rechtform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Einsatz einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH o. ä. zum Zweck der Auftragsausführung bei ähnlichem Risikoprofil (aus Sicht des Auftraggebers) zulässig.
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Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hofheim am Taunus, Der Magistrat - Stabsstelle
Kontakt
Kontaktperson: Karl-Heinz Harpf
Internetadresse: www.hofheim.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Stromnetze/Straßenbeleuchtung
Zusätzliche Informationen
Folgende Bewerber sind bereits ausgewählt worden, die sich auf die Bekanntmachung der Stadt Hofheim am Taunus im elektronischen Bundesanzeiger vom 9.10.2008 beworben haben:
1) SÜWAG Energie AG, Frankfurt am Main;
2) Mainova AG, Frankfurt am Main;
3) Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach am Main;
4) Überlandwerk Groß-Gerau GmbH, Groß-Gerau;
5) ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden;
Der Auftraggeber behält sich vor, dass das Kooperationsmodell über den Bereich der Stadt Hofheim am Taunus um weitere kommunale Partner erweitert wird.
Zusätzliche Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
nachr. HAD-Ref.: 2398/31 nachr. V-Nr/AKZ: Stromnetze/Straßenbeleuchtung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 ff. GWB.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber / Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
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Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Quelle: OJS 2011/S 072-118457 (2011-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hofheim am Taunus, Der Magistrat – Stabstelle
Kontakt
E-Mail: kharpf@hofheim.de 📧
Telefon: +49 6192202393 📞
Fax: +49 61922025393 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 170-302045
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 72-118457
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 4901/23. Nachr. V-Nr/AKZ: 60085-11 Hofheim Stromnetz.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 60085-11 Hofheim Stromnetz

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtpreis (55)
2. Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten (15)
3. Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes (15)
4. Ausrichtung und Konzept des Bieters im Hinblick auf regenerative Energien (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-07 📅
Name: SÜWAG Energie AG
Postanschrift: Schützenbleiche 9-11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 ff. GWB.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2014/S 170-302045 (2014-09-03)
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