Erneuerung der Netzkomponenten der GKD Recklinghausen. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: Lieferung von Netzkomponenten, Lieferung von WLAN-Komponenten, Lieferung von Komponenten zur Anbindung an das CWDM System, Integration und Migration und Service und Support für alle ausgeschriebenen Komponenten. Im Rahmen der Erneuerung der LAN Infrastruktur soll die Geschwindigkeit der Schnittstellen im Access Bereich auf Gigabit und im Core Bereich auf 10 Gigabit erhöht werden. Für Server, die wie bisher direkt an die Core Switche angeschlossen werden, sollen Gigabit und 10 Gigabit Anschlüsse zur Verfügung stehen. Die logische Netzstruktur (VLANs, IP Adressen) soll erhalten bleiben. Die gesamte Migration erfolgt an einem Wochenende im Februar 2012.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Menge oder Umfang:
2 Core-Switche mit jeweils mindestens: 192 x 100/1000Base-T non-blocking, 64 x 10GBase-SR, inkl. Transceiver, max. Überbuchung 4:1, Skalierbar um weitere: 32 x 10GigE LWL, max. Überbuchung 4:1, 8 x 10GigE LWL, non-blocking; 14 Access-Switche mit PoE mit jeweils mindestens: 2 x 10GBase-SR, inkl. Transceiver, 48 x 10/100/1000Base-T; 1 WLAN-Controller für mindestens 15 Accesspoints; 12 Accesspoints für IEEE 802.11N mit 1 x 1000Base-T mit PoE; 2 SFP+ CWDM-Transceiver.
2 Core-Switche mit jeweils mindestens: 192 x 100/1000Base-T non-blocking, 64 x 10GBase-SR, inkl. Transceiver, max. Überbuchung 4:1, Skalierbar um weitere: 32 x 10GigE LWL, max. Überbuchung 4:1, 8 x 10GigE LWL, non-blocking; 14 Access-Switche mit PoE mit jeweils mindestens: 2 x 10GBase-SR, inkl. Transceiver, 48 x 10/100/1000Base-T; 1 WLAN-Controller für mindestens 15 Accesspoints; 12 Accesspoints für IEEE 802.11N mit 1 x 1000Base-T mit PoE; 2 SFP+ CWDM-Transceiver.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Castroper Str. 30
Postleitzahl: 45665
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkd-re.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkd-re.de📧
Telefon: +49 23613033242/238📞
Die Unterlagenbereitstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Verdingungsunterlagen können über den Vergabemarktplatz unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ angefordert und abgerufen werden. Die Registrierung für Unternehmen ist kostenlos. Sie können dort auch Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Unterlagenbereitstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Verdingungsunterlagen können über den Vergabemarktplatz unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ angefordert und abgerufen werden. Die Registrierung für Unternehmen ist kostenlos. Sie können dort auch Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung der Netzkomponenten der GKD Recklinghausen. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: Lieferung von Netzkomponenten, Lieferung von WLAN-Komponenten, Lieferung von Komponenten zur Anbindung an das CWDM System, Integration und Migration und Service und Support für alle ausgeschriebenen Komponenten. Im Rahmen der Erneuerung der LAN Infrastruktur soll die Geschwindigkeit der Schnittstellen im Access Bereich auf Gigabit und im Core Bereich auf 10 Gigabit erhöht werden. Für Server, die wie bisher direkt an die Core Switche angeschlossen werden, sollen Gigabit und 10 Gigabit Anschlüsse zur Verfügung stehen. Die logische Netzstruktur (VLANs, IP Adressen) soll erhalten bleiben. Die gesamte Migration erfolgt an einem Wochenende im Februar 2012.
Erneuerung der Netzkomponenten der GKD Recklinghausen. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: Lieferung von Netzkomponenten, Lieferung von WLAN-Komponenten, Lieferung von Komponenten zur Anbindung an das CWDM System, Integration und Migration und Service und Support für alle ausgeschriebenen Komponenten. Im Rahmen der Erneuerung der LAN Infrastruktur soll die Geschwindigkeit der Schnittstellen im Access Bereich auf Gigabit und im Core Bereich auf 10 Gigabit erhöht werden. Für Server, die wie bisher direkt an die Core Switche angeschlossen werden, sollen Gigabit und 10 Gigabit Anschlüsse zur Verfügung stehen. Die logische Netzstruktur (VLANs, IP Adressen) soll erhalten bleiben. Die gesamte Migration erfolgt an einem Wochenende im Februar 2012.
