Kooperationsvertrag zum Betrieb der Top-Level-Domain (TLD) ".berlin"

Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei -

Die ICANN hat im Juni 2010 beschlossen neue generische Top Level Domains (TLDs) zuzulassen. In der Zeit vom 12.1.2012 bis 12.4.2012 können sich Unternehmen für den Betrieb einer TLD als Registry bewerben. Für die Bewerbung um eine TLD mit geographischem Bezug muss der Bewerber bei der ICANN eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der jeweiligen Gebietskörperschaft vorlegen.
Das Land Berlin beabsichtigt mit einem geeigneten Unternehmen im Ergebnis eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren einen Kooperationsvertrag zum Betrieb der TLD „.berlin“ abzuschließen. Anschließend wird das Land dem Unternehmen die für eine erfolgreiche Bewerbung bei der ICANN erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Letter of Non-Objection) ausstellen.
In dem abzuschließenden Vertrag sollen Bestimmungen getroffen werden, die zur Wahrung der Interessen des Landes Berlin und der ihm verbundenen Organisationen und Einrichtungen sowie der berechtigten Interessen der Allgemeinheit beim Betrieb der auf den Landesnamen „Berlin“ lautenden Top Level Domain erforderlich sind. Hierzu gehört u.a. der Schutz vor Missbrauch von Domains und die Vermeidung von Verwechslungen mit Web-Angeboten des Landes Berlins, sowie die Reservierung und Nutzung von Second-Level-Domains (SLDs) durch das Land. Erwartet wird ein Konzept, das die spezifischen Belange der Berliner Bürgerinnen und Bürger und Institutionen sowie der Berliner Wirtschaft optimal reflektiert.
Das Land Berlin erwartet vom Betreiber die Erstattung des mit der Vergabe des Letters of Non-Objection auf Seiten des Landes entstandenen Aufwands bis zur Höhe von maximal 30 000 EUR sowie die Erstattung der dem Land Berlin aus der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen ggf. entstehenden laufenden Kosten.
Ferner wird die grundsätzliche Bereitschaft erwartet, das Land Berlin in angemessenem Umfang an einem wirtschaftlichen Erfolg des Domainbetriebs zu beteiligen oder (nach Wahl des Landes) entsprechende Anteile vom Gewinn unter Aufsicht des Landes Berlin für Gemeinwohlzwecke bereit zu stellen.
Eine finanzielle Beteiligung des Landes Berlin an den Kosten für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren der ICANN und den Betrieb der Top Level Domain „.berlin“ sowie jegliche Kostenerstattung sind ausgeschlossen.
Alle vorgenannten sowie weitere Details der Zusammenarbeit zwischen dem Bewerber und dem Land Berlin werden in dem noch zu schließenden Kooperationsvertrag geregelt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-11.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-11 Auftragsbekanntmachung
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