Referenznummer: B1.11-297/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Recklinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr); 2. Eigenerklärungen nach § 7 EG Abs. 7 VOL/A: Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt und mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Das Unternehmen kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nach. Im Vergabeverfahren wurden nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr); 2. Eigenerklärungen nach § 7 EG Abs. 7 VOL/A: Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt und mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Das Unternehmen kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nach. Im Vergabeverfahren wurden nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Herstellerzertifikate, welche die Eignung der im Unternehmen oder Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter zur Konfiguration des angebotenen Herstellers bestätigt; 2. Referenzen für vergleichbare Projekte für die Bereiche LAN und WLAN, da grundsätzlich für die Realisierung nur Komponenten zu berücksichtigen sind, die erprobt und bereits in mehreren Projekten eingesetzt wurden.
1. Herstellerzertifikate, welche die Eignung der im Unternehmen oder Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter zur Konfiguration des angebotenen Herstellers bestätigt; 2. Referenzen für vergleichbare Projekte für die Bereiche LAN und WLAN, da grundsätzlich für die Realisierung nur Komponenten zu berücksichtigen sind, die erprobt und bereits in mehreren Projekten eingesetzt wurden.
Mindeststandards:
Zu 2.: Mindestens 3 Referenzen aus dem europäischen Raum für jeden der beiden genannten Bereiche, die mit dem Gegenstand dieser Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Dabei ist der Leistungsgegenstand, der Rechnungswert, die Leistungszeit sowie der öffentliche oder private Auftraggeber anzugeben (Name, Anschrift, Position sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners). Der Ansprechpartner muss die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Eine Referenz wird dann als gleichwertig anerkannt, wenn in dem als Referenz angegebenen Netz enthalten sind: Bereich LAN - mindestens 2 Geräte der Kategorie Core Switch (modular) und - mindestens 10 Geräte der Kategorie Access Switch; Bereich WLAN: - mindestens 10 Access Points für 2, 4 oder 5 GHz im Bereich Bürokommunikation vom selben Typ wie angeboten und - deren Implementierung in einer Controller-basierten Infrastruktur unter ausschließlicher Verwendung von zentralem Bridging, d.h. dass die gesamte Kommunikation aus dem WLAN von den Access Points über einen IP-Tunnel (z.B. CAPWAP/TAPA) zu einem zentral positionierten WLAN-Controller getunnelt wird und dort abhängig vom SSID in ein dediziertes VLAN geleitet wird und - mindestens ein Jahr produktiver Betrieb des Netzes (die Abnahme muss mindestens ein Jahr zurückliegen).
Zu 2.: Mindestens 3 Referenzen aus dem europäischen Raum für jeden der beiden genannten Bereiche, die mit dem Gegenstand dieser Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Dabei ist der Leistungsgegenstand, der Rechnungswert, die Leistungszeit sowie der öffentliche oder private Auftraggeber anzugeben (Name, Anschrift, Position sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners). Der Ansprechpartner muss die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Eine Referenz wird dann als gleichwertig anerkannt, wenn in dem als Referenz angegebenen Netz enthalten sind: Bereich LAN - mindestens 2 Geräte der Kategorie Core Switch (modular) und - mindestens 10 Geräte der Kategorie Access Switch; Bereich WLAN: - mindestens 10 Access Points für 2, 4 oder 5 GHz im Bereich Bürokommunikation vom selben Typ wie angeboten und - deren Implementierung in einer Controller-basierten Infrastruktur unter ausschließlicher Verwendung von zentralem Bridging, d.h. dass die gesamte Kommunikation aus dem WLAN von den Access Points über einen IP-Tunnel (z.B. CAPWAP/TAPA) zu einem zentral positionierten WLAN-Controller getunnelt wird und dort abhängig vom SSID in ein dediziertes VLAN geleitet wird und - mindestens ein Jahr produktiver Betrieb des Netzes (die Abnahme muss mindestens ein Jahr zurückliegen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die unter III.2.1) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ley/Frau Waschk
Internetadresse: www.gkd-re.de🌏
Name: Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen
URL für weitere Informationen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/🌏
Kontaktperson: Herrn Kemsa
Telefon: +49 23613033273📞
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B1.11-297/11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/ startseite/themen/Vergabekammer/ index.html 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, - soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, - soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 139-230761 (2011-07-21)